Rat und Stadtbezirksräte
28.02.2024 - 6 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Mi., 28.02.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rathjen regt an, aktuell keine Entscheidung zu Punkt 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ zu treffen, da die bezirklichen Mittel für den Bau einer behindertengerechten Querung in der Emsstraße im Bereich Swinestraße/Recknitzstraße eingesetzt werden sollen (vgl. Antrag 23-20582 Behindertengerechte Querung in der Emsstraße). Die Verwaltung wird daher gebeten, die Kosten dieser Maßnahme mitzuteilen.
Herr Bezirksbürgermeister Hitzmann lässt mit dieser Änderung getrennt über die beiden Punkte abstimmen:
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 - Weststadt werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 8.800,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.435,88 €
3. Grünanlagenunterhaltung 0,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Punkt 1: Der Stadtbezirksrat priorisiert seinen Antrag 23-20582 "Behindertengerechte Querung in der Emsstraße" und bittet um Mitteilung der Kosten.
