Rat und Stadtbezirksräte
28.01.2026 - 11 Neubau der 1,5-Fach Sporthalle an der Ackerstraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Hanusch
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 28.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadträtin Hanusch führt in die Vorlage 26-28097 ein.
Bürgermitglied Pelster weist auf frühere Planungsunterlagen hin, in denen die Parkplätze neben der Sporthalle dargestellt waren. Frau Langer stellt dar, dass sich im Fortgang der Planungen herausgestellt hat, dass dies nicht möglich ist, da dann kein Platz mehr für Grünflächen wäre.
Frau Dr. Goclik begrüßt die Bereitstellung der Parkplätze unter der Sporthalle.
Auf ihre Nachfrage hin sichert Frau Langer eine Information im Protokoll zu, wie groß der Abstand zur Wohnbebauung ist.
Protokollnotiz: Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt an der engsten Stelle ca. 10,50 m (mittig Längsseite Sporthalle und Ecke Wohnbebauung; davon 6,30m auf städtischem Grundstück und der Rest auf dem Nachbargrundstück).
Auf weitere Nachfragen von Frau Dr. Goclik bestätigt Frau Langer, dass Fassadenbegrünung vorgesehen ist und die Stellplätze zur Wohnbebauung geschlossen sind.
Ratsfrau Kluth merkt an, dass der Behindertenparkplatz und die Fahrradstellplätze weit vom Eingang entfernt liegen. Frau Langer teilt mit, dass die Planung mit dem Behindertenbeirat abgestimmt wurde. Herr Martin ergänzt, dass die Lage für den Behindertenparkplatz nötig ist, da nur an dieser Stelle die notwendigen Maße umsetzbar sind.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Behrens zur Anzahl der Pkw- und Fahrradstellplätze sowie zur Anzahl der Pkw-Stellplätze für Elektromobilität sichert Frau Langer eine Protokollnotiz mit den genauen Zahlen zu. Ratsherr Behrens regt dabei an, die Anzahl der Fahrradstellplätze zu erhöhen.
Protokollnotiz:
- 18 Fahrrad-Stellplätze inkl. 1 Lastenrad- Stellplatz
- 13 PKW-Stellplätze inkl. 1 Beh. Stellplatz
Für neue Nichtwohngebäude mit mehr als sechs angrenzenden Stellplätzen schreibt das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) vor, mindestens einen Ladepunkt zu errichten und sicherzustellen, dass mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird. Mindestens diese Vorgaben des GEIG werden umgesetzt.
Ratsherr Mehmeti bittet darum, die von Herrn Pelster angesprochenen früheren Pläne dem Protokoll beizufügen.
Protokollnotiz: Für die früheren Pläne wird auf die DS-Nr. 21-17090 aus dem Jahr 2021 verwiesen.
Hintergrund ist, dass im Raumprogrammbeschluss noch das gesamte Grundstück zur Verfügung stand, was inzwischen nicht mehr der Fall ist. Im Nachgang wurden durch den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation Vorbehaltsflächen für die Bahnstadt reserviert. Für die Ecke Ackerstraße / Helmstedter Straße ist nun die Errichtung eines Hochhauses vorgesehen. Für die Schulsporthalle steht das gesamte Grundstück daher nicht mehr zur Verfügung, weshalb das vorgesehene Raumprogramm auf reduzierter Grundfläche umgesetzt wird.
Anlagen zur Vorlage
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