Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.02.2026 - 10 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2026 und in den Weihnachtsferien 2026/2027 werden wie folgt festgesetzt:

Die Osterfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom 28. März bis 04. April 2026 stattfinden.

  •           439,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  •           489,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird nicht mehr angeboten. Grund ist die mangelnde Nachfrage der Zielgruppe. Um Stornierungskosten im Rahmen von Buchungen von z. B. Bussen in Zukunft zu vermeiden, wurde entschieden, die Freizeit zu streichen.

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird auch 2026 aus pädagogischen Gründen wieder als eine lange Freizeit stattfinden.

Die Anpassung der Berechnung der Sommerfreizeit aus dem letzten Jahr wurde beibehalten, um den Preis weiterhin möglichst gering zu halten. Das Sachgebiet übernimmt also auch 2026 die Ausbildung und Anleitung der Ehrenamtlichen und des Nachwuchs-Betreuungspersonals, wodurch die Kosten für die Seminare und die Spülis nicht mehr auf die Teilnehmenden umgelegt werden. Auch der Etat für Benzin und Telefon und der Kostenbeitrag Ferienfreizeitbedarf bleibt weiterhin so niedrig wie im letzten Jahr.

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 25. Juli bis 08. August 2026 stattfinden.

  •           400,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  •           568,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe


Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 10. bis 17. Oktober 2026 stattfinden

  •           279,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  •           329,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen“ im Naturfreundehaus Bündheim soll vom 12. Oktober bis 23. Oktober 2026 stattfinden.

  • 60,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2026 bis 04. Januar 2027 stattfinden.
 

  •           297,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  •           347,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

  •           Die Gewährung eines Zuschusses von 6,25 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit). Dieser betrug im letzten Jahr 5,- € und wurde für 2026 erhöht.
     

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
 

  •             Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,- € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien auf einem für die Zielgruppe finanzierbaren Niveau zu halten.

 

  •           Die Ermäßigung für Inhabende des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
     
    •                Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,- € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
    •                Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
    •                Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
       
  •           Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
     
  •           Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
     
    •                Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
    •                Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
    •                Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
       
  •           Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind weiterhin vorgehalten.
     

Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte wurden für die Sommerfreizeit auf 15,- € pro Tag erhöht. Für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit bleiben diese bei 8,50 € pro Tag.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise