Rat und Stadtbezirksräte
25.09.2025 - 4.1 Übergang von der Kindertagespflege in eine Kind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mehmeti ist während der Abstimmung abwesend.
Frau Dr. Flake bringt den Antrag ein und weist daraufhin, dass es sich in der Stellungnahme nicht um Mehrausgaben handeln kann, da die Regelung für die Kinder ab 3 Jahren bis vor Kurzem bestand.
Herr Tetzel erläutert, dass es sich um nicht generierte, mögliche Mindereinnahmen handelt und erklärt auf Nachfrage von Frau Eck, dass eine Überbelegung kein Kavaliersdelikt und auch in Kitas (und nicht nur bei KTPP) nicht erlaubt ist.
Frau Streit bekräftigt, dass es in beiden Bereichen eine maximale Anzahl der Belegung gibt, die zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf.
Frau Hartmann-Kasties weist daraufhin, dass die KTPP in der Eingewöhnung nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt werden.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Kinder, die vom 01. Februar bis zum 01. August eines Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollenden, können auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern bis zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August weiterhin in der Kindertagespflege verbleiben.
Voraussetzung hierfür ist, dass in der von den Eltern gewünschten Einrichtung (Erstwunsch und Zweitwunsch), die ab dem 01.08. besucht werden soll, kein Platz für eine unterjährige Aufnahme zur Verfügung steht.
Die Finanzierung der Betreuung in der Kindertagespflege wird durch die Stadt bis zum 31.07. sichergestellt.
