Rat und Stadtbezirksräte
26.11.2024 - 8 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Beschlussvorlage 24-23226 wurde zum Teil bereits in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 12. März 2024 behandelt. Über die Punkte Nr. 2 „Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen“, Nr. 3 „Ortsbüchereien“, Nr. 4 „Grünanlagenunterhaltung“ und Nr. 6 „Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe“ wurde bereits entschieden. Zurückgestellt wurde der Punkt „Hochbauunterhaltung Friedhöfe“. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass für die drei Friedhöfe in Broitzem, Rüningen und Timmerlah insgesamt 8 Pulte angeschafft werden sollen, da die Pulte als Rednerpult und als Kondolenzbuchhalter vorgesehen sind. Folgende Verteilung der 8 vorgeschlagenen Pulte ist geplant: kleinere Kapelle in Broitzem 2 Stück, jeweils 3 Stück in den Kapellen Rüningen und Timmerlah.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok regt an, noch über eine weitere Straßenbaumaßnahme zu entscheiden. Herr Ratsherr Bratschke hat mit den Anwohnern der Lerchengasse Hs.-Nr. 8 bis 12 gesprochen, die keinen Sanierungsbedarf sehen. Herr Ratsherr Bratschke schlägt vor, den Bereich des Gehweges der Lindenbergstraße Hs.-Nr. 1 bis 15 zu priorisieren, da der von der Verwaltung vorgeschlagene Bereich der Lindenbergstraße Hs.-Nr. 34 bis 36 noch in einem relativ guten Zustand ist.
Protokollnotiz: Herr Ratsherr Bratschke weist daraufhin, dass vor kurzem an der Oststraße Gehwegarbeiten durchgeführt wurden und im Bereich der Oststraße 7 A eine Unfallgefahrenstelle besteht.
8.1 Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok regt die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel in das Jahr 2025 an.
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Der Stadtbezirksrat beschließt die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2024 des Stadtbezirksratsbudgets in das Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 16.000 € 12.100,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.134,94 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens soll die Maßnahme Lindenbergstraße, Gehweg Hs.-Nr. 1 – 15, durchgeführt werden.
