Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.03.2025 - 6 Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Johannes ist bei der Abstimmung abwesend.

Frau Streit gibt zusammen mit Herrn Neubert einen Überblick über die Platzentwicklung und aktuelle Planungen im Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuungsbereich. Bei den Kindern unter 3 Jahren ist ein deutlicher Geburtenrückgang in den letzten zwei Jahren zu verzeichnen.

 

Ein Austausch findet statt, Nachfragen werden beantwortet.

 

Frau Dr. Flake schlägt vor, nicht auf den Neubau der Kita in der Weststadt zu warten, sondern zwischenzeitlich Übergangsräume einzurichten und nennt als Beispiel die Räume des KTK Weiße Rose.

 

Frau Dr. Rentzsch sagt zu, den Vorschlag mit in die Projektgruppe Kita-Bau zu nehmen, da der FB 51 nicht allein für diese Entscheidung zuständig ist.

 

Frau Wasserbauer verweist auf Hinweise aus dem Kreis der Schulleitungen auf Lüneburg, dass dort wohl die Möglichkeit besteht, dass Mitarbeiter der Jugendhilfeträger in den Schulen tätig sind. Herr Albinus sagt zu beim Regionalen Landesamt in Lüneburg nachzufragen, ob und wie dies dort möglich sei.

 

 

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Beschluss:

 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2025/2026 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die im Kindertagesstättenbereich zur Umsetzung der Maßnahmen vorgesehenen Mehrausgaben stehen in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. Für 2027 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2025 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2025/2026 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

 

 

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Abstimmungsergebnis: ja: 12 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise