Rat und Stadtbezirksräte
26.03.2025 - 5.1.2 Einblick in die neue Förderrichtlinie des Bunde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.2
- Datum:
- Mi., 26.03.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Schäfer gibt einen Einblick in die neue Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
Die Förderschwerpunkte Demokratie leben, Vielfalt gestalten und Rechtsextremismus vorbeugen seien unverändert. Als lokale Ziele seien die Förderung von teilhabeorientierten Maßnahmen, die demokratische Dialogkultur sowie präventive Handlungsstrategien, in Hinblick auf den lokalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, mit aufgenommen worden. Zielgruppen seien neben Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Multiplikator*innen nun auch zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure. Der Begleitausschuss sei in „Bündnis“ umbenannt worden. Ein erstes Treffen habe im Februar stattgefunden. Das Bündnis entscheide, welche Personen oder Institutionen in der Förderperiode mitarbeiten sollen. Das Jugendparlament sei bereits angesprochen worden. Zudem wolle man auch auf den Kulturrat zugehen. Aufgrund von Unklarheiten und Klärungsbedarf, der im Januar 2025 neuen veröffentlichten Förderrichtlinie, habe der erste Förderaufruf erst kürzlich erfolgen können. Der Antragsstichtag ist der 13. April 2025. Die neue Förderrichtlinie sehe eine Deckelung der zu beantragenden Fördersumme vor. In diesem Jahr sei eine Situations- und Ressourcenanalyse durchzuführen. Hierzu warte man noch auf weitere Informationen seitens des Bundes. Weiterhin sei die Demokratiekonferenz Ende September geplant. Voraussichtlich werde dabei auch der lokale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus thematisiert.
Frau Glogowski-Merten bezieht sich auf die von Frau Schäfer erwähnte Projektidee durch Studierende und bittet diese kurz darzulegen. In Hinblick auf den steigenden Hang zu rechten Parteien bei Jugendlichen weist Frau Glogowski-Merten darauf hin, im Rahmen der Projekte demokratische Prozesse und Strukturen aufzugreifen und diese auch zu erklären.
Frau Schäfer antwortet, dass eine studentische Initiative ein Dialogformat für schwierige Themen schaffen wolle. Dies sei eine erste Idee, ein Antrag liege noch nicht vor. Frau Schäfer stimmt Frau Glogowski-Merten zu und sagt, dass es schwierig sei, demokratieskeptische Jugendliche zu erreichen. An vielen Schulen werde zurzeit an Demokratiekonzepten gearbeitet. Einige Berufsschulen hätten bereits Demokratieworkshops angefragt und durchgeführt. Frau Schäfer sei sich bewusst, dass im Bereich politischer Bildung mehr getan werden müsse und befinde sich im Austausch, was gefördert und umgesetzt werden könne.
Frau Antonelli-Ngameni möchte wissen, welche Zielgruppen derzeit erreicht und welche nicht erreicht werden und fragt nach, ob auch am Stadtrand liegende Jugendtreffs einbezogen werden würden.
Frau Schäfer antwortet, dass es schwierig sei, die vielen Zielgruppen zu erreichen. Geplant sei es, in diesem Jahr deutlich mehr auf die Nachbarschaftszentren zuzugehen und die Synergien vor Ort zu nutzen. Frau Schäfer wird den Hinweis zu den am Stadtrand liegenden Jugendtreffs mitnehmen und den Jugendring ansprechen.
Frau Antonelli-Ngameni fragt, wie die Erfahrungen hinsichtlich der Antragsstellung seien und wie herausfordernd sich diese für die Menschen darstellen.
Frau Schäfer erklärt, dass die Antragsstellung sowie der Verwendungsnachweis nicht einfach seien und in diesem Jahr intensiver zur Antragsstellung beraten werde. Vereine, die das Verfahren bereits absolviert hätten, würden tendenziell eher wieder einen Antrag stellen.
