Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.10.2025 - 9.1 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

9.1.

Mündliche Anfragen

 

 

9.1.1

Ratsfrau Johannes weist darauf hin, dass an der neuen Grundschule „An der Schölke" im Bereich der Unterführung zum Alt-Lehndorf noch ein Baustromkasten steht. Herr Franke sichert diesbezüglich eine Klärung zu.

 

9.1.2

Ratsfrau Kluth erkundigt sich nach den Sachständen zum Rahmenplan für den Bereich am Alten Bahnhof und zum Antrag „Potenzialflächen für Quartiersparken im Östlichen Ringgebiet“ (DS-Nr. 24-23284).

 

Stadtbaurat Leuer bestätigt, dass ein Rahmenplan sowie ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschlossen wurden. Er erläutert, dass das Verfahren läuft und ein Austausch mit den ansässigen Unternehmen stattfindet, da diese für die Planung von Bedeutung sind. Der Fokus liegt derzeit auf Verfahren, die eine Bautätigkeit erfordern, weshalb der Bebauungsplan für den Alten Bahnhof nicht oberste Priorität hat. Dennoch besteht eine gute Einbindung der Akteure vor Ort. Investitionswünsche werden geprüft, um ihre Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan sicherzustellen. Stadtbaurat Leuer gibt an, dass die Auslegung des Bebauungsplans im nächsten Jahr erfolgen kann.

 

Zum Antrag „Potenzialflächen für Quartiersparken im Östlichen Ringgebiet“ erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Bearbeitung fortschreitet, jedoch Schwierigkeiten bestehen, geeignete und verfügbare Flächen für Quartiersgaragen zu identifizieren. Er hebt hervor, dass die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte eine Herausforderung darstellt. Als möglichen Standort im Östlichen Ringgebiet nennt er den Gliesmaroder Bahnhof, wo jedoch noch keine vollständige Grundstücksverfügbarkeit besteht. Zwei weitere Standorte sind ebenfalls in Betracht gezogen worden, befinden sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt.

 

9.1.3

Ratsherr Mehmeti stellt folgende mündliche Anfragen, zu denen Frau Hanusch Protokollnotizen zusichert.

 

Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen zur Grundschule Broitzem?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Projekt Sanierung und Erweiterung der Grundschule Broitzem ist Teil des Schulsanierungspaketes in alternativer Beschaffung. Bezüglich des Sachstandes wird auf die öffentliche Mitteilung 25-25570-01 verwiesen. Die Vergabe der genannten notwendigen Beratungsleistungen wurde erfolgreich abgeschlossen und die Berater Anfang Oktober gebunden. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Erstellung der umfangreichen Ausschreibungsunterlagen für das Gesamtvorhaben. Für die Grundschule Broitzem wird nach wie vor die Fertigstellung zum Schuljahr 2029/30 angestrebt.

 

Wie ist der aktuelle Sachstand zur geplanten Kletterwand an der Fassade der alten Turnhalle der Sally-Perel-Schule, die bereits vor einiger Zeit zugesagt wurde?

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Kletterwand wird nach Abbruch der alten Halle an der verbleibenden Heizzentrale montiert. Die genaue Lage wird mit den Nutzern abgestimmt

 

Können die zwei Garagen in der Nähe der alten Turnhalle der Sally-Perel-Schule im Rahmen der weiteren Planungen erhalten bleiben?

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Weiternutzung ist aktuell nicht geplant, da ein entsprechender Außengeräteraum in der neuen Halle errichtet wurde und auf den Flächen nach Abbruch neue Einstellplätze errichtet werden sollen

 

Wann wird die neue Turnhalle in Volkmarode eröffnet?

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit allen noch offenen Bauleistungen, Restleistungen und Abnahmen, wird die Sporthalle Sally-Perel am 30.01.2026 fertiggestellt sein. Eine Nutzung kann dann gleich nach den Halbjahresferien, also ab dem 04.02.2026, erfolgen.

Als Grund für die weitere Bauverzögerung ist die leider nur schleppende Wiederaufnahme durch die beauftragten Firmen zu benennen. Aufgrund des sehr langen Baustopps, bedingt durch den Brandschaden und die Bearbeitung der öffentlichen Versicherung, hatten/haben alle Firmen eine ausgelastete Auftragslage und somit ihre Kapazitäten auf anderen Baustellen. Hier galt es, gemeinsam die Fertigstellung der Sporthalle Sally Perel wieder mit aufzunehmen und zeitlich einzutakten. Es ist sehr mühselig und mit Geduld verbunden, die einzelnen Firmen wieder an den Start zu bekommen und sie dann entsprechend den baulichen Abhängigkeiten in den gemeinsamen Terminplan einzutakten. Die gewünschte zügige Umsetzung könnte nur mit Verstärkung der Kapazitäten erreicht werden, aber diese Verstärkung ist leider kaum bis gar nicht umsetzbar. Lieferschwierigkeiten oder der Wechsel von Subunternehmen kommen erschwerend hinzu.

 

9.1.4

Ratsherr Kühn erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand der Planungen zum Baugebiet „Alte Gärtnerei" AW 116. Zudem möchte er wissen, wann mit den Vorlagen zum Satzungsbeschluss zu rechnen ist.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass zuletzt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wurde, sodass üblicherweise als nächstes der Auslegungsbeschluss erfolgt. Stadtbaurat Leuer betont, dass es sich um ein komplexes Verfahren handelt, das durch einen privaten Entwickler durchgeführt wird. Zurzeit gibt es Änderungswünsche seitens des Entwicklers, die geprüft werden müssen. Dabei ist zu klären, inwieweit die Änderungen Auswirkungen auf bestehende Gutachten haben. Mit dem Auslegungsbeschluss kann im kommenden Jahr gerechnet werden, soweit es keine größeren Änderungen mehr gibt. Zwischen dem Auslegungs- und Satzungsbeschluss liegt in der Regel ungefähr ein halbes Jahr.

 

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Erläuterungen und Hinweise