Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.06.2025 - 6 Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Kusatz und Frau Mick unterliegen einem Mitwirkungsverbot.

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten wie in der Anlage dargestellt im Wege der institutionellen Förderung Zuschüsse zu den Betriebskosten.

 

Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2025/2026. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschussbeträge.

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.

 

Die Zuschusszahlungen werden unter Vorbehalt bis zum Beschluss zur Förderung 2026 fortgeführt, um die Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben zu gewährleisten.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: ja: 11 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise