Rat und Stadtbezirksräte
07.05.2025 - 5.1.2 Bericht über die Informationsveranstaltung zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.2
- Datum:
- Mi., 07.05.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Dr. Rentzsch erinnert an den Antrag „Förderbudget für Integrationsmaßnahmen bekannter machen" [DS 25-25443], welcher in der letzten Ausschusssitzung zurückgestellt worden sei. Man habe sich darauf geeinigt, zunächst die Informationsveranstaltung zur Integrationsförderung im April abzuwarten, um nach den neuen Erkenntnissen über den Antrag abzustimmen.
Frau Will berichtet über die Informationsveranstaltung zur Integrationsförderung am 24. April 2025, die das Referat 0500 gemeinsam mit dem Fachbereich 50 und dem Referat 0120 geplant habe.
An der Informationsveranstaltung im Haus der Kulturen hätten 20 Personen von 15 Vereinen teilgenommen. Zunächst seien die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Integrationsförderung durch Frau Bartels und Herrn Vahldiek (Fachbereich 50, Stelle 50.01) erläutert worden. Im Rahmen dessen sei ein fiktiver Antrag durchgesprochen worden, zu dem die Teilnehmenden Fragen stellen konnten. Anschließend sei durch Frau Will und Frau Schulz (Referat 0500.10) die fachliche und konzeptionelle Seite des Antrags erläutert worden.
Ein Schwerpunkt habe auf der Klärung von Unsicherheiten und Unklarheiten gelegen. Zudem sei auf häufige Fehlerquellen hingewiesen worden, um diese zukünftig zu vermeiden.
Laut den Teilnehmenden gebe es Schwierigkeiten und Hemmnisse aufgrund der Antragsfristen, dem Eigenanteil von 10 Prozent, der Gemeinnützigkeit und Braunschweig als einziger Maßnahmeort.
Frau Will erläutert, dass die Antragsfristen an die Fristen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angepasst worden seien. Es könne aber in Ausnahmefällen von den Fristen abgesehen werden. Davon werde bereits in begründeten Fällen Gebrauch gemacht.
Dass der Eigenanteil von 10 Prozent nicht nur mit finanziellen Mitteln, sondern auch durch ehrenamtliches Engagement eigebracht werden könne, sei vielen Teilnehmenden nicht bewusst gewesen. Die Gemeinnützigkeit sei Voraussetzung für eine Antragstellung. Fehlt einem Verein die Gemeinnützigkeit, so könne dieser mit einem anderen gemeinnützigen Verein für eine Antragsstellung kooperieren. In der neuen Förderrichtlinie sei der Maßnahmeort auf Braunschweig beschränkt worden. Dies führe dazu, dass Ausflüge außerhalb von Braunschweig nicht mehr förderfähig seien. Im Rahmen der Informationsveranstaltung habe Herr Krieger (Referat 0120.11) weitere Fördermöglichkeiten vorgestellt, die die Vereine in Anspruch nehmen könnten. Im Anschluss der Veranstaltung habe es viele positive Rückmeldungen gegeben. Die Veranstaltung solle in Zukunft regelmäßig stattfinden.
Frau Antonelli-Ngameni begrüßt den detaillierten Bericht zur Informationsveranstaltung und hält es für wichtig, die Veranstaltung regelmäßig durchzuführen.
Frau Dr. Flake habe die Zuwendung für Integrationsförderung stets als eine sehr niedrigschwellige Fördermöglichkeit wahrgenommen und fragt nach, ob es Überlegungen gebe, die Verschärfungen in der neuen Förderrichtlinie, beispielsweise zur Gemeinnützigkeit, zum Eigenanteil und zu Fristen zu überarbeiten. Frau Dr. Flake möchte wissen, wo zurzeit die Beratungen zu den Anträgen stattfinden würden.
Frau Dr. Rentzsch antwortet, dass derzeit nicht geplant sei, die Förderrichtlinie zu ändern. Möglicherweise könne man im Rahmen der neuen Integrationsplanung im Sozialreferat noch einmal einen Blick auf die Richtlinie werfen, was allerdings nicht zeitnah passieren werde.
Die Beratungen würden je nach Fragestellung im Fachbereich 50 oder im Sozialreferat stattfinden.
Frau Dr. Flake weist darauf hin, dass sich viele gemeinnützige Vereine Kooperationen mit nicht gemeinnützigen Vereinen zum Zwecke der Antragstellung nicht mehr vorstellen können. Gemeinnützige Vereine würden lediglich formal vorgeschoben, würden aber die Verantwortung tragen.
Frau Dr. Rentzsch halte die Gemeinnützigkeit für einen wichtigen Mechanismus, um zu prüfen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß eingesetzt würden. In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, bei denen dies nicht passiert sei. Sollte die Richtlinie erneut bearbeitet werden, könne dies aber berücksichtigt und geprüft werden.
