Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.11.2025 - 5 Errichtung Haus der Musik Braunschweig

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Böttcher stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Umstellung der Tagesordnung (TO) zwecks Vorzug des Tagesordnungspunktes (TOP) 5., der Beschlussvorlage „Errichtung Haus der Musik Braunschweig“ (DS Nr. 25-26962), vor den TOP 3.3, die Mitteilung „Partizipative Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien der Stadt Braunschweig“ (DS Nr. 25-26938). Der Ausschuss stimmt dem zu.

 

Ausschussvorsitzender Böttcher begrüßt Herrn Leppa (Dez. VI) und Herr Pust (RefL 0300).

 

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) erinnert in der Einleitung an die lange Vorgeschichte des Projektes „Haus der Musik in Braunschweig“. Die Probleme der Räumlichkeiten der Städtischen Musikschule Braunschweig seien seit Jahren bekannt; bereits 2019 sei mit dem VA-Beschluss „Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig - Start der Konzeptionsumsetzung für ein ‚Zentrum der Musik‘“ (DS Nr. 19-10104-01) vom 18. Juni 2019 ein neues Raumkonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig beschlossen worden. Vor zwei Jahren sei der Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 gefasst worden, und nun stehe ein bedeutender Schritt bevor. Sie dankt Herrn Leppa für seine Verhandlungsführung und drückt ihre Hoffnung auf Zustimmung durch den Ausschuss aus.

Herr Leppa führt in die Beschlussvorlage ein und skizziert den bisherigen Verlauf des Projektes. Er verweist ebenfalls auf den Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 sowie auf die vorangegangenen Beratungen im AfKW. Er erläutert, dass das Raumkonzept für die Städtische Musikschule, für den Großen Konzertsaal und den sog. „Dritten Ort“ die Grundlage für die Planung bilde. Herr Leppa hebt hervor, dass der „Dritte Ort“ sich dadurch auszeichne, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu sein. Er erinnert an die intensiven Diskussionen über den Standort und stellt die Besonderheit des Angebotes von Friedrich Knapp, das Projekt finanziell über eine Stiftung zu unterstützen, dar. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma New Yorker SE sei bereits getroffen worden, die jedoch keine Rechtsverbindlichkeit darstelle.

Herr Leppa berichtet weiter, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit der New Yorker SE zwei wesentliche Bausteine erarbeitet habe: einen Architekturwettbewerb und eine Stiftungskonzeption. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasse die Organisationsstruktur und ein Finanzierungsmodell. Er beschreibt die Eckpunkte der Stiftungskonzeption, die geplante Betriebsstruktur sowie die Finanzierungsgrundlagen. Es seien sowohl Einsparungen als auch Konkretisierungen im Raumprogramm vorgenommen worden, etwa in Bezug auf eine Verortung des „Dritten Ortes“ im Bereich Restaurantbetrieb und Touristeninformation. Herr Leppa erläutert, dass die Verwaltung sechs Beschlusspunkte vorschlage, darunter den Ankauf des Grundstückes, die Festlegung auf den Standort in der Innenstadt, die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung privaten Rechts sowie die Regelung der finanziellen und organisatorischen Beziehungen zwischen der Stadt Braunschweig und der Stiftung. Abschließend betont er, dass die vorliegende Beschlussvorlage mit der New Yorker SE abgestimmt sei und diese schriftlich zugestimmt habe.

 

Ratsfrau Dr. Flake äußert, dass die Ratsfraktion von B90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde. Sie begründet dies mit ungelösten Fragen zu den laufenden Betriebskosten, den Investitionskosten und dem Gesamtkonzept. Zudem verweist sie auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Braunschweig, die durch das Städtische Klinikum besonders belastet sei. Sie hebt hervor, dass die Ratsfraktion von B90/DIE GRÜNEN die Städtische Musikschule Braunschweig und den „Dritten Ort“ unterstütze, jedoch den Bau eines Großen Konzertsaales in der aktuellen finanziellen Situation nicht verantworten könne. Sie betont, dass die Prioritäten angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen, insbesondere im Sozial- und Jugendbereich, anders gesetzt werden müssten, und nennt Beispiele wie die Altenhilfe, die Quartiersentwicklung und die Bildungsprobleme in der Weststadt, um die Dringlichkeit anderer Projekte zu unterstreichen. Sie erklärt, dass die Ratsfraktion von B90/DIE GRÜNEN die Städtische Musikschule Braunschweig als einen Begegnungsort in der Innenstadt befürworte, jedoch den Großen Konzertsaal als zusätzliche Einrichtung ablehne. Abschließend kündigt sie an, dass die Ratsfraktion von B90/DIE GRÜNEN weitere Fragen stellen werde, da der Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 ihrer Meinung nach nicht vollständig erfüllt worden sei.

Ratsfrau Dr. Flake stellt weiter die Frage nach belastbaren Baukosten für das Projekt „Haus der Musik in Braunschweig“ und kritisiert, dass diese bislang nicht vorlägen. Sie verweist auf die bisherige Schätzung von 120 Mio. Euro, die ihrer Ansicht nach nicht fundiert sei, und äußert die Vermutung, dass die Baukosten höher ausfallen könnten. Sie verweist hierzu auf Erfahrungen mit anderen städtischen Bauprojekten wie der Stadthalle Braunschweig. Sie möchte wissen, wie sich die Finanzierung des Projektes genau gestalte. Weiter fragt sie, ob es eine Kostendeckelung gäbe bzw. ob bei einer wesentlichen Kostensteigerung z.B. auf 180 Mio. Euro die Kostenaufteilung von 51 zu 49 Prozent zwischen der New Yorker SE und der Stadt Braunschweig bestehen bleibe. Weiter kritisiert sie, dass die Stadt Braunschweig zusätzliche 10 Mio. Euro für den Grundstückskauf investieren solle.

Herr Leppa betont in seiner Antwort die Bedeutung des Projektes sowohl für die musikalische Bildung als auch für die Innenstadtbelebung in Braunschweig. Die vorliegende Beschlussvorlage stelle den nächsten Schritt im Projekt dar. Die Stadt Braunschweig und die New Yorker SE hätten sich gegenseitig verpflichtet, das Projekt gemeinsam voranzutreiben. Die Stiftung solle die weiteren Schritte übernehmen. In die Stiftung flösse zu 51 Prozent Kapital der New Yorker SE und zu 49 Prozent Erlöse der Stadt Braunschweig ein.

Zu den Investitionskosten erläutert Herr Leppa, die Stadt Braunschweig werde 60 Mio. Euro beisteuern, was im Vergleich zu anderen Schulbauprojekten in Braunschweig nicht ungewöhnlich sei. Die andere Hälfte der Kosten werde von der New Yorker SE getragen. Bei den angegebenen Investitionskosten von 120 Mio. Euro handele es sich um eine Schätzung. Die Angabe belastbarer Baukosten sei erst nach einer detaillierten Planung möglich. Es sei kein Kostenlimit vereinbart worden sei, jedoch würden die beiden Seiten bei erheblichen Abweichungen von der Kostenschätzung z.B. um 50 Prozent erneut in Gespräche eintreten müssen.

 

Ratsfrau Glogowski-Merten äußert deutliche Kritik an der Beschlussvorlage und bezeichnet sie als „Blankoscheck“. Die FDP-Ratsfraktion werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Sie bemängelt, dass die Stadt Braunschweig erhebliche finanzielle Risiken eingehe und als Gesellschafter in der Stiftung haftbar gemacht werden könne, ohne ausreichende Steuerungsmöglichkeiten zu haben. Sie kritisiert die langfristige Bindung an einen privaten Akteur, die starke Abhängigkeit von diesem durch dessen Mehrheitsanteil in der Stiftung, den Verzicht auf einen Erbbauzins und die unklare Finanzierung der städtischen Anteile. Zudem hinterfragt sie die Höhe des Mietzinses, die fehlende Kostenobergrenze für das Projekt und die unklare Regelung im Falle von Planungsfehlern oder Bauverzögerungen. Sie schlägt vor, das Land Niedersachsen in die Finanzierung einzubinden, da auch das Staatsorchester Braunschweig von einem neuen Konzertsaal profitieren werde.

Ratsfrau Saxel erklärt, dass die Ratsgruppe DIE FRAKTION. BS den neuen Standort für die Städtische Musikschule Braunschweig und die Belebung der Innenstadt begrüße, die Beschlussvorlage in Gänze jedoch ablehne. Sie kritisiert den hohen Kaufpreis für eine marode Immobilie und die langfristigen finanziellen Risiken für die Stadt Braunschweig. Sie bemängelt die unverhältnismäßige Einflussnahme der New Yorker SE auf eine städtische Kultureinrichtung und die unklare Kostenstruktur.

Herr Leppa geht auf die Kritikpunkte ein und betont, dass die Risiken nicht modellspezifisch seien, sondern bei jedem Bauprojekt bestünden. Er hebt hervor, dass die Stiftung als privatrechtliche Institution flexibler agieren könne als die Stadt Braunschweig, die als Institution öffentlichen Rechts an das öffentliche Vergaberecht gebunden wäre. Die Stiftung werde auf unbegrenzte Zeit errichtet und existiere unabhängig von der Person des ursprünglichen Stifters, so wie z.B. im Falle der Stiftung für Braunschweiger Kulturbesitz (SBK). Er betont, dass die Stadt Braunschweig die Kontrolle über die Zuschüsse an die Betreibergesellschaft habe und somit die Kosten steuern könne

Frau Prof. Dr. Hesse ergänzt, dass das Staatsorchester Braunschweig als Landesbetrieb bereits Mittel für die Miete des geplanten Konzertsaales eingeplant habe. Sie erinnert daran, dass die actori-Studie belegt habe, dass mit einer Auslastung des Konzertsaales zu rechnen sei. Eine Sicherheit bestehe in der Konstante durch Betreiber und Kunden. Die gesamte Region und das Oberzentrum Braunschweig würden durch vielfältige Synergien, beispielsweise das Anziehen von Fachkräften, von dem „Haus der Musik in Braunschweig“ profitieren. Sie betont, der Vorschlag von Friedrich Knapp zu einer Beteiligung der New Yorker SE und zum Standortwechsel in die Innenstadt habe nach langer Standortsuche den entscheidenden Wendepunkt im Projekt dargestellt. Die Verhandlungssituation für die Stadt Braunschweig sei so gut wie nie. Abschließend erläutert sie, der abgeschlossene Architekturwettbewerb habe eine Schätzung der Investitionskosten für das Bauvorhaben möglich gemacht. Konkrete Angaben, beispielsweise über Betriebskosten, seien erst später im Projektverlauf möglich. Ein Schulbau in Braunschweig, vergleichbar mit dem Neubau der Städtischen Musikschule Braunschweig, koste die Stadt Braunschweig 30. Mio. Euro.

 

Ratsherr Köster berichtet, dass Herr Leppa in der letzten Fraktionssitzung der CDU-Ratsfraktion Fragen zur Beschlussvorlage beantwortet habe. Er betont, dass die CDU-Ratsfraktion die Chancen des Projektes höher bewerte als die Risiken, und hebt hervor, dass die Beschlussvorlage konkrete Umsetzungsschritte für die Städtische Musikschule Braunschweig enthalte, die seit Jahren dringend benötigt würden. Die CDU-Ratsfraktion habe sich seit jeher dafür ausgesprochen, die Städtische Musikschule Braunschweig in den Haushaltskonsolidierungen zu priorisieren. Er kündigt an, dass die CDU-Ratsfraktion eine Protokollnotiz mit weiteren Forderungen zur kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 2. Dezember 2025 (zu den Punkten: Möglichkeit der Einwerbung von Zustiftungen; Einbindung von Akteurinnen und Akteuren der Innenstadt; Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Umbau des Gebäudes) einreichen werde.

 

Ratsherr Flake erklärt, dass die SPD-Ratsfraktion die Beschlussvorlage ausdrücklich begrüße, die die bisher beste Lösung für das Vorhaben darstelle. Er betont, dass die Stadt Braunschweig durch die Kooperation mit der New Yorker SE erhebliche finanzielle Vorteile habe, da die Baukosten durch die private Stiftung niedriger ausfielen und eine europaweite Ausschreibung entfiele. Er hebt hervor, dass das Projekt eine einmalige Chance für die Stadt Braunschweig darstelle und die Möglichkeit, die sich durch das Angebot von Friedrich Knapp eröffnet habe, nicht ungenutzt bleiben dürfe. So erhielte das Staatsorchester Braunschweig durch den Großen Konzertsaal einen würdigen Auftrittsort und es würden Fachkräfte angezogen. Die Forderungen des Ratsbeschlusses „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 seien erfüllt worden. Die Investition der 10 Mio. Euro städtische Mittel für den Grundstückskauf stelle ein haushaltsrechtliches Nullsummenspiel dar und sei deshalb in der Kostenbilanz zu vernachlässigen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die Beschlussvorlage.

 

Ratsfrau Göring äußert Bedenken hinsichtlich der finanziellen Risiken und fordert, die Priorität auf die Städtische Musikschule Braunschweig zu legen. Sie kritisiert, dass der „Dritte Ort“ in der aktuellen Beschlussvorlage reduziert worden sei, und kündigt an, dass die Ratsfraktion von B90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zur VA-Sitzung am 2. Dezember 2026 einreichen werde, der die Städtische Musikschule Braunschweig in den Mittelpunkt stelle. Sie kritisiert weiter, man müsse jährlich von hohen Betriebskosten ausgehen, da man kein reines Vermietungsmodell, sondern eine teilweise Kuration plane, die mehr koste. Die zukünftigen Kosten seien in dem Verwaltungsvorschlag nach wie vor unabwägbar.

Herr Leppa entgegnet, das Raumprogramm sei, bis auf die in der Beschlussvorlage explizit aufgeführten Einsparungen, unverändert geblieben. Der „Dritte Ort“ sei nach wie vor enthalten, beispielsweise in Form des geplanten Cafés und durch die entstehenden Synergien. Das „Haus der Musik in Braunschweig“ sei zudem für die Öffentlichkeit in Innenstadtlage ständig betretbar und stelle durch mit der Städtischen Musikschule Braunschweig einen Bildungsort mit Übungsräumen dar, der zu Kooperationen einlade.

Frau Prof. Dr. Hesse ergänzt, während die Städtische Musikschule Braunschweig an ihrem derzeitigen Standort keinen „Dritten Ort“ darstelle, stelle sie diesen im Gebäude des „Hauses der Musik in Braunschweig“ dar. Sie erläutert die Verortung des „Dritten Ortes“ im Gebäude erneut anhand des Siegerentwurfes des Architektenwettbewerbes; die entsprechende Präsentation aus der AfKW-Sitzung vom 10. Juni 2025 ist dem Protokoll angehängt.

Sie widerspricht Ratsfrau Göring, es handle sich eben nicht um ein reines Vermietungsmodell wie z.B. bei der Stadthalle Braunschweig; seit dem Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 sei ein kuratiertes Betreibermodell geplant.

 

Ratsherr Böttcher kritisiert, dass die Beschlussvorlage nicht alle Informationen enthalte, die im Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 gefordert wurden. Er bemängelt insbesondere die unzureichende Darstellung der Baukostenschätzung von 120 Mio. Euro und fordert eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Ratsfrau Dr. Flake meldet Zweifel an der finanziellen Tragfähigkeit des Großen Konzertsaales an. Sie erinnert an das actori-Gutachten, das unterschiedliche Szenarien für die Betriebskosten des Konzertsaales darlege. Die Kosten für ein kuratorisches Modell würden höher ausfallen als für eine reine Vermietung. Expertinnen und Experten schätzten die jährlichen Betriebskosten auf mindestens 2 Mio. Euro, was angesichts der Haushaltslage der Stadt Braunschweig kritisch zu bewerten sei. Sie schlägt als Alternative vor, die Stadt Braunschweig möge das leerstehende Karstadt-Einrichtungsgebäude am Gewandhaus der New Yorker SE abkaufen und hierin unter Nutzung des Stiftungsmodells nur die Städtische Musikschule Braunschweig umsetzen, falls die New Yorker SE auch dies unterstütze.

Herr Leppa erwidert, dass die Verwaltung eine solide Kalkulation vorgelegt habe, die in Zusammenarbeit mit renommierten Partnern wie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB erstellt worden sei. Er weist darauf hin, dass die Kritik an den geschätzten Kosten und die gleichzeitige Forderung nach weiteren Ausgestaltungen des „Dritten Ortes“ zu widersprüchlichen Erwartungen führten. Er betont, dass die Verwaltung bereit sei, konkrete Vorschläge des Rates umzusetzen, und verweist auf die bisherigen Bemühungen, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Er legt weiter dar, Friedrich Knapp habe seiner Heimatstadt Braunschweig ein Denkmal setzen wollen. In dem ehemaligen Karstadt-Gebäude nur die Städtische Musikschule Braunschweig zu verwirklichen, würde bedeuten, die Möglichkeit eines Konzertsaales und die Zufinanzierung von 60 Mio. Euro durch die New Yorker SE vorbeiziehen zu lassen, und käme keiner Kostenersparnis gleich. 

 

Frau Volkers (Stellvertretende Vertreterin des Jugendparlamentes) kommentiert, das Jugendparlament Braunschweig begrüße die Idee eines neuen Ortes für die Städtische Musikschule Braunschweig und das Konzept eines „Dritten Ortes“. Sie zweifelt an, inwiefern Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Jugend gegeben seien, wenn die Stiftung wesentlich durch die New Yorker SE bestimmt werde. Sie fragt, inwiefern eine Beteiligung der Jugend, vergleichbar der Beteiligung von Schülerräten beim Neubau von Schulen, möglich wäre.

Frau Prof. Dr. Hesse verweist erneut auf den Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023. Sie erklärt, dass die Einbindung Jugendlicher bereits in mehreren Workshops erfolgt sei. So habe man den Jugendring Braunschweig e.V., den If a Bird e.V. und das Jugend-Sinfonie-Orchester der Städtischen Musikschule beteiligt. Das Raumkonzept für die Städtische Musikschule Braunschweig sei in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften entwickelt worden. Ein wesentlicher Wunsch des Jugend-Sinfonie-Orchesters spiegele sich in der Planung eines Großen Konzertsaales wider. Zudem verweist sie auf die Zielsetzung, einen „Dritten Ort“ zu schaffen, der Begegnung und Kommunikation fördere, und zitiert aus dem Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023, der unter Beschlusspunkt 4. die Zusammenarbeit zwischen der Musikschule und professionellen Musikerinnen und Musikern, z.B. des Staatsorchesters Braunschweig, betone.

 

Ratsfrau Glogowski-Merten wiederholt ihre Bedenken hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit des Projektes und kritisiert, dass die Diskussionen nicht ausreichend Antworten auf offene Fragen lieferten. Sie betont die Bedeutung einer breiten freien Kulturszene in Braunschweig, die gefördert werden müsse. Zudem kritisiert sie die Haltung der CDU-Ratsfraktion, die ihre Position zum Projekt vollkommen geändert habe, und weist auf die Notwendigkeit hin, auch die Quartiersplanung, einschließlich Lärmschutz und Verkehr, in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Ratsherr Flake kommentiert, dass die Planung des Projektes noch nicht abgeschlossen sei und weitere Detailplanungen erforderlich seien. Er hebt hervor, dass die Städtische Musikschule Braunschweig in jedem Fall eine Lösung benötige; dies sei bereits seit der Thematisierung in der AfKW-Sitzung vom 20. Oktober 2017 bekannt. Das Konzept des „Dritten Ortes“, das mit dem Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“ (DS Nr. 23-20743-05) vom 21. März 2023 gefordert und durch die Agentur includi ausformuliert worden sei, sei nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Projektes. Durch die geplante Touristeninformation sei ein niedrigschwelliges Element enthalten, das Menschen in das Gebäude hole und zugleich Mieteinnahmen für die Stiftung erziele. Zudem hebt er die Bedeutung der Stiftung hervor, die durch die Mietzahlungen der Stadt Braunschweig für die Städtische Musikschule Braunschweig einen Kapitalstock aufbauen könne, um Kulturförderung zu betreiben.

 

Herr Dr. Eckhardt fragt nach dem geplanten Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Projektes.

Herr Leppa antwortet, dass dies von dem Ratsbeschluss am 9. Dezember 2025 und dem weiteren Verfahren abhänge. Die Modellrechnung gehe bisher von einer Betriebsaufnahme im Jahr 2030 aus.

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Beschluss:

 

1. Die Stadt Braunschweig erwirbt das Grundstück Poststraße 5 in Braunschweig von der 45. TERRA-NOVA GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von 10,6 Mio. €.

 

2. Auf diesem Grundstück in der Braunschweiger Innenstadt wird das Haus der Musik nach dem Ergebnis des durchgeführten Architekturwettbewerbs und unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage beschriebenen Anpassungen des Raumprogramms errichtet. Es soll die Städtische Musikschule, einen Konzertsaal und weitere öffentlich zugängliche Angebote umfassen. Der ursprünglich geplante Standort für das Haus der Musik in Viewegs Garten wird nicht weiterverfolgt.

 

3. Das Haus der Musik in der Poststraße wird von einer gemeinnützigen Stiftung des privaten Rechts weiter ausgeplant, baulich errichtet, unterhalten und dauerhaft betrieben. Die Stiftung soll vom Unternehmen New Yorker SE gegründet werden. Die Stadt Braunschweig wird der Stiftung das Grundstück Poststraße 5 überlassen und ihr zu diesem Zweck ein erbbauzinsfreies Erbbaurecht auf 99 Jahre bestellen.

 

4. Die für die Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung des Hauses der Musik notwendigen finanziellen Mittel werden zu 51% durch Mittel des Unternehmens New Yorker SE aufgebracht. Die weiteren 49% wird die Stadt Braunschweig durch Zustiftungen in die Stiftung einbringen, dies kann durch eigene Mittel der Stadt oder durch Mittel von Dritten erfolgen. Die notwendigen eigenen Mittel wird die Stadt im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen entsprechend dem Finanzierungsmodell für das Haus der Musik berücksichtigen. Um Kosten für Investitionen und Betrieb zu reduzieren, werden die im Sachverhalt der Vorlage im Kapitel Einsparungen genannten Maßnahmen umgesetzt.

 

5. Die Stadt Braunschweig wird die Räumlichkeiten für die Städtische Musikschule im Haus der Musik von der Stiftung zu einem angemessenen Mietzins anmieten. Der Betrieb des Konzertsaals wird von einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft übernommen, an dem die Stiftung jedenfalls mehrheitlich und die Stadt Braunschweig gesellschaftsrechtlich beteiligt sein werden. Die Betreibergesellschaft soll alle objekt-, betriebs- und funktionsbezogenen Kosten des Hauses der Musik tragen.

 

6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Abstimmungen mit dem Unternehmen New Yorker SE zum Abschluss der Arbeiten an der Stiftungssatzung und dem Business Plan fortzusetzen. In dem Rahmen wird die Verwaltung auch Gespräche mit den Behörden führen und deren Entscheidungen bzw. Zustimmung einholen, die für die Umsetzung des Hauses der Musik entsprechend der Ziffern 1 bis 5 notwendig sind (Stiftungsaufsicht, staatliche Finanzverwaltung und Kommunalaufsicht).

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Abstimmungsergebnis:

7 / 4 / 0

Erläuterungen und Hinweise