Rat und Stadtbezirksräte
01.10.2024 - 3.2.1 Neuregelung Parkplätze Feuerbrunnen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Schmidbauer
- Datum:
- Di., 01.10.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Pottgießer vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr erläutert die Mitteilung 24-24377 zur Neuregelung der Parkplätze in der Straße Feuerbrunnen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Parkraumsituation zu optimieren. Dafür wird die Straße am Anfang und am Ende mit dem Verkehrszeichen Parkverbotszone ausgeschildert. Das Parken wäre nur noch in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Insgesamt 17 Parkplätze und ein Behindertenparkplatz steht dann zur Verfügung.
Frau Bezirksbürgermeister Lerche begrüßt die Mitteilung der Verwaltung, da etliche Anwohner im Bereich des Restaurants Parkmarkierungen wünschen, damit das verbotswidrige Parken im Feuerbrunnen eingedämmt wird.
Frau Jenzen findet die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Kirche ungünstig, da insbesondere in diesem Bereich etliche Verkehrsteilnehmer nur mal kurz für den Ein- oder Ausstieg parken wollen. Als Kompromisslösung wird von Herrn Pottgießer ein Kurzzeitparkplatz mit einer Dauer von einer Stunde vorgeschlagen.
Insbesondere Herr Büttner lehnt die Neuregelung der Parkplätze ab, da vorher 26 Parkplätze vorhanden waren. Herr Pottgießer weist daraufhin, dass ein Teil dieser Parkplätze nicht regelkonform genutzt wurden. Das heißt, das in der Vergangenheit teilweise behindernd für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und/oder landwirtschaftliche Fahrzeuge geparkt wurde.
Abschließend wird festgestellt, dass es kein einheitliches Bild im Stadtbezirksrat zur Neuregelung der Parkplätze im Feuerbrunnen gibt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,8 kB
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