Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.05.2024 - 7 Projektförderantrag Magnifest 2024

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Flake äußert die Sorge, das Magnifest könne nicht stattfinden, wenn das Fest nur mit dem reduzierten Betrag von 18.363 € gefördert würde, wie in der Beschlussvorlage vorgesehen. Er erinnert an vergangene Förderungen des Magnifestes mit einem Betrag von 30.000 €. Das Magnifest strahle über Braunschweig hinaus. Er schlägt vor, den zu bewilligenden Betrag von 18.363 € auf die vom Antragsteller angegebenen, benötigten 28.250 € aus dem Fördertopf aufzustocken. Später solle in der Ratssitzung am 11. Juni 2024 der Fördertopf auf politischen Antrag hin aus der Deckungsreserve wieder aufgefüllt werden. Damit könnte die Förderung weiterer kultureller Projekte im 2. Halbjahr 2024 sichergestellt werden.

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) vergewissert sich zum Verfahren und fragt nach, ob Ratsherr Flake hiermit einen Änderungsantrag stelle.

Ratsherr Flake bejaht, sein Vorschlag sei als Änderungsantrag zu verstehen. Die Mittel von 28.250 € stünden im bereits vom Rat bewilligten Fördertopf zur Verfügung, sodass der AfKW in der heutigen Sitzung befugt sei, die Möglichkeit der Bescheidung der Mittel unter den von der Verwaltung in der Beschlussvorlage vorgegebenen Bedingungen zu beschließen. Zur Beratung im Verwaltungsausschuss (VA) am 6. Juni 2024 und im Rat am 11. Juni 2024 wiederum werde die Fraktion der SPD mit Frist zum 27. Mai 2024 einen Antrag auf Aufstockung des Fördertopfes um den Fehlbetrag aus der Deckungsreserve stellen.

 

Änderungsantrag:

Dem Projektförderantrag für die kulturellen Anteile des Magnifestes 2024 in Höhe des Fehlbetrages von 28.250 € als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2024 wird zugestimmt.

 

Ratsfrau Dr. Flake kündigt die Zustimmung zum Änderungsantrag durch die Fraktion B90/DIE GRÜNEN an. Sie stimmt Ratsherrn Flake zu, die Verwaltung werde gebeten, im weiteren Verlauf der Politik eine Übersicht der bereits vorliegenden Anträge auf Mittel der Projektförderung über 5.000 € vorzulegen. Daneben bittet sie um Mitteilung der sich daraus ergebenden Summe beantragter Fördermittel. Es müsse verhindert werden, dass aufgrund der aufgestockten Förderung des Magnifestes und vorläufigen Überzeichnung des Projektfördertopfes andere Projekte im Kulturbereich nicht gefördert werden könnten. Sie unterstütze das Vorhaben von Ratsherrn Flake, die vorläufig fehlenden Mittel von rund 10.000 € aus dem Mehrausgabenbudget des Gesamthaushaltes (Deckungsreserve) per politischen Antrag und Beschluss im Rat am 11. Juni 2024 aufzustocken.

Herr Dr. Malorny (FBL 41) kommentiert, zum jetzigen Zeitpunkt sei der Topf von Projektfördermitteln im Kulturbereich noch nicht überzeichnet. Ein Änderungsantrag, wie von der Fraktion der SPD gestellt, könne, einen Beschluss in der heutigen Ausschusssitzung vorausgesetzt, so umgesetzt werden.

Frau Prof. Dr. Hesse betont, es wäre wichtig, für den Beschluss eines entsprechenden Antrages im Rat am 11. Juni 2024 eine politische Mehrheit zu finden. Sie sagt dem Ausschuss zu, die für einen solchen Antrag benötigten Informationen zuzusenden.

 

Protokollnotiz: Mit E-Mails vom 27. Mai sowie vom 3. und 6. Juni 2024 informierte die Verwaltung den AfKW sowie die Fraktionen, Gruppen und fraktions- bzw. gruppenlosen Mitglieder des Rates über die aktuelle Budgetlage der Projektfördermittel der Kulturförderung für das 2. Halbjahr 2024. Die Fraktion der SPD stellte am 28. Mai 2024 den Antrag „Mittelbewirtschaftung; Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen" (DS Nr. 24-23867) zur Beratung im VA am 6. Juni und im Rat am 11. Juni 2024.

 

Ratsherr Stühmeier kündigt für die Fraktion der CDU an, dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD nicht zuzustimmen, sondern dem Beschlusstext in der von der Verwaltung im Rahmen der Beschlussvorlage ursprünglich vorgesehenen Form. Er begründet dies mit der ständigen Überzeichnung des kulturellen Projektmittelfördertopfes und der angespannten Haushaltslage; vor diesem Hintergrund müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz Beachtung finden.

 

Ratsfrau Schütze ergänzt die Ausführungen von Ratsherrn Flake, der Fraktion der SPD sei daran gelegen, mit dem Änderungsantrag im Sinne eines „Vorratsbeschlusses" ein Signal an den Antragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. zu senden, dass die zur Durchführung des Magnifestes 2024 notwendigen Fördermittel zur Verfügung stünden. Später solle auf politischen Antrag hin eine Refinanzierung der Projektfördermittel im Kulturbereich durch Auffüllen aus der Deckungsreserve erfolgen.

 

Frau Prof. Dr. Hesse richtet eine Bitte an die Politik. Wenn keine administrativen oder juristischen Gründe dagegensprechen, regt sie an, die Finanzierung des Magnifestes langfristig von einer Projektförderung in eine dauerhafte Förderung umzuwandeln. Dadurch könne auch eine Bevorzugung des Magnifestes im Rahmen der kulturellen Projektförderungen verhindert und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen werden.

 

Ratsherr Stühmeier stimmt Frau Prof. Dr. Hesse zu. Es brauche eine langfristige Lösung. Er erinnert an die jüngste gesonderte Beschlussfassung „Projektförderantrag Magnifest 2023" (DS Nr. 23-21289) in der Sitzung des AfKW am 25. Mai 2023.

 

Ratsherr Sommerfeld befindet, es bestehe nun das Problem eines Überraschungsmomentes. Er gehe davon aus, dass der Förderantragsteller Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung habe; die Politik kenne jedoch nicht die Einschätzung des Antragstellers. Er sehe das Problem nicht und könne nicht bewerten, ob der Antragsteller die nach der Beschlussvorlage der Verwaltung um rund 10.000 € gekürzten Mittel selbst kompensieren könne. Die Gruppe DIE FRAKTION. BS könne demnach den Sachverhalt und auch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt fachlich nicht beurteilen und kenne auch den Stand der Deckungsreserve nicht. Zudem sei die Diskussion um die Zulässigkeit eines politischen Antrages auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel im AfKW unangemessen; diese fachliche Beurteilung stehe der Finanzverwaltung zu. Er fragt, ob der Beschluss des Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur Folge haben könne, dass andere Projektförderanträge abgelehnt würden.

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, die Frist für Projektfördermittelanträge im 2. Halbjahr 2024 ende erst am 31. Mai 2024, sodass die Frage von Ratsherrn Sommerfeld, ob der Fördermitteltopf dann letztendlich überzeichnet sei, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könne.

Ratsherr Sommerfeld erwidert, die Gruppe DIE FRAKTION. BS würde dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD folgen, wenn der aktuelle Stand der Deckungsreserve mitgeteilt werden könne. Weiter wäre es im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes hilfreich, wenn der Politik spätestens zum Ende der Antragsfrist zur Sitzung des Rates am 11. Juni 2024 eine Liste durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt würde, die diejenigen Projekte aufführe, deren Umsetzung aufgrund der pauschalen Reduzierung der zu bewilligenden Projektfördermittel um 35 % gefährdet seien.

Frau Prof Dr. Hesse sagt zu, der Politik eine solche Liste zur Verfügung zu stellen. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung damit jedoch nicht absehen könne, ob die Antragsteller ihre Projekte letztendlich finanzieren und durchführen könnten. Es stehe dann auch noch die Bescheidung der Anträge aus. In Förderberatungsgesprächen mit den Antragstellern versuche die Verwaltung, Lösungen zu finden, um Kürzungen der beantragten Mittel zu kompensieren.

 

Protokollnotiz: Mit E-Mail vom 6. Juni 2024 stellte die Verwaltung dem AfKW sowie den Fraktionen, Gruppen und fraktions- bzw. gruppenlosen Mitglieder des Rates eine Übersicht der bisher eingegangenen Anträge auf Projektfördermittel der Kulturförderung für das 2. Halbjahr 2024 unter Aufführung der einzelnen Projekte zur Verfügung.

 

Ratsherr Flake kommentiert auf die Ausführungen von Ratsherrn Sommerfeld, die Deckungsreserve des städtischen Haushaltes diene politischen Handlungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der Planungsunsicherheiten aufgrund des Doppelhaushaltes. Er verweist auf die Thematisierung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) am 2. April 2024 im Rahmen der Anfrage „Vorläufiger Jahresabschluss 2023" (DS Nr. 24-23374). Wie die Verwaltung in der entsprechenden Stellungnahme DS Nr. 24-23374-01 mitgeteilt habe, sei der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2023 um rund 49,3 Mio. Euro geringer ausgefallen als ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagt. Rechne man noch die Resteübertragungen gegen die Aufwendungen, habe der Haushalt 2023 sogar um rund 100 Mio. Euro besser abgeschlossen als im Haushaltsplan ursprünglich veranschlagt. Er zitiert aus DS Nr. 24-23374-01: „Der Bestand an Zahlungsmitteln liegt mit rd. 246,8 Mio. € um rd. 144,9 Mio. € höher als der geplante Ansatz (101,9 Mio. €)". 

Ratsherr Flake weist weiter auf die gestiegenen Ansprüche in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Gefahr von Terroranschlägen hin, denen sich das Magnifest auch aufgrund der Vorgaben von Sicherheitsbehörden unterordnen müsse. Entsprechend entstünden Finanzierungslücken, eine Selbstfinanzierung sei bei Festen wie dem Magnifest dann nicht mehr möglich.

Herr Dr. Eckhardt (Bürgermitglied) widerspricht, in der heutigen Ausschusssitzung werde nicht die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen des Magnifestes beschlossen, sondern die der kulturellen Anteile des Magnifestes. Er fragt Frau Prof. Dr. Hesse, wie sie die kulturelle Qualität des Magnifestes bewerte und ob das Niveau der kulturellen Programmpunkte mit dem anderer durch die Kulturverwaltung geförderter Projekte mithalten könne. Frau Prof. Dr. Hesse bejaht dies.

 

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor. Der Änderungsantrag wird zur Beschlussfassung gestellt.

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Beschluss (geändert):

Dem Projektförderantrag für die kulturellen Anteile des Magnifestes 2024 in Höhe des Fehlbetrages von 28.250 € als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2024 wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis (zum Änderungsantrag):

7 / 3 / 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise