Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.02.2026 - 4.4 Neue Gebühren für Anwohnerparkausweise unter Be...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Arning bringt den interfraktionellen Antrag 26-28173 ein und begründet diesen.

 

Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag 26-28173 abstimmen.

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Beschluss:

Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:
 

1. Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.

2. Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².

3. Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen und vier Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise