Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.09.2025 - 18 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

1. Die Bereitstellung von bis zu 42 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2026 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe oder zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.

2. Die Bereitstellung von bis zu 25 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2026 wird genehmigt. Sofern in der Laufbahngruppe 2 oder im Ausbildungsberuf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement nicht alle Plätze besetzt werden können, kann die Zahl der Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1 entsprechend erhöht werden.

3. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

4. Die Einstellung von bis zu zehn Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement und einer/eines Auszubildenden für den Beruf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste wird zum 1. August 2026 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

5. Die Bereitstellung von bis zu 10 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2026 genehmigt. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

6. Die Einstellung von bis zu 9 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2026 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

7. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise