Rat und Stadtbezirksräte
08.08.2024 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Do., 08.08.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Die Verwaltung informiert, dass aufgrund einer Beschwerdelage und eines Ortstermins (11.06.2024) mit den ansässigen Gewerbetreibenden die Umsetzung des Markierungs- und Beschilderungsplans (M+B-Plan) aus der DS 23-20729-01 bis auf Weiteres gestoppt wurde. Der M+B-Plan wurde insoweit angepasst, dass die Gewerbetreibenden weiterhin auf ihren Grundstücken von LKW beliefert werden können. Dies war aufgrund der zu engen Schleppkurven in dem M+B-Plan aus der DS 23-20729-01 nicht mehr möglich.
- Die Verwaltung informiert weiterhin dass eine Beschwerdelage zur Parksituation im Nordendorfsweg, im Abschnitt zwischen Hausnummer 4 A und der Einmündung Rabenrodestraße, vorliegt. Beklagt wird, dass vermehrt eine beidseitige Beparkung stattfindet. Teilweise sogar innerhalb des gesetzlichen Parkverbots von Kurvenbereichen. Bereits bei einer einseitigen Beparkung verbleibt abhängig vom dort parkenden Kfz eine Restfahrbahnbreite von 4,30 m bis 4,50 m. Somit lässt diese Restfahrbahnbreite eine beidseitige Beparkung nicht zu. Selbst, wenn parallel versetzt zueinander geparkt wird, soll laut Bürgerbeschwerden so dicht zueinander geparkt werden, dass die Abstände zum Durchfahren zu gering sind. Eine solche Situation ist insbesondere mit Blick auf die Erreichbarkeit im Einsatzfall durch Einsatzfahrzeuge nicht hinnehmbar. In Anbetracht dieser Beschwerdelage und nach Rücksprache mit der Polizei beabsichtigt die Verwaltung die Aufstellung von absoluten Haltverboten für den Bereich Nordendorfsweg 4 A bis zur Einmündung Rabenrodestraße. Das absolute Haltverbot erstreckt sich auf der Gehweg abgewandten Seite, sodass Parkwillige auf der Gehwegseite halten und parken können und ihre Ziele sicher über den baulich angelegten Gehweg erreichen können.
