Rat und Stadtbezirksräte
06.03.2024 - 5 Verkehrssituation Bevenroder Straße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lerche berichtet über den aktuellen Sachstand, der gegenüber der letzten Mitteilung zum Verkehrsgutachten Dibbesdorfer Straße (DS 23-22635) unverändert ist.
Wie seitens der Verwaltung auch anlässlich des Ortstermins an der Kreuzing Querumer Straße / Friedrich-Voigtländer-Straße (DS 23-22357-01) dargelegt wurde, ist die Überplanung der Bevenroder Straße im Kern nach wie vor von der Entscheidung zur Campus-Bahn durch Querum abhängig.
Die Verwaltung beantwortet die Nachfragen von Herrn Chmielnik zum Verkehrsgutachten Dibbesdorfer Straße (siehe Protokoll der Sitzung vom 25.01.2024):
Herr Chmielnik weist darauf hin, dass das Gutachten im November 2022 erstellt wurde. Das ist bis zur Kenntnisnahme heute ein sehr langer Zeitraum.
Der Hinweis ist nachvollziehbar. Aufgrund fehlender Personalkapazitäten und keinem dringlichen Handlungsbedarf aus dem Gutachten wurde das Gutachten nicht früher zur Kenntnis gegeben.
Mit Überraschung hat Herr Chmielnik zur Kenntnis genommen, dass gemäß Gutachten 62 Grundstücke über den Farnweg erschlossen werden. Die Öffnung des Farnweges zu diesem Zweck war immer ein Ziel im Bezirksrat, wurde seitens der Verwaltung aber im Rahmen der Planungen stets abgelehnt.
Die Erschließung des gesamten Gebiets „Dibbesdorfer Straße-Süd“ über den Farnweg ist und war nicht vorgesehen. Bei den genannten 62 Grundstücken handelt es sich um Wohneinheiten.
Die gezählten Fußgänger Essener Straße sind mit 25 bei weitem nicht repräsentativ für Schulbeginn und -ende.
Die Fußgängerzahlen wurden prognostiziert, da der Knotenpunkt über eine Lichtsignalanlage abgewickelt wird. Ein Rückstau wartender Fußgänger, die nicht innerhalb einer Grünphase queren konnten, war weder vor Schulbeginn noch nach Schulschluss beobachtet worden.
Die Ein- und Ausfahrten der Gewerbebetriebe Bevenroder Straße (Aldi, Hol Ab, Lidl, ABRA) sind im Gutachten nicht berücksichtigt. Auch der Autotransport der Firma ABRA, der regelmäßig eine Fahrspur blockiert.
Die Zufahrten der Gewerbebetriebe an der Bevenroder Straße sind aufgrund der Ampelschaltzeiten, welche sich auch auf den dazwischenliegenden Verkehr auswirken, auch in Zukunft weiterhin nutzbar.
Der Verkehr von Gewerbebetrieben muss grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück abgewickelt werden. Verkehrswidriges Verhalten kann in einem Verkehrsgutachten nicht berücksichtigt werden.
Die Kreuzung Hungerkamp/Querumer Straße/Friedrich-Voigtländer findet im Gutachten keine Erwähnung. Diese gehört unabdingbar in diesen Zusammenhang.
Die Kreuzung Hungerkamp/Querumer Straße/Friedrich-Voigtländer liegt außerhalb des Betrachtungsraums des B-Planverfahrens QU62.
Nicht berücksichtigt ist zudem, dass gewährleistet sein muss, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr rechtzeitig zum Einsatz kommen.
Im § 35 StVO sind die Sonderrechte der Feuerwehr geregelt und damit auch berücksichtigt.
Die zum Schluss aufgesetzte Option der Stadtbahn durch Querum ist im Gesamtzusammenhang im Hinblick auf mögliche Haltestellen unverständlich.
Im Planfall 4 wurden Annahmen einer möglichen Stadtbahnführung getroffen. Weitere Aussagen sind derzeit nicht möglich.
Herr Chmielnik kann der Beantwortung grundsätzlich nicht zustimmen und bittet um Übersendung der Antworten. Die Verwaltung wird die Antworten unabhängig von der Aufnahme ins Protokoll zuschicken.
Herr J. Wendt erklärt, dass der Fa. ABRA einst ein Geländestück zugestanden wurde im Zuge dessen auf dem Betriebsgelände ein Wendeplatz für LKW errichtet wurde, der aber seines Wissens nicht genutzt wird. Herr Stülten plädiert an die Verwaltung, dass auch tatsächlich eine Überwachung stattfinden müsste.
