Rat und Stadtbezirksräte
18.03.2025 - 13.2 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.2
- Datum:
- Di., 18.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
13.2.1 - Ladeinfrastruktur
Ratsherr Kühn bittet um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen einer Protokollnotiz:
1. Wie kann es ermöglicht werden, das Elektrofahrzeuge (Pkw) ohne E-Kennzeichen an den existierenden Ladesäulen geladen werden können?
2. Besteht die Möglichkeit Lade-Parkplätze mit E-Ladesäule mit dem Zusatzschild 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) auszustatten?
3. Wie kann es Fahrzeugen der Fahrzeugklasse Klasse L6e ermöglicht werden, an E-Ladesäulen in Braunschweig zu laden? Es soll dazu an der Ladesäule keine Modifikation in irgendeiner Form notwendig sein.
Protokollnotiz:
Zu 1.) Das Laden an Ladesäulen ist nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge, welche nach Elektromobilitätsgesetz (EmoG) mit E-Kennzeichen zugelassen sind, möglich. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Verabschieden des EmoG keine Verpflichtung für eine E-Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen formuliert. Aktuell wird das E-Kennzeichen im Zulassungsprozess nur auf Antrag durch den Fahrzeughalter zugeteilt. In der Straßenverkehrsabteilung wird per Flyer (Anlage) auf die Vorteile einer E-Kennzeichnung hingewiesen.
Generell bietet es sich an, sein Elektrofahrzeug (Pkw) als elektrisch betriebenes Fahrzeug nach EmoG mit Beantragung auf Zuteilung eines E-Kennzeichens zuzulassen. Als Lösungsansatz kann ein zugelassenes Fahrzeug ohne E-Kennzeichen durch eine Umkennzeichnung (Verwaltungsgebühr 30,60 € zzgl. neue Kennzeichen) erfolgen.
Zu 2.) Ja, grundsätzlich gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) zwei mögliche Optionen der Beschilderungen: zum einen die Schilderfolge VZ 314 (Parken) + VZ 1010 - 66 (Auto mit Stecker) + VZ 1053 – 54 (während des Ladevorgangs) und zum anderen die Schilderfolge VZ 314 (Parken) + VZ 1050 - 32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs).
Für die beiden Schilderfolgen besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied: Die Schilderfolge VZ 314 (Parken) + VZ 1010 - 66 (Auto mit Stecker) + VZ 1053 – 54 (während des Ladevorgangs) hat mit der Aufnahme im EMoG eine gesetzliche Grundlage. Das Zusatzzeichen in der Schilderfolge VZ 314 (Parken) + VZ 1050 - 32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) hat keine gesetzliche Grundlage und ist lediglich in der StVO aufgeführt.
Dadurch ist die Schilderfolge, die in Braunschweig angewendet wird, die alleinige gesetzeskonforme Anordnungsmöglichkeit, welche auch zu einer Ahndung bei Verstößen führen kann. Nur damit können die Ladesäulen rechtssicher für Ihren eigentlichen Zweck freigehalten werden.
Eine Änderung der Beschilderung ist nicht beabsichtigt, da die Ladesäulen dann nicht nur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, sondern auch von allen anderen Elektrofahrzeugen, u. a. Pedelecs, E-Scooter mittels Adapter genutzt werden könnten, obwohl es für diese deutlich einfachere Lademöglichkeiten gibt. Die gleiche Beschilderung wird in anderen Städten der Region wie z. B. Wolfsburg, Gifhorn, Wolfenbüttel, Peine, Hildesheim, Salzgitter und Hannover verwendet.
Zu 3.) Für Einzelfälle hat die Verwaltung wie in der Einwohnerfragestunde der Sitzung dieses Ausschusses vom 04.02.2025 ausgeführt, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind Ladestecker von Fahrzeugen der Klasse L6e nicht kompatibel mit den Ladebuchsen der Ladestationen. Ein elektrisches Laden dieser Fahrzeugklasse kann jedoch mit im Handel erhältlichen Adaptern erfolgen.
