Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.02.2024 - 6 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rathjen regt an, aktuell keine Entscheidung zu Punkt 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ zu treffen, da die bezirklichen Mittel für den Bau einer behindertengerechten Querung in der Emsstraße im Bereich Swinestraße/Recknitzstraße eingesetzt werden sollen (vgl. Antrag 23-20582 Behindertengerechte Querung in der Emsstraße). Die Verwaltung wird daher gebeten, die Kosten dieser Maßnahme mitzuteilen.   

 

Herr Bezirksbürgermeister Hitzmann lässt mit dieser Änderung getrennt über die beiden Punkte abstimmen:

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Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 - Weststadt werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens                     8.800,00 €

2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    3.435,88 €

3. Grünanlagenunterhaltung              0,00 €    

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Zu Punkt 1: Der Stadtbezirksrat priorisiert seinen Antrag 23-20582 "Behindertengerechte Querung in der Emsstraße" und bittet um Mitteilung der Kosten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 1: dafür 12    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Zu Punkt 2: dafür 12    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise