Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.06.2025 - 6.1 Ergänzungsvorlage: Sachantrag Windenergie Geitelde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Kühn stellt fest, dass Einvernehmen darüber besteht, den Sprecher des Zweckbündnisses „Gegen Windriesen“ Herrn Herrmann zum Beratungsgegenstand zu hören und erteilt ihm sodann das Wort.

 

Herr Herrmann bittet um Zustimmung zum Vorschlag des Stadtbezirksrats. Trotz der bisherigen Ablehnung der Landwind GmbH und konkurrierender Interessen im interkommunalen Gewerbegebiet sollte die Prüfung alternativer Standorte seiner Meinung nach ernsthaft in Betracht gezogen werden. Er bittet darum, eine mögliche Flächennutzungsplanänderung einzuleiten und den betroffenen BürgerInnen damit eine Perspektive zu bieten, falls die Landwind GmbH auf das Repowering verzichtet.

 

Stadtbaurat Leuer führt anschließend in die Vorlage 25-25254-02 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 25-25254-04 ein.

 

Ratsfrau von Gronefeld unterstreicht, dass es sich um eine gebundene Entscheidung handelt und die Verwaltung daher bei Vorliegen der Voraussetzungen die Genehmigung zum Repowering erteilen muss. Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass die Verwaltung die Beeinträchtigungen der Anwohnenden in der Zukunft überwachen wird und ggf. Maßnahmen einleitet, sollten diese zu stark sein. Sie unterstützt die Position der Verwaltung, dass die Fläche für das interkommunale Gewerbegebiet erhalten bleiben muss. Vor diesem Hintergrund sichert sie die Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwaltungsvorlage zu.

 

Ratsherr Kühn fragt nach, welche Maßnahmen denkbar wären, um die Beeinträchtigungen der Anwohnenden zu verringern.

 

Herr Schulze teilt mit, dass die Genehmigung mit Auflagen und Bedingungen versehen wird. Beispielsweise muss der Vorhabenträger nachweisen, dass die Werte des Schallschutzgutachtens auch in der Realität eingehalten werden. Er fügt hinzu, dass das Vorhaben nach aktuellem Stand genehmigungsfähig erscheint, die Prüfung läuft allerdings noch.

 

Auf weitere Rückfrage von Ratsherrn Kühn zur Öffentlichkeit der Gutachten, teilt Herr Schulze mit, dass die Landwind GmbH ein nichtöffentliches Verfahren beantragt hat, der Genehmigungsbescheid wird allerdings öffentlich bekanntgegeben.

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Beschluss:

Der Erweiterung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans für die städtische Liegenschaft westlich der Bahntrasse (Beddinger Bahnhof), um dort die Errichtung von vier Windkraftanlagen zu ermöglichen, wird nicht stattgegeben.

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 1

Erläuterungen und Hinweise