Rat und Stadtbezirksräte
26.11.2025 - 9 Umsetzung Qualitätsstandard Fahrradstraßen - A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Mi., 26.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 25-26638 ein
Stadtbaurat Leuer bestätigt auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth, dass die Markierungen auf der Fahrbahn so angepasst wurden, dass ein versehentliches Auffahren von Radfahrenden verhindert werde.
Ratsfrau Arning ist der Auffassung, dass in Fahrradstraßen das Parken nur parallel zur Fahrtrichtung erlaubt ist. Sie regt an, dies in den betroffenen Straßen zu ändern, da dort auch quer zur Fahrtrichtung geparkt werde.
Stadtbaurat Leuer entgegnet, dass der Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr ausreichend groß gewählt sei, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine Änderung der Parkordnung würde einen nicht zu empfehlenden erheblichen Eingriff darstellen.
Stadtbaurat Leuer erklärt auf Nachfrage von Bürgermitglied Schroth, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Beschilderung „Anlieger frei“ schwierig und aufwendig sei, da im Einzelfall überprüft werden muss, ob die Fahrenden tatsächlich Anliegende seien. Es werde jedoch gelegentlich kontrolliert.
Ratsherr Dr. Plinke fragt, ob das halbhohe Parken in der Spielmannstraße aufgehoben werden könnte, um den Straßenquerschnitt zu verengen und so den Verkehr zu verlangsamen.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass dies geprüft worden sei, jedoch aufgrund der variierenden Straßenbreiten nicht umgesetzt werden kann.
Ratsherr Behrens bringt für die Gruppe Die FRAKTION. BS den Änderungsantrag 25-26638-01 ein und begründet diesen.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass in dicht besiedelten Wohngebieten möglichst wenige Einbahnstraßen eingerichtet werden sollten, da diese zu Nachteilen wie höhere Fahrgeschwindigkeiten und Umwegfahrten führen. Durch die für den Bültenweg vorgeschlagene Ausweisung eines nur kurzen Abschnitts als Einbahnstraße würde die Strecke für den Durchgangsverkehr unattraktiv, ohne dass Anwohnende große Umwege fahren müssten. Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits dieses kurze Teilstück eine ausreichende Wirkung erzielt. Falls sich herausstellen sollte, dass diese Maßnahme nicht ausreicht, könne eine Anpassung vorgenommen werden. Stadtbaurat Leuer sichert zu, die Maßnahme nach etwa sechs Monaten zu evaluieren, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Ausschussvorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag 25-26638-01 zur Abstimmung. Sie stellt fest, dass dieser abgelehnt wird und stellt anschließend die Vorlage 25-26638 zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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