Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.11.2025 - 3.1 Bestellung eines Schulsportberaters

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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender RH Graffstedt begrüßt das neue Ausschussmitglied Henri Behnecke, Schulsportberater. Herr Behnecke stellt sich vor und berichtet über seinen beruflichen und sportlichen Hintergrund.

RH Langer fragt nach den Aufgaben eines Schulsportberaters, die von der Verwaltung nachgereicht werden.

 

 

Protokollnotiz:

Voraussetzung für die Tätigkeit als Schulsportberaterin bzw. -berater ist es, Lehrkraft an einer Schule und in dem entsprechenden Fach, hier: Sport, zu sein. Der Schulsportberater erfüllt lediglich eine beratende Funktion. Er berät die Stadt Braunschweig vertragsgemäß und nur auf Anfrage insbesondere bei der Planung, Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten mit Ausrichtung auf die Bedarfe und Anforderungen der Schulen. Dies betrifft zum Beispiel Ausstattungs- und Materialfragen für neue Sporthallen, bei denen er schulfachliche Bedarfe - auch aus der Praxis heraus - einbringt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Erläuterungen und Hinweise