Rat und Stadtbezirksräte
27.11.2025 - 37 Haushaltsvollzug 2025 hier: Zustimmung zu über-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 37
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Merfort erinnert an die zurückliegende Debatte zu diesem Thema. Er erläutert, dass es sich um Folgen aus dem Jahresabschluss 2024 handelt, die sich nun auf das Jahr 2025 auswirken. Er betont, dass bei diesem komplexen Thema weiterhin Beratungsbedarf bestehe und schlägt vor, die Vorlage zunächst passieren zu lassen, um sie weiter zu prüfen und sich in der Fraktion zu beraten.
Herr Erster Stadtrat Geiger schildert die möglichen Auswirkungen sollte der Haushaltsvollzug für das Klinikum nicht beschlossen werden. Herr Erster Stadtrat Geiger erklärt, dass im Doppelhaushalt 2025/2026 eine Balance zwischen der finanziellen Absicherung des Klinikums und dessen Betriebssicherheit angestrebt wurde. Dabei seien die zu erwartenden Jahresdefizite berücksichtigt worden, wobei im Jahr 2026 nicht der volle Betrag eingeplant sei, jedoch eine Abwertung des Beteiligungsbuchwerts des Klinikums bei der Stadt Braunschweig vermieden werde. Er führt aus, dass das Klinikum im vergangenen Jahr 6 Millionen Euro schlechter abgeschnitten habe als geplant. Ohne einen entsprechenden Beschluss würde das Eigenkapital des Klinikums auch bei Einhaltung des Planergebnisses 2026 stärker als im Doppelhaushalt geplant abgeschmolzen, was zu einer Abwertung des Beteiligungsbuchwerts im Jahr 2026 und einer Belastung des städtischen Jahresergebnisses führen würde.
Herr Erster Stadtrat Geiger erläutert weiter, dass die Liquiditätssituation des Klinikums angespannt sei und eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten rechtlich nachgewiesen werden müsse. Ohne diese Mittelbereitstellung entstünde neben der drohenden Abwertung des Beteiligungsbuchwerts außerdem auch eine Liquiditätslücke, die kurzfristige Maßnahmen wie Ausleihungen erforderlich machen würde.
