Rat und Stadtbezirksräte
08.05.2025 - 3.1 Vorstellung KoBera - Ombudsstelle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 08.05.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Querfurth stellt die Ombudsstelle KoBera (Kinder- und Jugendhilfe Konfliktberatung) vor. Sie weist darauf hin, dass Ombudsstellen keine Schiedsstellen oder Schlichter und auch nicht in der Rolle eines Anwalts oder eines Mediators sind. Die Ombudsstellen beschränken sich auf Konflikte hinsichtlich der Rechte und des Schutzes von jungen Menschen und ihrer Familie innerhalb der Jugendhilfe.
Das Gesetz für Niedersachsen sieht vier regionale und eine landesweite Ombudsstelle in unterschiedlichen Trägerschaften vor. KoBera e.V. versorgt als regionale Ombudsstelle einen Bereich von Gifhorn bis Göttingen.
Auf Nachfrage berichtet Frau Querfurth weiter: Die Ombudsstelle ist noch im Aufbau. Konkrete Zahlen können noch nicht genannt werden. Junge Menschen werden schlecht erreicht, genetzwerkt wird über die Schulsozialarbeit, AG gem. § 78 SGB VIII und die Verfahrenslotsen. KoBera ist als Verein völlig weisungsungebunden.
Kontaktiert werden sie hauptsächlich per Anruf oder Email. In einigen Fällen ist ein Telefonat ausreichend, bei komplexen Sachverhalten erfolgt die Beratung persönlich. Sie begleiten auch bei Behördengängen oder sonstigen Gesprächen.
Die Beratungsanfragen steigen stetig, im Durchschnitt gibt es jeden Tag eine neue Beratungsanfrage. Ein erheblicher Anteil sind sog. Lotsenfälle, bei denen die Ratsuchenden an andere, zuständige Stellen weitergeleitet werden.
Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle sind Sozialpädagogen mit Zusatzqualifikationen wie z. B. als systemische Berater oder Trauma-Pädagogen usw.
