Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.10.2024 - 3 Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Polizeidirektor Paulsen, Herrn Erster Polizeihauptkommissar Patzke und Herrn Dr. Köhler (Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit).

 

Herr Dr. Köhler stellt die Planung vor. Er und Herr Paulsen heben hervor, dass sich genau dieser Bereich als richtig für eine Waffenverbotszone erwiesen hat.

 

Herr Dr. Plinke fragt, welche Bereich sich darüber hinaus anbieten würden.

 

Frau Jalyschko erachtet es mit Blick auf Reizstoffsprühgeräte als etwas unklar, welche Gegenstände verboten sind und ob es Positivbeispiele für die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen gibt. Herr Paulsen bestätigt, dass die Verordnung der Polizei bei ihrer Arbeit helfen würde.

 

Frau Schneider weist darauf hin, dass eine Waffenverbotszone die aktuellen Bestrebungen zur Aufwertung des Kultviertels konterkarieren könnten. Sie spricht sich für mehr Polizeikontrollen aus.

 

Herr Dr. Plinke erkundigt sich, ob die Verordnung auch zu einer anderen Praxis im täglichen Einsatz führen würde. Herr Patzke betont, dass die Verordnung einen zusätzlichen Baustein darstelle. Das Mitführen von Waffen in dem Bereich müsse unterbunden werden.  

 

Herr Hanker fragt, weshalb der Vorstoß erst jetzt unternommen wird. Er sieht es nicht als hilfreich an, dass lediglich Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden können. Herr Dr. Köhler antwortet, dass erst jetzt die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Straftatbestände könne die Stadt über eine Verordnung nicht schaffen. Herr Hanker verweist auf das Land.

 

Frau Jalyschko hinterfragt, warum nicht auch der Bereich „Bohlweg“ erfasst wird. Sie sieht eine mögliche Stigmatisierung der Gewerbetreibende im Bereich der Waffenverbotszone. Herr Dr. Köhler teilt diese Sorge nicht. Für den Bereich „Bohlweg“ seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Aus Sicht von Herrn Patzke könnte die Waffenverbotszone auch positive Effekte für das Sicherheitsempfingen nach sich ziehen.

 

Herr Möller würde zusätzliche Stellen bei der Polizei für die Kontrolle begrüßen. Herr Paulsen unterstreicht, dass der vorhandene Personalkörper die Waffenverbotszone bedienen kann.

 

Auf den Hinweis von Herrn Schultz, ob auch Kraftfahrzeuge untersagt werden, antwortet Herr Dr. Köhler, dass Kraftfahrzeuge keine Waffen bzw. gefährlichen Gegenstände im Sinne der Verordnung sind.

 

Herr Stühmeier weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion bereits im Jahr 2022 eine entsprechende Forderung erhoben und zusätzlich ein Alkohol- und Glasflaschenverbot gefordert hat. Herr Dr. Köhler weist darauf hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Alkohol- und Glasflaschenverbot nicht gegeben sind.

 

Herr Dr. Plinke fragt, ob das Sicherheitspaket des Bundes ähnlich wirksame Instrumente bereithalten würde, was Herr Patzke verneint.

 

Frau Allgeier fragt, wann und wie die Evaluierung vorgesehen ist und ob bestimmte Gruppierungen in den Blick genommen werden sollen. Herr Paulsen antwortet, dass sich aus polizeilicher Sicht der Friedrich-Wilhelm-Platz als sinnvoll für eine Waffenverbotszone herausgestellt hat. Verlagerungseffekte seien nicht immer vermeidbar.

 

Herr Flake sieht die Sinnhaftigkeit einer Waffenverbotszone als gut herausgearbeitet an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stühmeier antworten Herr Dr. Köhler und Herr Paulsen, dass sie zur Sitzung keine Zahlen für andere Bereiche vorliegen haben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hanker antwortet Herr Dr. Köhler, dass sichergestellte Gegenstände zu gegebener Zeit zurückgegeben werden, während eingezogene Waffen nicht zurückgegeben werden.

 

Frau Jalyschko sieht die Wirksamkeit der Maßnahme als noch nicht hinreichend erläutert an.

 

Herr Hanker stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung, über den Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke abstimmen lässt:

 

1 dafür  14 dagegen 0 Enthaltungen.

 

Frau Bezirksbürgermeistern Plinke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

 

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

 

Die als Anlage beigefügte Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8 dafür  3 dagegen 5 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise