Rat und Stadtbezirksräte
21.03.2025 - 3.4 Handlungsempfehlungen wegen Bodenbelastungen in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Gekeler
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Fr., 21.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gekeler erläutert die Mitteilung und beantwortet umfassend die Fragen der Ausschussmitglieder.
Auf die Rückfrage von Ratsherrn Wendt nach Schadensersatzforderungen gegenüber den Verursachenden führt Herr Gekeler aus, dass bereits bei der Sanierung der Fläche durch die Stadt die betreffende Firma nicht mehr herangezogen werden konnte. Zudem haben im 20. Jahrhundert viele Bürgerinnen und Bürger die Schlacke als günstigen Unterbau freiwillig auf den Grundstücken verbaut. Herr Gekeler betont, dass die Verwaltung vor allem Wert auf die Information der Anwohnenden legt und die Belastungswerte über Grundwassermessstellen beobachtet.
Für die weiterführende Frage des Ratsherren Wendt nach dem Umgang mit Bodenbelastungen am Spielplatz Pappelberg sagt Herr Gekeler eine Beantwortung im Nachgang zur Sitzung zu und erklärt das grundsätzliche Verfahren aus bodenschutzrechlicher Sicht bei der Neuanlage von Spielplätzen.
Protokollnotiz: Bezogen auf die Nachfrage des Ratsherren Wendt zur Belastung des Spielplatzes am Pappelberg mit Antimon kann die Verwaltung folgendes mitteilen:
Im Anschluss an die Sanierung des Stibiox-Werksgeländes wurden im Rahmen der Beweissicherung auch Bodenproben aus dem Bereich des Spielplatzes am Pappelberg entnommen. Die Untersuchungen wurden im Sommer 2010 durch das die Sanierung begleitende Ingenieurbüro durchgeführt.
In dem vorhandenen Spielsand konnte im Rahmen der Untersuchungen keine Belastung durch Antimon festgestellt werden.
Weiterhin wurde eine Mischprobe aus dem Oberboden der Spielplatzfläche untersucht. Im Ergebnis der chemischen Analytik wurde eine geringe Antimon-Konzentration festgestellt, die den Prüfwert für Kinderspielflächen nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) unterschreitet.
Eine Nutzung des Spielplatzes ist damit gefahrlos möglich.
Auf die Rückfrage von Ratsherren Wirtz zur Überschreitung des Prüfwertes setzt Herr Gekeler diesen in Kontext und erläutert dahingehend die vorgelegten Handlungsempfehlungen sowie die besonderen Anforderungen für Spielplätze und beim Gärtnern.
Auf die Rückfrage von Ratsfrau Arning zur vermeintlichen Gefahrenlage bestätigt Herr Gekeler, dass eine Stoffverschleppung unwahrscheinlich ist aufgrund der Abräumung des Geländes. Verwehungen konnten bisher ebenfalls nicht beobachtet werden. Solange die Messungen keine akute Gefahr indizieren, habe die Verwaltung keine rechtliche Handhabe zur Ausübung von Zwang und könne lediglich den Anwohnenden die Beprobung und Information anbieten.
Ratsfrau Lerche begrüßt die Aufklärungsarbeit der Verwaltung, da durch den Generationenwechsel im Quartier das Wissen über den Vorfall unter Umständen verloren geht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,1 kB
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