Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.01.2026 - 5.3.1 Brandschutz in Discotheken, Clubs und Bars

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Auf ergänzende Nachfrage, in welchem Abstand Begehungen stattfänden für Stätten, die nicht der Nds. Versammlungsstättenverordnung unterfielen, verweist Direktor der Feuerwehr Malchau auf die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und die dort abgegebene Empfehlung von drei bis fünf Jahren. Im Regelfall werde diese Zeitspanne auch eingehalten.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise