Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.11.2025 - 9 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Sche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlagen 25-26936 und 25-26920 werden zusammen behandelt. Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlagen ein. Frau Mauritz stellt den Entwurf des Bebauungsplans anhand einer Präsentation vor.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Lerche verlässt die Sitzung um 17:37 Uhr.

 

Ratsherr Jonas weist darauf hin, dass die in Anlage 3b der Vorlage 25-26920 dargestellte Fläche (Flur 11, Flurstück 58) nach einem Beschluss im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung dem Flughafen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurde und bittet um Überprüfung dessen, damit keine Doppelbelegung erfolgt. Frau Mauritz teilt mit, dass die Ausgleichsmaßnahmen nur auf einem Teilstück des Flurstücks vorgesehen sind.

 

Protokollnotiz: Auf Flurstück 58 ist nur eine Teilfläche als Kompensation für den Flughafen aufgewendet (14.814 m²). Es verbleiben zuzüglich zum gesamten Flurstück 59 weitere 16.754 m² von Flurstück 58. Es stehen im Geltungsbereich somit 27.365 m² für die Kompensation von AW 117, also deutlich mehr als benötigt, zur Verfügung.  Es liegt somit keine Doppelbelegung der Ausgleichsflächen vor.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Goclik zur Aufforstung vom einem Hektar Wald erklärt Frau Mauritz, dass der Ausgleichsbedarf geringer ist als zunächst erwartet, insbesondere wurde keine Waldfläche überplant, daher ist diese Ausgleichsmaßnahme nicht nötig.

 

Ratsfrau Jalyschko begrüßt den Bebauungsplan und findet, dass dieser ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bahnstadt ist. Sie hebt u. a. positiv hervor, dass der Stadtgarten erhalten wird. Hinsichtlich des Baus einer Kita regt sie an, dass dieser eng mit der bestehenden Kita abgestimmt werden sollte, um keine Konkurrenzsituation zu erzeugen.

 

Hinsichtlich verschiedener Fragen zum Kreuzungsbereich der Planstraße A und der Salzdahlumer Straße erläutert Stadtbaurat Leuer, dass zwei Linksabbieger-Spuren notwendig sind, dies wurde ausführlich geprüft. Hintergrund ist, dass das reibungslose Funktionieren der Autobahnabfahrt von dem Verkehrsfluss auf der Salzdahlumer Straße abhängig ist. Zudem soll auf der Salzdahlumer Straße die Stadtbahn bevorrechtig fahren. Dies führt zu größeren Grünzeitanteilen auf der Salzdahlumer Straße und geringeren auf der Planstraße A. Nur mit zwei Linksabbieger-Spuren ist die Planstraße A so noch leistungsfähig. Hinsichtlich der Borsigstraße führt Stadtbaurat Leuer aus, dass noch offen ist, ob ein Modalfilter erforderlich wird, um Ausweichverkehre zu verhindern. Da die Planstraße A aber leistungsfähig geplant wird, ist kaum mit Ausweichverkehren zu rechnen.

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Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Schefflerstraße Süd“, AW 117, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise