Rat und Stadtbezirksräte
28.11.2025 - 7 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Raut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Fr., 28.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Mundlos hebt positiv hervor, dass viele Anregungen der Bürger/innen aufgenommen wurden. Zudem erwähnt sie einen Brief der ihr zugegangen ist, in dem kritisiert wird, dass die Planung der Stadtbahn nach Rautheim seit 2022 vernachlässigt wurde und bittet Stadtbaurat Leuer um Stellungnahme.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass die Stadtbahnprojekte Volkmarode und Rautheim mit erster Priorität bearbeitet werden. Er räumt ein, dass es aufgrund komplexer Abstimmungen, etwa bei Brückenbauwerken, zu Verzögerungen gekommen ist.
Ratsfrau Jalyschko kündigt an, dass ihre Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen wird. Sie lobt jedoch den konstruktiven Austausch und die Verbesserungen am Bebauungsplan. Sie kritisiert die weitere Flächenversiegelung und äußert Zweifel an der Realisierung der Stadtbahn bis 2030. Sie plädiert dafür, den Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Frau Dr. Goclik weist auf die Nähe des Baugebiets zum FFH-Gebiet Mascheroder- und Rautheimer Holz hin und kritisiert die ihrer Ansicht nach unzureichende FFH-Vorprüfung. Sie schlägt vor, die südliche Hälfte des Baugebiets aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Herr Mollerus entgegnet, dass der Abstand zum FFH-Gebiet etwa 170 Meter beträgt und die Vorprüfung von den zuständigen Fachdienststellen betrachtet wurde.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 zu behandeln.
- Der Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift) „Rautheim-Möncheberg“, RA 29, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rautheim-Möncheberg“, RA 29, vom 11.10.2022 wird für die in Anlage Nr. 8 dargestellten Flächen aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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10
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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291,5 kB
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12
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(wie Dokument)
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1.014,7 kB
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13
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(wie Dokument)
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643,6 kB
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14
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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15
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(wie Dokument)
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940,1 kB
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16
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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17
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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