Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.04.2025 - 3.4 Vorstellung der Planungen für die Freie Theater...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) erinnert an die regelmäßigen, nichtöffentlichen Mitteilungen der Verwaltung zu der Insolvenz des LOT-Theater e.V. und der Freie Spielstätten Braunschweig gGmbH (FSB gGmbH) im Jahr 2024. Die Verwaltung habe, bis auf den Fall KufA e.V. und KufA Haus, bisher keine vergleichbaren Anstrengungen im Rahmen einer Standortsuche für eine kontinuitätsgeförderte Institution unternommen wie für die freie Theaterszene nach der Insolvenz von LOT-Theater e.V. und FSB gGmbH. Von der Verwaltung sei in den vergangenen Monaten regelmäßig der politische, informelle Zuspruch des AfKW eingeholt worden, bevor formelle Beschlüsse zur (finanziellen) Unterstützung der freien Theaterszene gefasst worden seien. Heute seien Frau Berghahn, Direktorin der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK), sowie Herr Weiß und Herr Cohn, Erster und Zweiter Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes freier Theaterschaffender Braunschweig e.V./Dachverband Freie Darstellende Künste (DFDK) Braunschweig im Ausschuss, um Lösungsansätze für die ehemalige Spielstätte des LOT-Theater e.V. in der Kaffeetwete 4A vorzustellen.

Sie fährt fort, die Hintergründe der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A seien dem Ausschuss bekannt. LOT-Theater e.V. und FSB gGmbH hätten die Stadt Braunschweig einst um eine Anhebung der Kontinuitätsförderung gebeten. In diesem Kontext sei die Machbarkeitsstudie „Zukunftsszenarien LOT-Theater Braunschweig“ (LOT-Theater e.V. und Braunschweig eigenheit Konsultation & Initiation, Dezember 2019) durchgeführt worden, dies allerdings ohne Einbezug freier Theaterschaffender. Die Studie habe einen Mehrbedarf an Raum festgestellt und die Entwicklung von einer Bühne für die freischaffende Theaterszene hin zu einem Produktionshaus vorgezeichnet. Die Geschäftsführungen von LOT-Theater e.V. und FSB gGmbH hätten diese Bedarfe jedoch nicht weiter untermauern können.

Am 21. Mai 2024 habe der AfKW dankenswerter Weise mittels Beschluss der Vorlagen „Unterstützung der freien Theaterszene durch die Stadt Braunschweig: Umwidmung der bisherigen Kulturfördermittel des LOT-Theaters im Jahr 2024“ (DS Nr. 24-23818) und „Unterstützung der freien Theaterszene durch die Stadt Braunschweig: Außerordentliche Regelung zur Entscheidung über Projektfördermittel aus umgewidmeten bisherigen Kulturfördermitteln des LOT-Theaters im Jahr 2024“ (DS Nr. 24-23826) zugestimmt. Hierdurch sei es möglich gewesen, die freie Theaterszene mittels der ehemals für den LOT-Theater e.V. bestimmten Kontinuitätsfördermittel im Laufe des Jahres 2024 zu unterstützen. Auch habe man sich um neue, temporäre Auftrittsorte, z.B. im Zirkuszelt des Zirkus Dobbelino, bemüht. In Besprechungen der Kulturverwaltung mit der freien Theaterszene sei schließlich deutlich geworden, dass die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A als langfristige Lösung deutlich favorisiert werde.

Die Kulturverwaltung habe die Funktionalität der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A selbst nicht bewerten können. Sie habe andere Parameter angelegt, z.B. den Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit, und habe den Ausschuss entsprechend laufend informiert.

 

Herr Cohn dankt für die Einladung zum Ausschuss. Eine dauerhafte Spielstätte in Braunschweig sei für die freie Theaterszene unentbehrlich. Die spezifischen Anforderungen an eine solche Spielstätte seien bei einem Treffen mit der Kulturverwaltung im August 2024 festgehalten worden. Man sei sich in der Szene einig gewesen, dass die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A die beste Option und in Niedersachsen, mitunter darüber hinaus, unvergleichbar sei. Die Spielstätte liege ideal im Stadtzentrum, habe eine für Tanzaufführungen geeignete Größe, eine sehr gute Akustik sowie eine Tradition seit 1996 und sei entsprechend bekannt; weiter halte sie eine für Aufführungen der freien Theaterszene brauchbare Zahl an Zuschauerplätzen vor. Ziel des DFDK sei es deshalb, die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A für die freie Theaterszene zurückzugewinnen.

Herr Weiß berichtet, der Vorstand des DFDK erarbeite derzeit ein Betreiberkonzept für die Bühne in der Kaffeetwete 4A. Die Bedürfnisse der freien Theaterszene würden hierfür einbezogen. Dieses Konzept, ein Wirtschaftsplan sowie ein Trägerkonzept (auf Grundlage eines Beiratssystems und mit dem Ziel der Stabilität und der Transparenz) solle im Herbst 2025 vorgestellt werden. Für das Jahr 2026 sei ein Antrag auf städtische Kontinuitätsförderung geplant. Der DFDK sei dankbar für diese Möglichkeiten, die bisherige finanzielle Unterstützung im Rahmen der „Notfallpakete“ durch die Stadt Braunschweig sowie für die gute Kommunikation mit der Kulturverwaltung und Kulturdezernentin Frau Prof. Dr. Hesse.

 

Frau Berghahn dankt ebenfalls für die Einladung zum Ausschuss. Sie bietet zusätzlich an, die SBK als Institution in einer zukünftigen Ausschusssitzung vorzustellen. Die SBK stelle ein Bindeglied zwischen der Stadt Braunschweig als Kommune und dem Land Niedersachsen dar und sei einer Landesbehörde gleichgestellt.

Die SBK sei seit August 2024 an dem Prozess bzgl. einer neuen Spielstätte für die freie Theaterszene in Braunschweig beteiligt. Der Austausch mit der Kulturverwaltung und der Szene habe die klare Präferenz für die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A ergeben. Der Wert für die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A sei durch den Insolvenzverwalter, der die Insolvenz des LOT-Theater e.V. und der FSB gGmbH abgewickelt habe, zunächst unrealistisch hoch angesetzt worden. Später sei ein niedrigerer und realistischerer Preis festgelegt worden und die SBK habe das Gebäude durch Kauf erworben. Die Immobilie sei alt und in einem schlechten Zustand und weise entsprechende Mängel auf, z.B. in Bezug auf Brandschutz, Statik und Energieeffizienz. Es sei anzunehmen, dass die SBK ca. 900.000 EUR zur Beseitigung dieser Mängel investieren müsse.

Die Förderzwecke der SBK bewegten sich zum einen in der Förderung und Bewahrung, zum anderen in der renditebasierten und langfristigen Vermögenssphäre. Letzterer Ansatz treffe auf die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A zu. Es handele sich nicht um freie Investitionen, sondern diese seien an rechtliche Bedingungen, wie z.B. das Vergaberecht, geknüpft. Im Falle der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A müsse zum Investitionsstart feststehen, wer Mieter sei und wie die Miete refinanziert werde; zudem müsse ein abgeschlossener Mietvertrag vorliegen. Diese Entwicklungen dauerten an, es brauche dafür Zeit. Die Investitionen seien an die Bedarfe des Mieters rückgekoppelt sowie an andere Fördertöpfe. Die SBK plane, die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A bis spätestens Ende 2026 an den DFDK zum Betrieb zu übergeben.

 

Herr Dr. Malorny (FBL 41) erinnert, anhand einer Übersicht der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, an die finanzielle Unterstützung der freien Theaterszene nach dem Verlust der Spielstätten durch die Stadt Braunschweig im Jahr 2024 mittels Notfallpaketen. Die Übersicht ist dem Protokoll angehängt.

