Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.01.2026 - 19.1 Neue Gebühren für Anwohnerparkausweise unter Be...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake trägt einleitend die Ergebnisse aus den Beratungen des AMTA vor.

 

Ratsfrau Köhler fragt, wie hoch die zu erwartenden Mehrerträge in den Jahren 2026 und fort folgende seien, sofern die im Antrag genannten Gebühren umgesetzt würden. Sie bittet um eine Beantwortung im weiteren Gremienverlauf, möglichst bis zum kommenden VA am 04.02.2026.

 

Ratsfrau Schneider stellt die Nachfrage, ob es eine Karte mit den vorhandenen Bewohnerparkplätzen und freien Parkplätze in Braunschweig gibt. Sie konnte keine entsprechende Karte finden. Sofern es eine solche Karte noch nicht gibt, regt sie an diese zu erstellen und zu veröffentlichen.

 

Herr Erster Stadtrat Geiger sicherte die Weitergabe der Nachfragen an die zuständigen Stellen zu.

 

Protokollnotiz:

 

Zur Frage von Ratsfrau Köhler:

Es wurden in 2025 6.522 Ausweise ausgestellt.

Die zu erwartenden Mehreinnahmen durch eine Gebührensteigerung im Bewohnerparken lassen sich nicht belastbar ermitteln. Bewohnerparkausweise können für 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate erworben werden, entsprechend verändern sich die Einnahmen. Auch die Staffelung nach Fahrzeuggröße erlaubt keine zuverlässige Prognose, da die Differenz zwischen unterschiedlichen Fahrzeugen bis zu 200 € beträgt.

 

 

 

Zur Frage von Ratsfrau Schneider:

Für Gebiete mit Bewohnerparkkonzepten liegen Übersichtspläne mit den jeweiligen Parkregelungen vor, siehe https://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/parken-in-braunschweig/parkraummanagement.php

Eine Übersicht im übrigen Stadtgebiet steht derzeit nicht zur Verfügung.

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Beschluss:

 

Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:

1. Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
2. Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².
3. Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 3 Dagegen: 7 Enthaltungen: 1

Erläuterungen und Hinweise