Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.06.2024 - 7.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

 

In der Anlage 1, „Hebesatzung", werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

1. Die Schreibweise im letzten Satz des einleitenden Absatzes wird von „Brauschweig" in „Braunschweig" korrigiert.

 

2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird anstatt der „600 v.H." mit „535 v.H." bemessen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 0      Dagegen: 9      Enthaltung: 0

 

Erläuterungen und Hinweise