In 2024 hätten 224.000 EUR im städtischen Haushalt für die Kontinuitätsförderung des LOT-Theaters e.V. zur Verfügung gestanden. Eine Abschlagszahlung von 80.000 EUR sei noch im Rahmen der ursprünglichen Kontinuitätsförderung an den LOT-Theater e.V. ausgezahlt worden. Weitere Abschlagszahlungen seien aufgrund der Insolvenzlage der FSB gGmbH von der Verwaltung gestoppt worden. LOT-Theater e.V. und FSB gGmbH seien schließlich insolvent gegangen. Durch Beschluss der Vorlage „Unterstützung der freien Theaterszene durch die Stadt Braunschweig: Umwidmung der bisherigen Kulturfördermittel des LOT-Theaters im Jahr 2024“ (DS Nr. 24-23818) seien die übriggebliebenen Mittel zur Verwendung durch die freie Theaterszene umgewidmet worden. Der DFDK habe entsprechende Förderanträge gestellt und Mittel i.H.v. 64.600 EUR („Notfallpaket I“ für den DFDK, 2. Halbjahr 2024) bzw. 79.400 EUR („Notfallpaket II“ für den DFDK, Januar bis September 2025) bewilligt bekommen. Im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 seien die Mittel aus der ehemaligen Kontinuitätsförderung des LOT-Theater e.V. in Unterstützungsmittel für die freie Theaterszene umgewidmet worden und bewegten sich in vergleichbarer Größenordnung i.H.v. 232.800 EUR für 2025 bzw. 242.200 EUR für 2026 inkl. entsprechender Dynamisierung. Diese Mittel würden derzeit nicht abgerufen, da es bisher keinen Antragsteller gebe.

Zunächst müssten für eine zukünftige Fördermittelverwendung die Bedingungen geschaffen werden, u.a. müsste ein Träger (beispielsweise ein Verein) die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A übernehmen. Ein solcher Träger müsse als Mieter einen Mietvertrag mit der SBK als Eigentümerin des Gebäudes abschließen. Der Kulturverwaltung liege eine „Letter of Intent“ (LOI) zwischen SBK und DFDK vor. Daraus gehe hervor, dass die SBK die Sanierungsarbeiten in der Kaffeetwete 4A erst beauftragen könne, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen sei.

Der DFDK habe die Kulturverwaltung um eine Übergangslösung gebeten, bis in 2026 ein Ratsbeschluss über einen Antrag der freien Theaterszene auf Kontinuitätsförderung für den Betrieb der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A herbeigeführt werden könne.

Aus dem Unterstützungsansinnen des DFDK ergebe sich, dass der DFDK ohne Spielstätte keine Einnahmen generieren könne. Daher könne er auch keinen Mietvertrag mit der SBK abschließen. Um dennoch die positive Entwicklung für die freie Szene unterstützen zu können, würde die Verwaltung aktuell prüfen, ob der DFDK in 2025 finanzielle Unterstützung in Form einer Mietkompensation durch die Stadt Braunschweig erhalten könne. Dies könne jedoch nicht in Form einer Projektförderung geschehen, da dies basierend auf den Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur nicht umsetzbar wäre. Als Umsetzungsweg werde daher ein Kooperationsvertrag zwischen Kulturverwaltung und DFDK geprüft. Durch die darin geregelte Mietübernahme von Juli bis Dezember 2025 durch die Stadt Braunschweig seien der Mietvertragsabschluss und darauf basierend die Planung und Beauftragung von Sanierungsarbeiten durch die SBK möglich. Der LOI zwischen SBK und DFDK stelle die Basis für diesen Kooperationsvertrag dar. Die Verwaltung werde eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen, die die politische Zustimmung zum Kooperationsvertrag und eine Unterstützung durch Mittel i.H.v. ca. 48.000 EUR für die Miete von Juli bis Dezember 2025 zum Inhalt habe. Frau Prof. Dr. Hesse ergänzt, diese Beschlussvorlage sei für die Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025 geplant.

Herr Dr. Malorny weist darauf hin, dass ein solches Vorgehen zwei Ziele verfolge: Zum einen würde durch die Stadt die Option gesichert, dass die freie Theaterszene mittelfristig wieder eine Spiel- und Probenstätte bekommen kann. Zum anderen würde der freien Theaterszene der Einfluss auf die theatergerechte Sanierung gesichert. Im Sinne dieser Unterstützung müsse die Stadt aber akzeptieren, in 2025 und ggf. 2026 finanzielle Hilfe zu leisten, ohne dass eine Bespielung der Kaffeetwete 4A in dieser Zeit erfolge. Es wäre eine Art Investition in die Zukunftssicherung der Freien Theaterszene.

