Rat und Stadtbezirksräte
07.03.2024 - 8.3 Sachstand zu Sanierungsarbeiten an der Platane ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion, Gruppe Bündnis 90/Grüne & BIBS im Stadtbezirksrat 111
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Preller erläutert die Anfrage.
Die Verwaltung verliest Stellungnahmen zu Punkt 2 und 3, Punkt 1 ist mit anderer Zuständigkeit noch offen.
Zu Punkt 2 – Abfließen des Regenwassers zu den Gullys gewährleisten
Im Nahbereich der Platane liegen zwei Sinkkästen, zudem sind zwei weitere etwas weiter entfernt. Nach aktueller Überprüfung weisen gem. SE|BS keiner der vier Sinkkästen einen Schaden auf.
In 2023 wurden alle Sinkkästen zweimal gereinigt, in 2024 wurden sie bereits einmal gereinigt. Selbige sind somit grundsätzlich funktionsfähig.
Zu Punkt 3 – Unterstützung bei der Entsorgung von Laub
Die Straße „Finkenkamp“ ist in die Reinigungsklasse IV Ü eingestuft. Dies bedeutet, dass die Reinigungspflichten komplett auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen sind. Hierbei unterliegt auch die Laubentsorgung den Anliegern. Bisher ist keine Laubentsorgung durch die Stadt vorgesehen*.
*Durch die Einstufung in die Reinigungsklasse IV Ü werden durch die Grundstückseigentümer keine Straßenreinigungsgebühren entrichtet. Das Laub kann grundsätzlich über die Bioabfallbehälter entsorgt werden. Sollte das Volumen hierfür nicht ausreichen, können für größere Mengen an Laub für 5 € pro Stück Laubsäcke für die Entsorgung erworben werden (ALBA Braunschweig GmbH, Frankfurter Straße 252 und dem Kundeninformationszentrum, Karrenführerstraße 1-3; nächste lokale Möglichkeit: Notwendig Schreiben und Schenken, Ackerweg 1). Die Laubsäcke werden dann bei der nächsten Abholung der Bioabfallbehälter durch die ALBA Braunschweig GmbH mitgenommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
