Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.10.2025 - 10.1 Mündliche Anfragen

Reduzieren

Wortprotokoll

10.1.1

 

Zu den Fragen von Ratsfrau Mundlos unter Bezugnahme auf die Baumaßnahme am Bahnübergang Wenden/Bechtsbüttel kündigt Stadtbaurat Leuer eine Beantwortung im Nachgang der Sitzung an:

 

  1. Hat es gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) eine Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder eine Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) gegeben? Falls ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

 

Antwort:

Die DB InfraGO hat auf die Frage wie folgt geantwortet: „Im vorliegenden Fall wurde keine Vereinbarung gemäß § 5 EBKrG zwischen den Beteiligten geschlossen, ebenso wenig erfolgte eine Anordnung im Sinne der §§ 6 oder 7 EBKrG. Hintergrund ist, dass ursprünglich lediglich eine geringfügige Anpassung unter Wahrung des Bestandsschutzes vorgesehen war. Eine formelle Kreuzungsrechtsvereinbarung war daher zunächst nicht erforderlich. Die umfassendere Anpassung der Straßenbreite war erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Kurz vor der geplanten Inbetriebnahme wurde das Argument des Bestandsschutzes jedoch vom zuständigen Abnahmeprüfer nicht mehr anerkannt. Dies führte dazu, dass die Anlage nicht abgenommen wurde und eine weitergehende Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen erforderlich wurde.“

 

  1. Wann (Datum, Anlass, Beteiligte) wurde festgestellt, dass die Fahrbahnbreite des Bahnübergangs (mit von der Deutschen Bahn angegebenen 5,50 m) nicht den „aktuell geltenden Vorschriften“ (Info der DB) entspricht und vergrößert werden muss, weil die Begegnung von LKW aufgrund der zu geringen Breite nicht möglich sei?


 

Antwort:

Die DB InfraGO hat auf die Frage wie folgt geantwortet: „Die Prüfung dieses Sachverhalts ist nicht zielführend bzw. kann kurzfristig nicht eindeutig beantwortet werden, da die regelmäßige Verkehrsschau nicht über die Abteilung der Projekte durchgeführt wird. Es war jedoch bereits vorgesehen, dass die Straßenbreite nachträglich bis spätestens 2028 aufgeweitet wird und bis dahin der Bestandsschutz gelten soll. Dazu gab es im Mai vor Ort Termine mit der Stadt Braunschweig, dem EBA, den Regelwerksautoren, dem Projektleiter und weiteren Beteiligten. Der zuständige Abnahmeprüfer konnte aufgrund zahlreicher paralleler Maßnahmen nicht am Vor-Ort-Termin teilnehmen. Ein Ersatztermin wurde geprüft, konnte jedoch aufgrund der engen Zeitpläne aller Beteiligten und des Projektfortschritts nicht realisiert werden. Daher erfolgte die Bewertung der Situation durch den Abnahmeprüfer im Nachgang auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen. Da er im Rahmen seiner Abnahme auch für die Sicherheit haftet, hat er sich in diesem Fall dazu entschieden, die Situation anders zu bewerten und die Anlage nicht abzunehmen.“

 

  1. Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass in aktuellen Planungen der Stadt Braunschweig bei Sanierung und Umbau von Straßen (z.B. Lindenstraße) eine Mindestbreite von 5,50 m zugrunde gelegt wird, damit sich LKW gefahrlos begegnen können?

Antwort:

Die DB InfraGO hat auf die Frage wie folgt geantwortet: „Während sich die Stadt Braunschweig bei ihren Straßenbreiten an Regelwerken wie z.B. der RASt 06 orientiert, ist die DB InfraGO AG verpflichtet, ihr aktuell gültiges Regelwerk einzuhalten. Insbesondere im Bereich von Bahnübergängen gelten deutlich strengere Vorgaben, da hier zusätzliche sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft insbesondere sogenannte Begegnungsfälle, bei denen sich Fahrzeuge im Bereich des Bahnübergangs begegnen. In solchen Fällen können abweichende – teils größere – Mindestbreiten erforderlich sein.“

Die Verwaltung ergänzt die Antwort wie folgt: „Bei der benannte Lindenstraße handelt es sich um eine reine Wohnstraße, dort ist der Begegnungsfall Lkw/Lkw nicht bemessungsrelevant.“

 

In Ergänzung zu dieser Antwort hat die DB folgende allgemeine Stellungnahme abgegeben:

„Wir haben vollstes Verständnis für die Einschränkungen und Unannehmlichkeiten, die durch die Sperrung des Bahnübergangs entstehen. Gleichzeitig erreichen uns derzeit über verschiedene Kanäle sehr viele Anfragen, deren Beantwortung erheblichen Zeitaufwand erfordert – Zeit, die wir dringend benötigen, um die Inbetriebnahme so schnell wie möglich voranzubringen. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass eine Vielzahl paralleler Rückfragen unsere Kapazitäten zusätzlich bindet und die Wiederinbetriebnahme nicht beschleunigt. Die Ursachen und Abläufe der vergangenen Monate werden bereits durch das Eisenbahn-Bundesamt sowie interne Prüfstellen aufgearbeitet.
Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten unbefriedigend ist. Wir setzen deshalb sämtliche verfügbaren Ressourcen darauf, den Bahnübergang schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen, und bitten um Verständnis, wenn wir derzeit nicht jede Anfrage individuell beantworten können.“

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Lerche verlässt um 17:45 Uhr die Sitzung.

 

10.1.2 - Radverkehr-Zählstelle Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee

Ratsherr Dr. Plinke fragt zu der an der Einmündung Helmstedter Straße/Georg-Westermann-Allee errichteten Radverkehr-Zählstelle nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

 

Herr Wiegel informiert, dass bei der Abnahme der Zählstelle ein defektes Bauteil festgestellt wurde. Eine Inbetriebnahme sei nunmehr für Ende Oktober vorgesehen.


10.1.3 - Bahnübergang Pepperstieg

Stadtbaurat Leuer informiert auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth, dass der Bahnübergang Pepperstieg nach Auskunft der DB InfraGO am 24. Oktober 2025 in Betrieb genommen werden soll.

 

10.1.4 - Verkehrssituation Lichtwerkallee

Zu der von Ratsfrau Kluth nachgefragten Verkehrssituation in der Lichtwerkallee erläutert Stadtbaurat Leuer, dass die Lichtwerkallee im Gegensatz zur westlichen Mitgaustraße derzeit noch nicht öffentlich gewidmet ist und damit noch in der Zuständigkeit der Erschließungsträgerin liegt. Die Übernahme durch die Stadt wird aktuell vorbereitet. Die Verwaltung wird kurzfristig auf die Erschließungsträgerin zugehen und empfehlen die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Die Planung sieht vor, dass die Lichtwerkallee im Endzustand als Tempo 30-Zone ausgewiesen wird.

 

10.1.5 - Antrag Qualitätsstandards für Fußwege

Ratsfrau Kluth erinnert an den beschlossenen Antrag Qualitätsstandards für Fußwege (DS 25-25972-02), der die Vorlage eines Umsetzungskonzept nach der Sommerpause vorsah.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass ein Auftrag zur Erarbeitung eines Qualitätsstandards noch in diesem Jahr erteilt werden soll. Die Ausarbeitung werde voraussichtlich im Jahr 2026 fertiggestellt sein.

Erläuterungen und Hinweise