Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.09.2025 - 12 Grundsatzbeschluss zur Zukunft der Abfallwirtsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert in seiner Einführung in die Vorlage 25-26269 die Hintergründer die zu treffende Grundsatzentscheidung.

 

Herr Pust ergänzt in seiner Einführung hinsichtlich der juristischen Fragestellungen in diesem Verfahren.

 

Herr Dehnen trägt zu den technisch-wirtschaftlichen Aspekten des Verfahrens vor.

 

r Ratsherr ster ergeben sich Nachfragen. Einerseits werden Maßnahmen dargestellt, die nötig sind, um die Recyclingquote von 52 auf 65 Prozent zu steigern, andererseits zeige der Wirtschaftlichkeitsvergleich, dass dies im Vergleich zum Status Quo zu höheren Kosten und Gebühren führen könnte. Daraus ergeben sich für Ratsherr Köster die Fragen: Erstens, warum das Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO) nicht in den Beschluss aufgenommen und mit den geplanten Maßnahmen synchronisiert wurde. Zweitens, warum die Stadt nicht offen kommuniziert, dass die vorgesehenen Änderungen (dichtere Leerungsrhythmen, zusätzlicher Wertstoffhof) zu höheren Kosten und Gebühren führen werden, auch wenn eine Ausschreibung gewisse Vorteile bringen könnte. Drittens hinterfragt er die optimistische Annahme, dass beim Thema Wertstofftonne Fortschritte erzielt werden können, wenn doch die Verhandlungen mit den dualen Systemen bisher schon bei kleinsten Mengenanteilen schwierig waren.

 

Herr Dehnen erläutert, dass die Vereinbarung mit den dualen Systemen über stoffgleiche Nichtverpackungen im Rahmen der Systemfeststellung verhandelt werden könne. Dies steht jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit der Entscheidung, ob die aktuellen Verträge weitergeführt werden sollen.

 

Stadtbaurat Leuer betont, dass die gleichzeitige Erarbeitung eines neuen und von den Gremien legitimierten AWIKO zusammen mit dem Start der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens Ende 2025/Anfang 2026 positiv zu bewerten ist. Konkrete Maßnahmen lassen sich aktuell noch nicht benennen, da viele Prüfaufträge im AWIKO - etwa zum Restabfall - noch ausstehen und deren Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Hinsichtlich der Kosten stellt Stadtbaurat Leuer klar, dass mehr Aktivitäten in der Abfallwirtschaft auch höhere Ausgaben zur Folge haben, ein Wettbewerbsverfahren hier aber voraussichtlich positive Effekte auf die Preise haben kann.

 

Aus Sicht von Bürgermitglied Dr. Wendenburg ist die aktuell noch stark genutzte Verbrennung die teuerste Form der Abfallbehandlunghrend Recycling und Wiederverwendung kostengünstiger seien. Die künftige Abfallwirtschaft soll daher, wie im Entwurf des AWIKO vorgesehen, stärker auf Recycling und Wiederverwendung und CO2-neutrale Fahrzeuge setzen. Solche Maßnahmen können zwar zusätzliche Investitionen erfordern (z. B. teurere Fahrzeuge), führen aber nicht automatisch zu höheren Gesamtkosten. Angesichts neuer EU-Vorgaben zu Recyclingquoten und recyceltem Material ist es sinnvoll, die Ausschreibung jetzt auf Basis des AWIKO zu starten um ab 2031 eine moderne, effiziente Abfallwirtschaft umzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Dr. Plinke im Hinblick auf die Kommunalwahl im Jahr 2026 erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Vorlage 25-26269 den Zeitrahmen für die Erarbeitung der Eckpunkte festlegt, aber noch nicht genau gesagt werden kann, zu welchem Zeitpunkt der Rat beteiligt wird. Informationen dazu wird die Verwaltung mitteilen, sobald eine verbindliche Aussage getroffen werden kann.

 

Herr Pust weist darauf hin, dass bei früheren Konzessionsvergabeverfahren die Beschlussfassung immer erst mit dem neuen Rat erfolgte. Für diese Ausschreibung lasse sich aktuell der genaue Ablauf noch nicht festlegen.

 

Ratsherr Behrens bittet um Erläuterung zur Aussage, dass im Eigenbetrieb derzeit nicht genügend personelle Ressourcen vorhanden seien, um Abfallwirtschaft und Straßenreinigung selbst zu führen.

 

Herr Dehnen erklärt, dass grundsätzlich Personal für einen Eigenbetrieb verfügbar wäre. Es fehlt jedoch die unternehmerische Führung, um ein neues Unternehmen mit über 200 Beschäftigten und erheblichem Jahresumsatz erfolgreich aufzubauen. Aufgrund der hohen Risiken in Gründungs- und Betriebsphase wurde daher beschlossen, die Eigenbetriebs-Variante nicht weiter zu verfolgen.

 

Ratsherr Behrens bringt den Änderungsantrag 25-26269-01 ein und begründet diesen.

 

Ratsherr ster bedankt sich für die CDU-Fraktion zunächst für die frühzeitige Einbindung in die Beratungen insbesondere zum AWIKO. Trotz Bedenken in einzelnen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Interessen der Gebührenzahlenden und der Mitarbeitenden hebt er die Chance hervor, mit dem neuen Verfahren die Ziele des AWIKO - insbesondere zur Erhöhung der Recyclingquote - zu erreichen und gleichzeitig das bisherige erfolgreiche Betreibermodell fortzuführen. Er betont die stabile und leistungsfähige Umsetzung durch ALBA in den vergangenen 25 Jahren sowie die Gebührenstabilität als Belege für die richtige Entscheidung einer Privatisierung. Er unterstützt daher den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, erwartet die Fortführung der bisherigen Qualität und zeigt sich optimistisch, dass eine gute Lösung sowohl im Interesse der Gebührenzahlenden als auch der Mitarbeitenden gefunden wird.

 

Ratsherr Dr. Plinke dankt der Verwaltungr die gute Vorbereitung des Beschlussvorschlags und signalisiert seine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Betreibermodell. Dieses habe sich seiner Ansicht nach bewährt und solle fortgeführt werden, statt eine Rekommunalisierung anzustreben. Die dargelegten Probleme resultierten aus einer 20 Jahre alten Vertragskonstruktion, nicht jedoch aus dem Modell selbst. Um die Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 52 auf 65 Prozent zu steigern, seien u.a. organisatorische Verbesserungen (häufigere Leerungen, Gebührenanreize) und technische Investitionen (z. B. Anlagen zur Vorbehandlung von Restmüll) notwendig. Langfristig könnten stabile Gebühren jedoch nachvollziehbar nicht garantiert werden, da steigende technische Anforderungen und Preise die Kosten beeinflussen.

 

Ratsfrau Hahn betont, dass es sich bei der Vorlage 25-26269 zunächst um einen Grundsatzbeschluss handelt, bei dem Details künftig noch diskutiert werden. Das rechtliche Erfordernis lässt für sie keinen anderen Schluss zu, als diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Sie dankt der Verwaltung für die umfassende Einbindung und die durchgehrten Workshops.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth stellt zunächst den Änderungsantrag 25-26269-01 zur Abstimmung. Sie stellt fest, dass dieser abgelehnt wird und lässt sodann über die Vorlage 25-26269 abstimmen.

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Beschluss:

1. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, die zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) geschlossenen Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) zum Ablauf des 31. Dezember 2030 ordentlich zu kündigen.

 

2. Zur Vorbereitung einer Nachfolgeregelung ab dem 1. Januar 2031 wird die Verwaltung beauftragt, ein europaweites wettbewerbliches Verfahren zu konzipieren und durchzuführen, dessen Ziel die Beauftragung eines privaten Unternehmens im Rahmen eines sog. Betreibermodells ist.

 

Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens sind die Vergabebekanntmachung sowie die wesentlichen Festlegungen für die zu vergebenden Leistungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die abschließende Entscheidung in dem Verfahren ist dem Rat möglichst bis Mitte des Jahres 2028 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA und Rat):

dafür: 10      dagegen: 1      Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise