Rat und Stadtbezirksräte
22.08.2024 - 7 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Do., 22.08.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft informiert, dass die Querungshilfe auf der Leipziger Straße, in Höhe der Bertha-von Suttner-Straße, nicht realisiert werden kann (vgl. Stellungnahme 23-21491-01). Die dafür zurückgestellten Budgetmittel i.H.v. 12.000 € können für eine neue Maßnahme im Rahmen der „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ verwendet werden. Die Maßnahme wird aus dem Ansatz des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr und nicht aus den Mitteln des Stadtbezirksratsbudgets übernommen. Herr Bezirksbürgermeister Disterheft regt an, im Rahmen der „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ Maßnahmen Nr. 5 An der Trift und Nr. 6 Albertstraße durchführen zulassen. Bei beiden Maßnahmen handelt es sich um die Herstellung von barrierefreien Querungshilfen.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 211 - Braunschweig-Süd werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 15.500 € 15.200,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.089,70 €
3. Ortsbüchereien 1.500,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 1.200,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 5.000,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 500,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Die Querungshilfe auf der Leipziger Straße, in Höhe der Bertha-von-Suttner-Straße, ist nicht realisierbar (vgl. Stellungnahme 23-21491-01) und die dafür zurückgestellten 12.000 € werden nun für die barrierefreie Herstellung an den Querungsstellen bei den Maßnahmen Nr. 5 An der Trift und Nr. 6 Albertstraße zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen werden aus dem Ansatz des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr und nicht aus den Mitteln des Stadtbezirksratsbudgets übernommen.