13.2.2 - Abfallwirtschaftskonzept
Bürgermitglied Dr. Wendenburg bezieht sich auf den „Workshop Abfallwirtschaftskonzept“ am 27. März 2025. Er macht darauf aufmerksam, dass unter www.braunschweig.de bislang nur die Abfallbilanzen bis zum Jahr 2022, nicht jedoch für das Jahr 2023 einsehbar seien. Er würde es zudem begrüßen, wenn bis zum Workshop bereits die 2024er Bilanz - zumindest in groben Zügen - zur Verfügung gestellt werden könnte.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass die Abfallbilanz 2023 im Juni 2024 öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Aufnahme in den städtischen Internetauftritt wird die Verwaltung nachholen. An der Abfallbilanz 2024 werde aktuell gearbeitet. Eine Veröffentlichung ist im 2. Quartal 2025 vorgesehen.
Protokollnotiz: Die Abfallbilanz 2023 ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref_0660/Bekanntmachung-fuer-2023.pdf
13.2.3 - Bahnübergang Grünewaldstraße
Ratsherr Dr. Plinke bittet unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 18. Februar 2025 zum Bahnübergang Grünewaldstraße (Variante 0+) um Auskunft, ob seitens der Deutschen Bahn AG hierzu bereits eine Rückäußerung und eine grobe Terminplanung vorliegt. Darüber hinaus fragt er, welche Führung des Radverkehrs von der Verwaltung vorgesehen wird, wenn der Bahnübergang ab Ende 2025 nicht mehr passierbar sein wird.
Stadtbaurat Leuer informiert, dass seitens der Deutschen Bahn AG aktuell noch keine Rückmeldung vorliegt. Die Führung der Umleitungsstrecke wird voraussichtlich ausgeschildert über Böcklinstraße, Berliner Straße und Am Soolanger oder über die Ebertallee erfolgen. Ergänzend verweist er darauf, dass sich Verkehrsteilnehmende während einer Sperrung erfahrungsgemäß auch individuelle Ausweichstrecken suchen, abhängig von ihren Start- und Zielpunkten sowie persönlichen Präferenzen.
13.2.4 - ÖPNV
Ratsherr Disterheft berichtet über ihm vermehrt zugetragene Beschwerden von Rollstuhlfahrenden, dass eine zweite rollstuhlfahrende Person häufig nicht in den Stadtbahnen mitgenommen werde. Er fragt, ob dies der Verwaltung bekannt ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Stadtbaurat Leuer verweist auf die baureihenabhängige Situation in älteren Fahrzeugen, in denen nur ein Platz zur Mitnahme von Rollstuhlfahrenden vorhandenen sei. Eine Stellungnahme der BSVG wird die Verwaltung dem Protokoll beigefügen.
Protokollnotiz: Eine gleichlautende Anfrage hatte Ratsherr Disterheft bei der Beratung der Vorlage 25-25297 im Stadtbezirksrat 211 am 6. März 2025 an die Verwaltung gerichtet. Die daraufhin für den Stadtbezirksrat 211 bei der BSVG angefragte Stellungnahme ist diesem Protokoll beigefügt.
13.2.5 - Verkehrssituation Hopfengarten
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth zu der an den Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet gerichteten Mitteilung „Verkehrssituation Hopfengarten“ (23-22710-01) informiert Stadtbaurat Leuer über die unterschiedlichen Lösungsansätze. Entscheidend ist für ihn das Votum des Stadtbezirksrats 120.
13.2.6 - Ladeinfrastruktur
Ratsherr Behrens fragt nach der Auslastung der einzelnen Standorte der öffentlichen Pkw-Ladesäulen bzw. -Ladepunkte und bittet um Differenzierung nach Standort, Kilowattstunden und Tageszeiten.
Herr Leuer sagt eine Beantwortung in Form einer Protokollnotiz zu, weist jedoch auf die mögliche Vertraulichkeit der Daten des externen Betreibers hin.
Protokollnotiz: Im Jahr 2024 wurden bis zum Ende November (letzte Berichterstattung durch die KOM|DIA GmbH) mehr als 45.200 Ladevorgänge gestartet bei einer durchschnittlichen Auslastung von ca. 18 % über alle Ladestationen. An den Normalladestationen wurde im Durchschnitt 180 Minuten verweilt und dabei durchschnittlich 18 kWh verladen. An den Schnellladestationen wurde im Mittel 30 kWh verladen bei einer Standzeit von 78 Minuten.
Eine detailliertere Auswertung zu allen Ladestationen einzeln von der KOM|DIA GmbH kann nicht herausgegeben werden, da es sich um betriebsrelevante Daten handelt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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239,4 kB
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