Rat und Stadtbezirksräte
05.06.2024 - 3 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA), Ratsherr Flake, führt gem. § 54 Abs. Geschäftsordnung den Vorsitz in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben zu diesem TOP, da die Finanzverwaltung sachlich vorrangig für die Behandlung des Beratungsgegenstandes der Vorlage 24-23754 zuständig ist.
Stadtrat Geiger und Stadtbaurat Leuer führen in die Vorlage 24-23754 ein.
Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 24-23754-01 ein und begründet diesen.
Ratsfrau Jalyschko begrüßt die Vorlage 24-23754. Der von Stadtrat Geiger und Stadtbaurat Leuer dargestellte Abwägungsprozess ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar dargestellt. Im Ergebnis erachtet sie die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung als die richtige Entscheidung. Die sich aus der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes insbesondere für Mieterinnen und Mieter ergebenden (geringfügigen) finanziellen Mehrbelastungen erachtet sie vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen in allen Bereichen des täglichen Lebens für vertretbar.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Jalyschko zu einer Kompensationsnotwendigkeit in künftigen Haushalten für die sich aus der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung ergebenden Einnahmeausfälle erläutert Stadtbaurat Leuer, dass bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 die veränderte Grundsteuer und der Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen berücksichtigt werden. Er geht davon aus, dass keine Gegenfinanzierung erforderlich wird. Stadtrat Geiger verweist auf die bei der Vorstellung der Eckdaten des Doppelhaushaltsentwurfs 2025/26 dargestellten extrem schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Welche Handlungsspielräume oder -notwendigkeiten sich für künftige Haushalte ergeben, bleibe abzuwarten.
Ratsherr Köster erinnert, dass sich die CDU-Fraktion seit vielen Jahren für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzt und verweist auf den zur Ratssitzung am 14. Mai 2024 eingebrachten Antrag 24-23632. Hinsichtlich der Kompensation des Einnahmeausfalls erachtet er eine Überkompensation in diesem Falle als angemessen. Er weist auf die Position der CDU-Fraktion bereits im KGSt-Prozess zur Haushaltsoptimierung hin, dass eine geringere Haushaltskonsolidierung nur dann funktioniere, wenn ein ausgewogener Mix aus Einnahmeerhöhung und Ausgabenkürzung besteht. Ratsherr Köster stellt daher zu den Ausgabekürzungen drei konkrete Forderungen, die im Laufe der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 umgesetzt werden sollen: 1. Die Zuschussdynamisierung für 25/26 muss ausgesetzt werden, 2. Maximale Zurückhaltung der Politik bei der Einbringung haushaltsausweitender Anträge, 3. Von der Verwaltung sind bis zur finalen Haushaltslesung Einsparvorschläge im Volumen der Überkompensation (bspw. über eine erneute globale Minderausgabe) zu unterbreiten.
Ratsherr Sommerfeld weist mit Nachdruck auf den angespannten Wohnungsmarkt in Braunschweig hin. Die Mietkosten und Mietnebenkosten seien bereits viel zu hoch und würden mit Beschluss der Vorlage 24-23754 weiter verteuert. Er prognostiziert, dass der neuaufzustellende Mietspiegel Mietsteigerungen darstellen werde.
Stadtrat Geiger erläutert, dass die Gewerbesteuer u.a. für die Ansiedlung, Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen von hoher Bedeutung ist. Auch ohne Veränderungen des Hebesatzes wachse die Höhe der Gewerbesteuer trotz alljährlicher Schwankungen durch eine „eingebaute“ Dynamik an.
Nach Auffassung von Ratsherr Flake führen Straßenausbaubeiträge zu besonderen Härten. Insofern sei eine Lösung notwendig gewesen. Zur Vorlage 24-23754 erklärt er für die SPD-Fraktion die Zustimmung.
Für Ratsherr Kühn ist die Erhöhung der Grundsteuer in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe auch aus Haushaltsgründen nachvollziehbar.
Der FPDA-Vorsitzende Ratsherr Flake stellt zunächst den Änderungsantrag 24-23754-01 zur Abstimmung. Er stellt fest, dass dieser abgelehnt wird und lässt sodann über die Vorlage 24-23754 abstimmen.
Beschluss:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Braunschweig (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Braunschweig über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen - Straßenausbaubeitragssatzung - vom 11. Mai 2010 wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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105,3 kB
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80 kB
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(wie Dokument)
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62,2 kB
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