Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.02.2024 - 3.2 Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

3.2.3 Alternativstandort Stadtteilfest in der Weststadt

 

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde zur Sitzung des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt am 24. Januar 2024 wurden nachfolgende Fragen zum Alternativstandort des Stadtteilfestes in der Weststadt gestellt, die wie folgt von der Verwaltung beantwortet werden:

 

1. Warum wurden keine Anwohner- und Dezibelzahlen für die Timmerlahstraße in der Mitteilung vom 16. August 2023 (DS 23-21820) genannt?

 

In der Anlage 2 zu der Mitteilung 23-21820 wurden lediglich bei denjenigen Alternativstandorten, bei denen die Richtwerte nicht eingehalten werden können, die Höhe der Überschreitungen in dB(A) sowie die Anzahl der Betroffenen (hohe/sehr hohe/geringe Anzahl) dargestellt. Da in der Timmerlahstraße die Richtwerte eingehalten werden können, waren entsprechende Angaben hier nicht erforderlich.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass nach den durchgeführten schalltechnischen Berechnungen am Standort an der Timmerlahstraße an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung max. 66 dB(A) erreicht werden und der zulässige Immissionsrichtwert für ein seltenes Ereignis am Tag von 70 dB(A) somit um mindestens 4 dB(A) unterschritten wird.

 

2. Wurde bei der Planung berücksichtigt, dass im Laufe der Jahre möglicherweise weitere Fahrgeschäfte zum Standort dazukommen?

 

Es wurden die aktuell bekannten, durch den bisherigen Veranstalter benannten Bedarfe auf Basis der letzten Feste zugrunde gelegt.

 

3. Bezugnehmend auf Punkt 3 der Mitteilung vom 4. Januar 2024 zur Parkplatzsituation teilt die Einwohnerin mit, dass bereits aktuell die Anwohnerstraßen (Huntestraße, Fuldastraße usw.) zugeparkt sind. Daher fragt sie an, wo der zusätzliche PKW-Verkehr parken soll?

 

Aufgrund der Art und Größe des Weststadtfestes ist davon auszugehen, dass für die Parkplatzsituation keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich werden. Den Besuchern des Festes stehen die öffentlichen Parkflächen ebenso zur Verfügung wie den Anwohnern.

 

4. Werden die Anwohnerstraßen für den Zeitraum des Weststadtfestes vor Parkplatzsuchverkehr geschützt z.B. durch Absperrungen der Anwohnerstraßen?

 

Straßensperrungen sind nicht vorgesehen. Den Besuchern des Festes stehen die öffentlichen Parkflächen ebenso zur Verfügung wie den Anwohnern.

 

5. Wie werden die Anwohner während der Feierlichkeiten allgemein geschützt, was wird gegen das wilde Urinieren unternommen (z.B. Polizeipräsenz)?

 

Der Veranstalter muss ausreichend Toiletten zur Verfügung stellen. Die Polizei wird die Veranstaltung im Rahmen ihrer Streifentätigkeit begleiten.

 

6. In der Mitteilung vom 4. Januar 2024 heißt es, dass die städtischen Flächen im Ganderhals als Parkfläche und am Heinz-Friedrich-Weg als Sportfläche im Bebauungsplan festgelegt sind und daher nicht als mögliche Alternativstandorte in Betracht kommen. Wie ist die Bezeichnung der Fläche für die Timmerlahstraße im Bebauungsplan festgesetzt?

 

Die Fläche ist mit der Bezeichnung öffentliche Freifläche festgesetzt.

 

7. Gibt es noch ein expliziertes Bodengutachten für die Timmerlahstraße?

 

Ein explizites Bodengutachten hinsichtlich der Tragfähigkeit für den angedachten Standort an der Timmerlahstraße wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 in Abhängigkeit der Witterung erstellt werden.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

 

Erläuterungen und Hinweise