Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.10.2025 - 29 Ankauf von Kompensationsflächen von der Bundesr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Schneider äußert, dass ihre Gruppe die Vorteile des Kaufs für die Stadt Braunschweig hinterfragt habe. Sie gibt zu bedenken, dass die in der nichtöffentlichen Vorlage genannten Summen für die Pflege der Flächen ihrer Ansicht nach nicht für viele Jahre ausreichen würden. Sie erklärt, dass die Motivation für diese Maßnahme aus Sicht ihrer Gruppe nicht vollständig nachvollziehbar sei.

 

Herr Kirchberger führt aus, dass es sich um ein großes Flächenpaket von ca. 96 Hektar handelt, das sich überwiegend in der Schunteraue befinde. Die Verhandlungen mit dem Bund haben fast 15 Jahre gedauert. Er hebt hervor, dass der Kaufpreis weit unter dem üblichen Marktwert liegt und die errechneten Mittel für die Pflege der Flächen auskömmlich sind. Zudem betont er, dass der direkte Zugriff auf die Flächen der Stadt Braunschweig Vorteile für die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Naherholung und Naturschutz bietet.

 

Ratsherr Disterheft erkundigt sich, ob die Flächen unbelastet seien und ob sich durch den Kauf Verpflichtungen ergeben könnten, die zusätzliche Kosten verursachen. Herr Kirchberger erklärt, dass die Schwermetallbelastung in erster Linie im Bereich der Okerauen durch den ehemaligen Erzabbau im Harz vorliege. Die betroffenen Flächen in der Schunteraue seien jedoch nicht belastet, sodass keine entsprechenden Probleme zu erwarten seien.

 

Ratsherr Merfort fragt nach der Ermittlung des Verkehrswerts der Ausgleichsflächen, da diese als solche blockiert blieben. Herr Kirchberger erläutert, dass es sich bei den Flächen um landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzflächen handelt, die trotz ihrer Nutzung als Ausgleichsflächen einen Verkehrswert haben. Dieser werde auf Basis der Bodenrichtwerte ermittelt. Die Flächen könnten weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, allerdings mit entsprechenden Auflagen für eine extensivere Nutzung.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt Kompensationsflächen in Größe von insgesamt 957.250 m² von der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt die auf diesen Flächen planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen zu pflegen und zu erhalten und erhält dafür von der Bundesrepublik Deutschland einen Ablösebetrag.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 11     Dagegen: 0     Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise