Rat und Stadtbezirksräte
05.06.2024 - 7.1 Parkgebühren im Vergleich zur ÖPNV-Ticketpreiss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 05.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung.
Ratsfrau Jalyschko bittet die Verwaltung die Antwort zu Frage 1 in absoluten Zahlen (Euro und Cent) darzustellen und bezogen auf die Antworten zu Frage 2 und 3 zu informieren, ob die anderen von der Verwaltung erhoben Gebühren und Beiträgen regelmäßig moderat angepasst oder seltener aber dafür deutlicher erhöht werden.
Stadtbaurat Leuer sagt eine Beantwortung als Protokollnotiz zu.
Protokollnotiz:
Zu 1:
Die Preisentwicklung von 2015 bis 2024 ist je nach Tarifprodukt unterschiedlich ausgefallen. Teilweise gibt es auch neue Tarifprodukte, wie beispielsweise das Deutschlandticket, die kostengünstigere Alternativen zu Tarifprodukten aus 2015 (und deren Nachfolgern) sind.
Hier wird die Preisentwicklung einiger wesentlicher Tarifprodukte betrachtet:
Die Kosten eines Einzelfahrscheins für Erwachsene im Stadttarif der BSVG (bzw. VRB-Stadttarif Braunschweig, Goslar, Wolfsburg) sind seit 2015 um 0,90 € (+39,13 %) gestiegen. Für Einzelpersonen ist die Tageskarte um 1,40 € (+28,00 %) teurer geworden, über alle Tageskarten hinweg haben die Kosten je nach Personenanzahl durchschnittlich um 3,20 € (+34,43 %) zugenommen. Das reguläre Monatsticket ist um 11,00 € (+16,13 %) teurer geworden. Bei den monatlichen Abonnements ist der Preis im Stadttarif um 7,90 € (+13,81 %) angestiegen. Durch das Deutschlandticket steht jedoch ein neues Tarifprodukt als günstigeres Monats-Abo zur Verfügung. Bei einem Wechsel zum D-Ticket haben sich die Kosten im Vergleich zum Abo-Preis aus 2015 um 8,20 € (-14,34 %) reduziert. Das Angebot für junge Menschen hat sich vergünstigt. So ist die Schüler-Monatskarte im Stadttarif um 32,40 € (-68,35 %) durch das zwischenzeitlich eingeführte 15-€-Schülerticket günstiger geworden. Auch die U21-Karte ist um 1,50 € (-6,38 %, Monatskarte) bzw. 1,70 € (-8,54 %, Abokarte) günstiger geworden.
Zu 2 und 3:
Finanzwirtschaftlich sinnvoll wäre eine regelmäßige moderate Anpassung der verschiedenen Gebühren- und Entgelttarife. Bei der Antwort auf die Fragestellung, wann und in welcher Höhe Gebührenanpassungen vorgenommen werden, sind allerdings auch die für die jeweilige Gebühr anzuwendenden rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Bei den Gebühren, bei denen z. B. gesetzlich eine Vollkostendeckung vorgesehen ist und für die ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, z. B. in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Stadtentwässerung erfolgt eine jährliche Anpassung, um eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erreichen und auf aktuelle Veränderungen reagieren zu können.
Andere Gebühren für die kein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, die aber gebührenrechtlich ebenfalls kostendeckend angeboten werden sollen, werden von den zuständigen Bereichen in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Kostendeckung überprüft und ggf. neu festgesetzt (z. B. Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig im eigenen Wirkungskreis – Verwaltungskostensatzung).
Eine Reihe von weiteren Gebühren und Entgelten, z. B. für die Nutzung von sozialen und kulturellen Einrichtungen und deren Angeboten (z.B. Stadtbibliothek, Museum, Kindertagesstätten), sind ebenfalls grundsätzlich vollkostendeckend zu kalkulieren. Die Angemessenheit dieser Gebühren und Entgelte wird von den jeweils zuständigen Bereichen in unterschiedlichen, auch größeren Abständen überprüft, um sie dann ggf. anzupassen.
Grundsätzlich gilt, dass bei Veränderungen von Gebühren und Entgelten auf die tatsächliche Entwicklung der Kosten und Leistungen abzustellen ist.