Herr Dr. Malorny fährt fort, ergänzend könne der DFDK in 2025 erneut zusätzlich einen Antrag auf Förderung durch weitere Mittel im Sinne eines „Notfallpaketes III“ stellen. Die Mietfinanzierung auf Grundlage des Kooperationsvertrages bzw. das „Notfallpaket“ würden sich aus den o.g. im Haushaltsjahr 2025 eingestellten, Unterstützungsmitteln für die freie Theaterszene i.H.v. 232.800 EUR speisen. Zusätzliche Haushaltsmittel wären somit nicht erforderlich. In 2026 sollten, nach entsprechendem Antrag des DFDK und dessen Prüfung durch die Verwaltung, die Fördermittel, die derzeit für die freie Theaterszene zur Verfügung stünden, per Ratsbeschluss in konkrete Kontinuitätsfördermittel für den DFDK umgewidmet werden.

 

Ausschussvorsitzender Böttcher bittet den Ausschuss um Rückmeldung zum geplanten Vorgehen an die Verwaltung.

 

Herr Dr. Eckhardt (Bürgermitglied) fragt, warum die geplanten 48.000 EUR als Mietzins eines derzeit nicht bespielbaren Hauses investiert werden sollten.

Frau Prof. Dr. Hesse erwidert, diese Mittel gingen direkt an den DFDK und dienten als Sicherheit für die Planungen des DFDK und der SBK.

Herr Dr. Eckhardt betont, er verstehe nicht, warum die Stadt Braunschweig, die sich in einer guten Verhandlungsposition gegenüber der SBK befinde, nicht erst weitere Mittel investiere, wenn die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A bespielbar sei.

Frau Prof. Dr. Hesse antwortet, dass dann SBK und DFDK das Interesse an der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A verlören. Sie erinnert den Ausschuss an die zahlreichen Ausführungen zum Themenkomplex durch die Verwaltung in vergangenen Ausschusssitzungen seit 2024.

Frau Berghahn ergänzt, die Immobilie in der Kaffeetwete 4A sei keine sonderlich rentable Investition. Kosten und Risiken müssten abgewogen werden. Die Risiken bei dieser Investition seien für die SBK hoch und könnten nur in Kauf genommen werden, wenn dem eine vielversprechende Perspektive gegenüberstehe. Eine solche Perspektive bestehe, wenn es einen langfristigen Nutzer für das Gebäude gebe. Die Alternative bestehe darin, das Gebäude abzureißen und das Grundstück in eine andere Nutzung zu überführen.

Sie fährt fort, der Ankauf des Gebäudes durch die SBK habe jedoch der Unterstützung der freien Theaterszene in Not dienen sollen. Solange diese keine Auftrittsmöglichkeiten habe, könne sie auch nicht durch andere gefördert werden. Die SBK werde nicht ohne eine Refinanzierung investieren. Das Risiko für die SBK sei jetzt schon groß.

Herr Cohn befindet, die SBK habe „good will“ gezeigt und einen großen Schritt auf die freie Theaterszene zugemacht. Die geplante Unterstützung durch städtische Gelder i.H.v. 48.000 EUR stelle den vergleichsweise kleineren Betrag dar, ermögliche dem DFDK jedoch die Möglichkeit einer Mitsprache.

Frau Prof. Dr. Hesse stimmt ihm zu, bei den 48.000 EUR handele es sich nur um einen Bruchteil der Kosten. Sie habe befürchtet, die SBK könne verlangen, dass sich die Stadt Braunschweig an der Sanierung mit geschätzten Kosten i.H.v. 900.000 EUR beteiligen solle; dies sei jedoch glücklicherweise ausgeblieben.

 

Ratsfrau Dr. Flake meint, die freie Theaterszene benötige zwingend eine Spielstätte in Braunschweig und stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu. Sie bittet um eine Risikoabschätzung in der Beschlussvorlage für die Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025. Sie findet, die Stadt Braunschweig müsse in Aussicht stellen, gewisse Risiken für den DFDK bzw. für den zukünftigen Betreiber der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A tragen.

Frau Prof. Dr. Hesse kommentiert, sie verstehe die Bedenken. Der DFDK sei jedoch gut aufgestellt. Die Erarbeitung der o.g. Konzepte durch den DFDK benötige eine gewisse Zeit. Die Machbarkeitsstudie „Zukunftsszenarien LOT-Theater Braunschweig" sei damals Grund für die Erhöhung der Kontinuitätsfördermittel für den LOT-Theater e.V. per Ratsbeschluss gewesen, um beispielsweise die wesentlich teurere Miete in Quartier St. Leonhard zu tragen. Die Miete für die Spielstätte in der Kaffeetwete 4A sei jedoch lange nicht so teuer. Durch die geplante Beschlussvorlage für die Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025 und den Kauf sowie die spätere Sanierung des Gebäudes in der Kaffeetwete 4A durch die SBK würden dem DFDK bzw. der freien Theaterszene überhaupt eine Zukunft in Aussicht gestellt. Anders als die o.g. Machbarkeitsstudie behauptete, sei in Braunschweig kein Bedarf für ein Produktionshaus gegeben.

Ratsherr Flake kommentiert, bei der SBK handele es sich um eine Stiftung öffentlichen Rechtes. Deren Ziel es sei, Vermögen zu erhalten und daraus Gewinne zu erwirtschaften. Die SBK habe demnach nur ein Interesse an der Spielstätte in der Kaffeetwete 4A, wenn ein Mietvertrag mit dem Träger bzw. Betreiber sowie die Aussicht auf eine Förderung und Refinanzierung durch die Stadt Braunschweig bestünden. Er sei der Verwaltung dankbar für die vorgeschlagene Lösung. Der Zwischenschritt in 2025 sei notwendig, um später in 2026 im Rat über den Antrag auf Kontinuitätsförderung des DFDK zu beschließen. Er reflektiert abschließend die Beratungen zu dem Themenkomplex in vergangenen Sitzungen des AfKW sowie den Ratsbeschluss über die Umwandlung der Kontinuitätsförderung des ehemaligen LOT-Theater e.V. in Unterstützungsmittel für die freie Theaterszene im Rahmen der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026.

 

Ratsfrau Kaphammel beschreibt das vorgeschlagene Modell als ungewöhnlich, aber nachvollziehbar. Die SBK sei zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Die geplante Beschlussvorlage für die Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025 müsse transparent sein. Die Pläne müssten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vermittelbar sein. Es wäre gut, wenn die Verwaltung hier wie in dem Fall von KufA e.V. und KufA Haus vorgehe.

Ratsfrau Glogowski-Merten stimmt Ratsfrau Kaphammel zu. In dem angestrebten Vorhaben seien das gegenseitige Vertrauen und die Kooperation besonders. Die freie Theaterszene in Braunschweig sei bundesweit bekannt und einzigartig. Sie sei gespannt auf die die geplante Beschlussvorlage für die Sitzung des AfKW am 10. Juni 2025.

Frau Prof. Dr. Hesse versichert, die Verwaltung werde das für Ende 2025 erwartete, Betreiberkonzept sowie den Finanzierungs- und Wirtschaftsplan des DFDK prüfen. Sie gehe davon aus, es werde ein realistisches Konzept vorgelegt. Ein Szenario wie mit dem LOT-Theater e.V., der FSB gGmbH und dem Spielraum TPZ - Theaterpädagogisches Zentrum für Braunschweig und die Region e.V. (TPZ e.V.) im Quartier St. Leonhard werde sich nicht wiederholen. Auch werde darauf geachtet, dass die Fördermittel ausschließlich beim DFDK verblieben und nicht über Konstrukte, wie damals im Fall des LOT-Theater e.V. und der FSB gGmbH, an weitere Institutionen weitergereicht würden.

Frau Berghahn schließt daran an, SBK und DFDK hätten sich bereits auf ein sicheres Konstrukt für die Trägerschaft der wiederzueröffnenden Spielstätte in der Kaffeetwete 4A mit einer Kontrollinstanz wie einem Aufsichtsrat oder Beirat verständigt, in dem die SBK und die Stadt Braunschweig vertreten sein sollten.

 

Herr Dr. Eckhardt kommentiert, die SBK erwirtschafte nicht nur Erträge, sondern bringe auch Kapital in die Braunschweiger Kultur ein. Das sei in diesem Fall gut gelungen.

Frau Berghahn bestätigt, in den vergangenen 20 Jahren habe die SBK 50 Mio. EUR in kulturelle Projekte investiert.

 

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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