Rat und Stadtbezirksräte
29.01.2026 - 14.1 Braunschweigs Sicherheit stärken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Zusätze:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Braunschweig zu stärken, werden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Sicherheitsbefragung
Die Verwaltung wird gebeten, eine umfassende Sicherheitsbefragung nach dem Vorbild der Stadt Mannheim zu beauftragen, im Anschluss auszuwerten und inklusive konkreter Umsetzungsvorschläge der darin empfohlenen Maßnahmen dem Rat über seine Ausschüsse vorzustellen.
Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
2. Waffenverbotszone
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Polizei die in der Ratssitzung am 5. November 2024 beschlossene Verordnung über die „Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig“ (beschlossen in der mündlich geänderten Fassung des CDU-Änderungsantrages mit der DS.-Nr. 24-24122-02) dahingehend zu überprüfen, ob Veränderungen (bspw. eine Ausweitung der Verbotszeiten oder eine Vergrößerung der durch die Verordnung betroffene Fläche) angezeigt sind. Das Ergebnis dieser Prüfung ist inklusive eines Berichts über den Umsetzungsstand der im Änderungsantrag 24-24122-02 beschlossenen Maßnahmen dem Rat über seine Ausschüsse vorzustellen. Sollten Änderungen an der bestehenden Verordnung angezeigt sein, werde diese dem Rat über seine Ausschüsse zum Beschluss vorgelegt.
Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Polizei erneut zu überprüfen, ob die Bereiche um den Bohlweg, den Herzogin-Anna-Amalia-Platz, den Platz am Ritterbrunnen und den Schlossplatz die Kriterien zur Einrichtung einer Waffenverbotszone erfüllen und dem Rat dann über seine Ausschüsse einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Sicherheit in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der BSVG
Die Verwaltung wird gebeten mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH in Kontakt zu treten und die Etablierung eines Sicherheitsdienstes in den Fahrzeugen der BSVG zumindest an den Abenden des Wochenendes und wenigstens auf der Strecke zwischen den Haltestellen „Hauptbahnhof“ und „Rathaus“ nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Hannover einzurichten. Gleichzeitig sollen diese eingesetzten Kräfte die Sauberkeit an den Haltestellen gewährleisten.
4. Sicherheitsbegehungen der Innenstadt
Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßige Sicherheitsbegehungen der Innenstadt unter Beteiligung der Fachbereiche 32 (Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; hier ZOD), 66 (Tiefbau und Verkehr) und 67 (Stadtgrün) sowie dem Gleichstellungsreferat, der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH (Streetworker), ALBA Braunschweig und den Innenstadtakteuren durchzuführen, um kurzfristigen Handlungsbedarf der Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit zu identifizieren und abzustellen. Eine spätere Ausdehnung dieser Sicherheitsbegehungen auf andere Bereiche der Stadt ist wünschenswert.
5. Stärkung des Zentralen Ordnungsdienstes
In Abkehr der bisherigen Praxis (dargestellt in der Mitteilung 25-26385) wird die Ausbildung der Mitarbeiter des ZOD dahingehend angepasst, dass zukünftig unmittelbarer Zwang angewendet werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten, als unterstützende Maßnahme dafür die Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes mit einer robusten Schutzausrüstung nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Hannover sowie der Stadt Dortmund auszustatten.
Die Deckung der dafür notwendigen finanziellen Mittel erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
6. Sicherheitskonferenzen in den Stadtbezirken
Unter Einbeziehung der jeweiligen Stadtbezirksräte und der Einwohnerinnen und Einwohner ist in der ersten Hälfte des Jahres 2026 eine Sicherheitskonferenz in allen Stadtbezirken durchzuführen. Hierbei sind die Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bezirkes aufgerufen, konkrete Orte zu benennen, an denen sie sich unsicher fühlen, z.B. weil die Beleuchtung nicht ausreichend ist oder es vermehrt zu Einbrüchen etc. kommt. Wesentliche Akteure wie Polizei, ZOD und ggf. weitere Behörden sind einzubeziehen.
