Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Andreas Neumann gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden durch Herrn Bezirksbürgermeister Graffstedtvorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Neumann wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung sind erfolgt
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