Rat und Stadtbezirksräte
21.01.2025 - 6 Repowering Windenergieanlagen Geitelde-Vorstell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heidebroek, Frau Langhorst und Frau Schrader von der Landwind-Gruppe GmbH sowie Herrn Gekeler, Herrn Schulze und Herrn Kirchberger vom Fachbereich Umwelt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok weist darauf hin, dass der Stadtbezirksrat zum Repowering der Windenergieanlagen in den Gemarkungen Geitelde, Stiddien und Broitzem kein Anhörungsrecht hat. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) handelt es sich um einen gebundenen Verwaltungsakt, so dass die Genehmigung verwaltungsseitig zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Herr Heidebroek, Geschäftsführer der Landwind-Gruppe, führt in das Projekt ein. Vier alte Windenergieanlagen (WEA), die teilweise über 20 Jahre alt sind, sollen durch vier größere, leistungsstärkere und effektiver arbeitende Neuanlagen ersetzt werden.
Frau Schrader stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Vier Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden, vier neue Anlagen sollen dafür errichtet werden. Die Bestandsanlage bei dem Obsthof Riess bleibt erhalten. Die neuen WEA des Typs Nordex N175/6.x haben eine Nabenhöhe von 179 m und eine Gesamthöhe von 267 m. Die Stromerzeugung erhöht sich von derzeit ca. 11 Mio. Kilowattstunden/Jahr auf zukünftig 70 Mio. Kilowattstunden/Jahr.
Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach § 16 b BImSchG. Dabei ist u.a. zu beachten, dass keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet Geitelde, im Bereich der parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Gasleitung und in Richtfunkbereichen erfolgt.
Die Erschließung der vier neuen Anlagen soll überwiegend durch Nutzung von vorhandenen Wegen erfolgen und der Errichtungsverkehr soll größtenteils um die Ortslage von Geitelde herumgeleitet werden. Die Anlieferung soll aus Richtung Salzgitter-Thiede erfolgen. Der Bau einer eigenen Leitungstrasse und eines Umspannwerkes ist geplant.
Mit Visualisierungen werden drei verschiedene Blickrichtungen der neuen WEA vorgestellt.
Weiterhin informiert Frau Schrader, welche Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren bei der Unteren Immissionsschutzbehörde eingereicht wurden, um die Erteilung der Genehmigung zu bekommen.
Frau Langhorst erläutert bei dem Vorhaben die Emissionen und Immissionen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Neuanlagen drei Dezibel weniger Geräusche verursachen als die Altanlagen. In 200 Meter Abstand Entfernung liegen die Geräusche unterhalb einer ruhigen Unterhaltung. Zum Schlagschatten ist gesetzlich geregelt, dass dieser maximal 8 Stunden jährlich oder 30 Minuten täglich nicht überschritten werden darf. Automatisch halten die neuen WEA diese Bedingungen ein.
Ferner verfügen die Neuanlagen ab dem 01.01.2025 über eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, dass bedeutet, dass ein Aufblinken der Turm- und Gondelbeleuchtung nur erfolgt, wenn sich ein Flugobjekt nachts nähert. Außerdem ändert sich die visuelle Wahrnehmung der Rotorendrehzahl. Bei Volllast haben sich die Altanlagen 30 Mal pro Minute gedreht, die Neuanlagen haben 10 Umdrehungen pro Minute.
Frau Langhorst informiert, dass man von einer Genehmigung Mitte 2025 ausgeht. Im Jahr 2026 sollen dann die Altanlagen zurückgebaut und mit den Neuanlagen angefangen werden, so dass Ende 2027 mit der Inbetriebnahme der Neuanlagen gerechnet werden kann.
Weiterhin informiert Frau Langhorst über das Nds. Gesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Satz 1 Nr. 1 NWindPVBetG) über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergieanlagen. Danach wäre die kommunale Beteiligung bei 0,2 Cent/Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als Akzeptanzabgabe an die betroffene Gemeinde zu bezahlen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung (§ 6 Abs. 3 NWindPVBetG) in Höhe von 0,1 Cent/Kilowattstunde der jährlichen durchschnittlich abgegebenen Strommenge, diese den betroffenen Einwohner:Innen der Gemeinde zufließen zu lassen. Die Gewerbesteuer bleibt zum größten Teil in der Gemeinde des Windparkstandortes mit einer Aufteilung von 95 Prozent zu 5 Prozent.
Nach Ende der Präsentation ist Frau Schlaak erschrocken über die Höhenausmaße der neuen Windenergieanlagen. Die neuen WEA sollen nochmal ca. 100 m höher sein als der Broitzemer Fernsehturm mit ca. 150 m Höhe. Da wird das Landschaftsbild sowohl im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Geitelder Holz als auch im Hinblick auf den viel begangenen Evolutionsweg an der Steinbergstraße verunstaltet. Frau Schlaak empfindet die Standorte der WEA viel zu dicht an der Wohnbebauung von Geitelde, Stiddien und auch Broitzem.
Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kark sieht das Vorhaben ebenfalls viel zu nah an der Bebauung und moniert das Genehmigungsverfahren nach § 16b BImSchG, dass dem Stadtbezirksrat kein Anhörungsrecht am Genehmigungsverfahren zusteht. Diesbezüglich weisen Herr Mehmeti und Herr Dr. Plinke auf die gesetzlichen Grundlagen hin.
Auf Anfrage von Herrn Dr. Plinke nach den konkreten Standorten der geplanten vier WEA informiert Herr Heidebroek, dass nur diese Standorte im bestehenden Gebiet, wie es Frau Schrader dargestellt hat, in Betracht kommen. Zur weiteren Anfrage nach den Eigentumsverhältnissen der Erschließungsstraßen teilt Herr Heidebroek mit, dass die überwiegend genutzten Feldwege im Eigentum der Feldinteressentschaft bleiben.
Zur Anfrage von Herrn Salveter nach der Richtfunkanlage teilt Frau Schrader mit, dass es Richtfunktrassen, wie z.B. für die Polizei oder Vodafone, gibt, die nicht gestört werden dürfen.
Auf Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok zu Maßnahmen im Brandfall teilt Herr Heidebroek mit, dass der Brandfall Bestandteil der Antragsunterlagen ist und entsprechend geprüft wird. Entscheidend beim Brandfall ist, dass weiträumig das Einsatzgebiet abgesperrt wird, damit niemand zu Schaden kommt. Entsprechend ist man im Versicherungsfall auch für Schäden, die die landwirtschaftlichen Flächen betreffen, abgesichert.
Zur Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok nach den Abständen der WEA zur Ortsrandlage und zur Bahnstrecke informiert Frau Schrader, dass der Abstand zur Bahnstrecke 130 m, nach Stiddien 570 m und nach Geitelde 700 m beträgt. Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok ist erstaunt über die geringen Abstände zur Bebauung und zur Bahnstrecke. Frau Langhorst informiert, dass früher größere Abstände zur Bahnstrecke galten.
Auf Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok zu Umweltgutachten und dem Hinweis auf den vorhandenen Rotmilan sowie den Störchen informiert Herr Heidebroek, dass Umweltgutachten als Bestandteil mit den Antragsunterlagen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde eingereicht wurden und entsprechend geprüft werden. Frau Langhorst informiert, dass die Rotmilane selten über 60 m hochfliegen und bei den neuen hohen Anlagen ist bisher noch kein Rotmilan verstorben.
Auf Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok, ob das Eisenbahn-Bundesamt auch im Hinblick auf die zukünftige Bedeutung der Bahnstrecke für den Atommüll-Transport nach Schacht Konrad am Verfahren involviert ist, erläutert Herr Heidebroek, dass das Eisenbahn-Bundesamt als Träger öffentlicher Belange am Genehmigungsverfahren beteiligt ist.
Zur Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok zu Eisabwurf von den Rotorenblätter informiert Herr Heidebroek, dass die Anlagen sich bei entsprechenden Wetterlagen automatisch abschalten.
Auf Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok, ob die WEA sich auf Zuruf abschalten lassen, teilt Herr Heidebroek mit, dass die Anlagen grundsätzlich zur Stromerzeugung da sind und durchgängig in Betrieb sein sollen. Wenn aber für den Stadtteil etwas ganz Wichtiges ansteht, findet sich mit Sicherheit eine einvernehmliche Lösung.
Zur Anfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok zu den Erfahrungswerten zum Materialabrieb der Rotorenblätter verweist Herr Heidebroek auf die Antragsunterlagen des Herstellers der Rotorenblätter im Genehmigungsverfahren.
Abschließend lädt Herr Heidebroek die Interessierten ein, sich die großen, neuen Windenergieanlagen vor Ort in Gevensleben (ca. eine halbe Stunde Autofahrt von hier entfernt) anzusehen, um einen eigenen Eindruck zu bekommen. Sowohl die Größe der Anlagen als auch die Geräusche sind dann erlebbar.
Herr Gekeler erläutert das Genehmigungsverfahren. Der Bundesgesetzgeber hat zwischenzeitlich das Repowering geregelt, sodass neue WEA am Standort der alten WEA nach § 16 b BImSchG zu prüfen und ggf. zu genehmigen sind. Die Kommune ist hier im übertragenen Wirkungskreis für den Bundesgesetzgeber tätig. Die fachliche Beurteilung und die Stellungnahme zur Entscheidung über den Antrag liegt allein bei den Fachbehörden ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dennoch hat die Verwaltung die beiden Anfragen des Stadtbezirksrates umgehend beantwortet und als der Repowering-Antrag der Landwind-Gruppe am 27. November 2024 bei der Verwaltung eingegangen ist, wurden umgehend die Gremien durch Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 24-24851) vom 2. Dezember 2024 über den Sachstand informiert. Ferner wird mitgeteilt, dass als unselbständiger Bestandteil des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens eine standortbezogene Vorprüfung nach UVPG durchzuführen ist.
Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kark bezieht sich auf ein Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum an Herrn Christian Bleiel, in dem mitgeteilt wird, dass die Energiewende im gesellschaftlichen Dialog miteinander vorangebracht werden soll. Herr Gekeler verweist auf Beteiligung der Politik und der Öffentlichkeit bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete durch den Regionalverband sowie bei förmlichen Genehmigungsverfahren nach BImSchG für neue WEA (nicht Repowering).
Von 20:50 Uhr bis 21:10 Uhr wird einvernehmlich die Sitzung für Einwohnerfragen unterbrochen.
Hier berichtet Herr Herrmann, dass sich Bürger in Geitelde und Stiddien zusammengetan haben, um möglicherweise gegen den Genehmigungsbescheid Klage zu erheben. Denn die geringe Nähe der WEA zur Bebauung widerspricht der Akzeptanz der Bevölkerung für die Windenergie. Herr Höttcher regt an, dass die Landwind-Gruppe die WEA auf solchen Flächen errichten sollte, die durch den Regionalverband bereits ausgewiesen sind bzw. die noch ausgewiesen werden und bei denen die Anwohner 1.000 Meter und weiter entfernt von den WEA wohnen. Herr Gekeler erläutert, dass der Regionalverband Braunschweig aktuell dabei ist, Gebiete für WEA auszuweisen, die nach Vorstellung der Hauptverwaltungsbeamten 1.000 Meter von der Bebauung entfernt sein sollen. Aktuell gilt aber die 2H-Regelung für Niedersachsen.
Auf Anfrage einer Bürgerin nach dem Schlagschatten erläutert Herr Heidebroek nochmals, dass die Anlagen sich nach maximal 8 Stunden jährlich oder 30 Minuten täglich automatisch durch Helligkeitssensoren abschalten. Diese Technik wird seit Jahren in den WEA verbaut.
Auf Anfrage eines Bürgers nach der Weiterverwendung der alten WEA informiert Herr Heidebroek, dass diese teilweise noch in Osteuropa oder als Ersatzteile oder im Rahmen der Recycling genutzt werden.
Auf Anfrage von Herrn Höttcher nach der Genehmigungsbehörde informiert Herr Gekeler, dass die Stadt im Fachbereich Umwelt als Untere Immissionsschutzbehörde die Genehmigungsbehörde ist.
Ein Bürger vermisst Visualisierungen des Schlagschattens, damit jeder sich das besser vorstellen kann.
Ein Bürger fragt an, wie behinderte Menschen mit dem Schlagschatten umgehen sollen.
Ein Bürger fragt an, warum nicht zylinderförmige WEA hergestellt werden. Dann würde das Thema Schlagschatten gar nicht existieren. Lt. Herrn Heidebroek haben sich die zylindrischen Flügel in der Windenergie offenbar nicht durchgesetzt.
Herr Vögel weist auf das höchste Gebäude in Braunschwieg hin, der Schornstein des Heizkraft Mitte mit einer Höhe von ca. 190 m. Die neuen WEA würden dann ca. 80 m höher werden, dass beeinträchtigt offensichtlich das Landschaftsbild und Wohlgefühl der Bevölkerung am Wohnort. Der Regionalverband Braunschweig formuliert in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm „Wind“ von 2019, dass das bestehende Vorranggebiet zurückzunehmen ist, da es nicht mehr den heutigen Planungsbedingungen als Standort geeignet ist.
Ein Bürger fragt, welche Alternativroute besteht, falls die Anlieferung nicht über SZ-Thiede erfolgen kann. Lt. Herrn Heidebroek will man die Beeinträchtigung innerhalb der geschlossenen Ortschaft so gering wie möglich halten. Alternativ käme auch ein Selbstfahrer in Betracht, der die Rotorenblätter einfacher durch Engstellen transportieren kann.
Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung weist Herr Grabenhorst auf eine Fläche im Bereich der REP 4 hin, die unter Denkmalschutz steht und fragt an, ob der Denkmalschutz berücksichtigt ist. Lt. Frau Schrader sind auch nach Rücksprache mit der Stadt Braunschweig keine Denkmalschutzflächen bekannt, sie bittet aber konkrete Hinweise an die Stadt Braunschweig weiterzuleiten. Herr Gekeler weist daraufhin, dass die Denkmalschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt ist.
Abschließend dankt Frau Bezirksbürgermeister Rupp-Naujok der Landwind-Gruppe und den Fachvertretern der Verwaltung für die ausführlichen Informationen.
Protokollnotiz: Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kark regt an, dass die Akzeptanzabgabe zu hundert Prozent den betroffenen Stadtteilen vor Ort zugutekommen sollte. Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok teilt mit, dass man als Stadtbezirksrat grundsätzlich für die Windenergie ist, aber das man als Stadtbezirksrat auch die vorgetragenen Bedenken der Bevölkerung teilt.
