Rat und Stadtbezirksräte
10.02.2026 - 4.4 Neue Gebühren für Anwohnerparkausweise unter Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Hybridsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:
1. Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
2. Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².
3. Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.