Frau Schäfer tausche sich mit den Kolleginnen aus, die die Zuwendungen der Integrationsförderung betreuen, um weitere Vereine zu erreichen.
Herr Koctürk fragt, ob der Stadtschülerrat auch Teil des Bündnisses sei.
Frau Schäfer antwortet, dass der Stadtschülerrat nicht Teil des Bündnisses sei, sie dies dem Bündnis aber vorschlagen werde. Der Stadtelternrat sei aber dabei.
Herr Koctürk hält es für sinnvoll den Stadtschülerrat miteinzubeziehen.
Herr Koctürk möchte wissen, ob es in Hinblick auf die politische und gesellschaftliche Lage auch Kritik an den Demokratieworkshops an Schulen gebe, beispielsweise von Eltern und ob Institutionen dem ferngeblieben seien. Zudem fragt Herr Koctürk, ob es Bedarf gebe, die demokratischen Parteijugenden in den Prozess einzubeziehen.
Frau Schäfer seien diesbezüglich keine Probleme bekannt, möchte aber im Rahmen ihres Austausches mit der Kommunalen Schulsozialarbeit noch einmal nachfragen. Frau Schäfer werde mit dem Bündnis besprechen, ob Parteijugenden einbezogen werden sollen.
Frau Kundolf ergänzt, dass Menschen aller Altersklassen Zielgruppe von Demokratieförderung seien. Auf diesem Bereich werde auch mit der „Integrationsbrille“ geschaut, um niedrigschwellige Angebote in Quartieren zu schaffen und die Selbstwirksamkeit der Menschen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen zu fördern. In der Verwaltung gebe es bereits viele Stellen, u.a. das Bildungsbüro, das Sozialreferat sowie die Kommunale Schulsozialarbeit, die bereits daran arbeiten. Diese Stellen befänden sich im Austausch, um sich gegenseitig zu ergänzen und gemeinsame Angebote schaffen zu können.
Herr Logosu-Teko appelliert an die Politik die Rahmenbedingungen von Projekten zu verbessern und zu flexibilisieren, um die Menschen besser zu erreichen. Förderrichtlinien, auf die man zu lange warten müsse, werden immer komplexer. Zudem sollten Projekte, die solche wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen, nicht befristet sein.
Frau Dr. Flake meint, dass die Bürokratie in der neuen Förderrichtlinie zugenommen habe. Zudem seien nur gemeinnützige Vereine antragsberechtigt. Aufgrund der vermehrten Angriffe seien Vereine zunehmend verunsichert allgemeingesellschaftliche oder politische Projekte durchzuführen, da sie die Aberkennung der Gemeinnützigkeit fürchten. Frau Dr. Flake möchte wissen wie Frau Schäfer diese Situation einschätzt.
Frau Schäfer erzählt, dass auf Bundesebene ein monatlicher Austausch der Partnerschaften der Demokratie stattfinde. Im letzten Jahr habe es einen Input einer ehrenamtlichen Person gegeben, die sich juristisch mit diesem Thema auseinandersetze. Im Jahr 2019 habe das Bundesverfassungsgericht im Zuge der Diskussion um die Gemeinnützigkeit von Attac geklärt, dass bestimmte gesellschaftliche Themen wie der Einsatz gegen Rassismus auch von beispielsweise Sportvereinen aufgegriffen werden können, ohne dass dies gegen den Vereinszweck verstoße. Bisher habe man sich auf dieses Urteil berufen. Auf Frau Schäfer sei bisher kein Verein zugekommen, der aus Angst keinen Antrag gestellt habe. Frau Schäfer verstehe die Sorgen und spricht bei verunsicherten Vereinen die Empfehlung aus, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden und gezielt dort nachzufragen. Im Rahmen des Bundesprogramms werde das Thema auf der operativen Ebene viel diskutiert und an das zuständige Ministerium weitergegeben.
