Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.11.2025 - 8.2 Verwendung der Mittel aus der Niedersächsischen...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 25-26547 der Änderungsantrag 25-26547-01 sowie der Änderungsantrag 25-26547-02, welcher den Änderungsantrag 25-26547-01 ersetzt, vorliegen.

 

Ratsfrau Köhler bringt den interfraktionellen Änderungsantrag 25-26547-02 ein und begründet diesen.

 

Im Rahmen der Aussprache beantragt Ratsfrau Jalyschko getrennte Abstimmung zum Änderungsantrag 25-26547-02.

 

Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 25-26547-02, getrennt nach den Ziffern 1 bis 4 des Beschlussvorschlags, abstimmen und stellt die jeweilige Ablehnung fest. Danach lässt er über die Vorlage 25-26547 abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung des MI unter Anpassung der Prioritäten wie folgt zu verwenden:

 

1. Die in der Vorlage 25-26547 vorgesehenen Sportinvestitionen

(Umwandlung der Sportanlage Querum in einen Kunstrasenplatz,

Sportförderpaket für investive Maßnahmen der Sportvereine,

Umwandlung der Laufbahn auf der BSA Stöckheim in Kunststoff)

werden nicht über die Mittel aus der NKomFöGVO-MI umgesetzt, sondern vorrangig über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" („Sportmilliarde") zur Förderung eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu zeitnah entsprechende Projektskizzen vorzubereiten und einzureichen.

 

2. Die dadurch freiwerdenden Landesmittel (2.940.000 €) werden verbindlich wie folgt eingesetzt:

- 500.000 € für die Sanierung des Wasserspielplatzes Muldeweg

- 180.000 € für die Herrichtung des neuen Standorts des Zirkus Dobbelino / Spokuzzi e. V. (Bauabschnitte 1 & 2: Einfriedung und Versorgungsleitungen)

 

3. Die verbleibenden Mittel in Höhe von rund 2.260.000 € sind für investive Maßnahmen einzusetzen, die einen besonderen Mehrwert für die Stadtgesellschaft bieten.

 

Neben möglichen Projekten aus dem Sportbereich sollen dabei auch Bedarfe in weiteren kommunalen Handlungsfeldern geprüft und bewertet werden - insbesondere in den Bereichen Bildung, Familien & Soziales, Kultur und Mobilität.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum nächsten Gremienlauf belastbare Vorschläge mit Kostenannahmen und Umsetzungszeiträumen vorzulegen.

 

Dabei sollen insbesondere folgende Themenfelder berücksichtigt werden:

- Verbesserung der Radwegesicherheit und Beseitigung von Mängeln an bestehender Fahrradinfrastruktur (Priorität 1 gemäß DS 24-24574)

- Sanierung von Kita-Gebäuden einschließlich Einrichtungen freier Träger sowie Sanierung von Schulgebäuden

 

4. Sollten sich aufgrund landesseitiger Vorgaben oder zeitlicher bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen Änderungen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Ersatzprojekte zu benennen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Antrag ersetzt den Änderungsantrag 25-26547-01.

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Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung

 

zu Ziffer 1: bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt

zu Ziffer 2: bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt

zu Ziffer 3: bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt

zu Ziffer 4: bei einigen Fürstimmen und wenigen Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise