Rat und Stadtbezirksräte
27.01.2026 - 5.2 Neue Gebühren für Anwohnerparkausweise unter Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
Beschluss:
Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:
- Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
- Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².
- Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.
