Rat und Stadtbezirksräte
29.04.2025 - 3.5 Vorstellung der geplanten Schritte zur Anpassun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Di., 29.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Malorny (FBL 41) berichtet zu den Planungen der Verwaltung in Bezug auf die Überarbeitung der verschiedenen Kulturförderrichtlinien. Die Präsentation ist dem Protokoll angehängt.
Er erinnert daran, dass die Überarbeitung der städtischen Kulturförderrichtlinien eine zentrale Maßnahme des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) gewesen sei, dessen Abschlussbericht vom Rat der Stadt in 2022 (DS Nr. 22-18910) beschlossen worden sei. Ziel der Verwaltung seien die Entwicklung „zukunftsfähiger“ Rahmenbedingungen und Kriterien und ein einfaches Verfahren. Er beschreibt als Herausforderungen, dass die Richtlinien als kulturpolitisches Gestaltungselement zu begreifen seien und dass es sich hierbei um einen komplexen Prozess mit vielen Beteiligten handele. Es gebe strukturelle wie inhaltliche Herausforderungen und zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen z.B. des Landes Niedersachsen und seiner Landeshaushaltsordnung. Viele Fragen (z.B. die Abwägung, welche Elemente unverändert bleiben und welche geändert werden sollten) seien zu klären. Die Ziele bestünden darin, zeitgemäße Förderrichtlinien zu entwickeln; einen Konsens zu erzielen, was und wer gefördert werden solle; die Handlungsfelder des KultEP zu berücksichtigen; herauszufinden, ob es neuer Förderschwerpunkte bedürfe; sowie zu klären, ob es eine „Hauptkulturförderrichtlinie“ oder nach wie vor mehrere spezifische Förderrichtlinien geben solle. Auch sollten die Arbeitsabläufe für alle Beteiligten optimiert werden, auch vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsressourcen der Kulturverwaltung begrenzt seien.
Bereits geleistete Vorarbeiten bestünden im Kulturförderbericht im Rahmen des KultEP; in Recherchen zu Kulturförderrichtlinien anderer Fördermittelgeber; in einem internen Evaluierungsworkshop der Braunschweiger Kulturförderrichtlinie aus Verwaltungssicht; in einer Evaluation der Atelierförderung und des Tanzförderprogrammes sowie in Vergleichen mit der Controlling-Praxis in anderen Kommunen. Als Evaluationsergebnis von Controlling-Maßnahmen anderer Kommunen seien Oldenburg, Göttingen und Wolfsburg beispielhaft zu nennen. Die Ziele bzw. Maßnahmen eines Controllingsystems im Bereich der städtischen Kulturförderung in Braunschweig bestünden in der detaillierten wirtschaftlichen Prüfung der Anträge und der Verwendungsnachweise, einer engeren Begleitung der Geförderten während des Förderzeitraums, eines Einforderns von Liquiditätsnachweisen (auch während des Förderzeitraums) sowie eines Systems von Abschlagszahlungen erst nach Vorlage von Liquiditätsübersichten und -planungen sowie kurzen Sachberichten.
Vor einer Gesamtüberarbeitung der Förderrichtlinien sei zunächst die Überarbeitung der Tanzförderrichtlinie basierend auf dem Evaluierungsergebnis (DS Nr. 24-24911) geplant. Die zurückgemeldeten Anregungen der Tanzszene seien in Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass einige Vorschläge im Kontext der Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien in der Gesamtschau diskutiert werden müssten, z.B. das Thema „Residenzen“. Geplant seien jedoch kurzfristig realisierbare Anpassungen wie z.B. Pauschalen, die das Probenraum-Sharing (Organisation und Reinigung) erleichterten. Zudem sollten die Antragsfristen angepasst werden. In der Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025 sei eine Beschlussvorlage zu einer vorläufig überarbeiteten Richtlinie zum Tanzförderprogramm geplant, die dann befristet bis Ende des Jahres 2026 gelte. Er weist darauf hin, dass die Zukunft der Tanzförderung offen sei, da nur eine befristete Mittelbereitstellung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 gegeben sei.
Herr Dr. Malorny beschreibt die weitere grobe Planung einer partizipativen Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien der Stadt Braunschweig unter Zuhilfenahme einer externen Moderation sowie einer digitalen Plattform, vergleichbar mit dem KultEP. Er unterstreicht, dass es bereits erste Abstimmungen mit dem Vorstand des Kulturrates Braunschweig gebe und dessen Unterstützung beim partizipativen Überarbeitungsprozess zugesagt wurde.
Ratsfrau Dr. Flake befindet, in diesen Planungen bildeten sich vornehmlich die Sichtweise und die Interessen einer „Prüfverwaltung“ ab, die den Interessen einer Kulturentwicklung und dem Ziel des Bürokratieabbaus gegenüberstünden. Das Tableau der Geförderten reiche von großen Kulturinstitutionen bis hin zu kleinen Projektgeförderten, d.h. Akteure mit begrenztem Personal.
Herr Dr. Malorny entgegnet, das Thema Prüfungen bzw. Controlling sei nur ein Teil der einschlägigen Themenstellungen des Überarbeitungsprozesses, jedoch ein besonders relevantes Thema, auf dessen Integration die Verwaltung vor dem Hintergrund der Insolvenzthematiken von Geförderten im Jahr 2024 ein besonderes Augenmerk legen müsse. Dies zeige auch der Vergleich zu anderen Kommunen. Gerade vor dem Hintergrund des KultEP sei die Überarbeitung ganz bewusst als partizipativer Prozess geplant, was eine breite Themeneinbringung sicherstellen werde. Wie die vorgestellte Planung zeige, brauchten solche partizipativen Prozesse Zeit.
Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.
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