Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.10.2025 - 33.1.1 Grundsteuer B in Kleingartenanlagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Wirtz äußert eine Nachfrage zur vorliegenden Stellungnahme. Er bittet um Mitteilung, wie das Finanzamt Kenntnis erlange, dass ein Gebäude dauerhaft oder zeitweise nicht mehr bewohnbar und damit nutzbar ist.

 

Protokollnotiz: Auf die Nachfrage teilt das Finanzamt folgendes mit:

„Nach § 8 Abs. 5 NGrStG sind die Grundstückseigentümer verpflichtet Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe der Äquivalenzbeträge auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Aufhebung der Äquivalenzbeträge führen können auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres zusammengefasst anzuzeigen. Die Anzeige ist bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr folgt, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.“

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Die Stellungnahme 25-26579-01 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise