Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.11.2025 - 13.2 E-Scooter in der Oker

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Plinke fragt, was mit den E-Scootern geschehe, die von den Betreiberunternehmen nicht abgeholt würden und ob es eine Möglichkeit gebe, die Betreiberunternehmen in solchen Fällen zur Verantwortung zu ziehen. Er erkundigt sich zudem, ob die E-Scooter andernfalls als Elektroschrott entsorgt würden.

 

Herr Wiegel erläutert, dass die Bergung der E-Scooter aus der Oker durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) erfolge und diese die Fahrzeuge auch einlagere. Bisher habe es keinen Fall gegeben, in dem ein Anbieter die Abholung verweigert habe, da die E-Scooter zu wertvoll seien, um sie nicht zurückzunehmen. Es habe lediglich einmal eine Verzögerung bei der Abstimmung mit einem Verleihunternehmen gegeben.


Ratsfrau Kluth verweist auf den Hinweis der Verwaltung in der Antwort zu Frage 2, dass bei längerer Verweildauer der Akkus im Wasser Schäden entstehen könnten. Sie merkt an, dass die Akkus unter Umständen jahrelang im Wasser verbleiben könnten, da das Ablassen des Wassers in der Oker ein aufwendiger Prozess sei. Sie bittet die Verwaltung um eine Einschätzung zu den möglichen Schäden und eine Klärung der Frage, ob Verleihunternehmen die Möglichkeit hätten, die E-Scooter auch unter Wasser zu orten, da dies eine schnellere Bergung ermöglichen könnte.

 

Herr Wiegel weist darauf hin, dass der Bereich der Okerbrücken, in dem die E-Scooter abgestellt werden könnten, ausgeweitet worden sei, sodass die Leihe der Fahrzeuge nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Oker beendet werden kann. Dies solle das Problem deutlich reduzieren. Eine Klärung der weiteren Fragen und Beantwortung in Form einer Protokollnotiz sagt Herr Wiegel zu.

 

Protokollnotiz: Die Ortungssysteme für die E- Scooter sind nicht dazu ausgelegt, eine Unterwasserortung durchzuführen.

 

Grundsätzlich sind die Akku-Packs von E-Scootern so abgedichtet, dass ein Wassereintritt nicht erfolgt. Wie lange diese Abdichtung gegenüber dauerhaft anstehendem Wasser (der Wasserdruck variiert je nach Tiefe des Wassers) standhält, kann nicht allgemein beantwortet werden. Bezogen auf die konkrete Bergung der Scooter aus der Oker sind erfreulicherweise bislang keine Beschädigungen an den Geräten festgestellt worden – insbesondere nicht an den Akku-Packs.

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Ergebnis:

Die Anfrage 25-26916 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise