Rat und Stadtbezirksräte
05.12.2024 - 2 Städtisches Klinikum Braunschweig Medizinstrate...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Datum:
- Do., 05.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Geiger leitet umfassend in das Thema ein und hebt die Bedeutung des Städtischen Klinikums Braunschweig hervor.
Herr Dr. Goepfert stellt die Präsentation „Bericht der Geschäftsführung“ vor.
Herr Dr. Jensen stellt die Präsentation „Gutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung und Ergebnisverbesserungsmaßnahmen“ vor.
Herr Bratschke stellt den Änderungsantrag zur Vorlage 24-24703 vor und erklärt, dass die städtische Beteiligungsverwaltung, anstelle der Geschäftsführung, die mehrjährige Umsetzungsbewertung des WMC-Gutachtens in Auftrag geben solle.
Herr Geiger betont, dass der Aufsichtsrat den Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 2 wie vorliegend empfohlen habe. Dieser verfüge über ein gewisses Knowhow, welches die städtische Beteiligungsverwaltung nicht vorweisen könne. Die Beteiligungsverwaltung unterstütze die Mitglieder des Aufsichtsrates mit regelmäßigen Einschätzungen, könne jedoch nicht dessen Aufgaben und Funktionen übernehmen. Die Verwaltung befürworte den vorliegenden Änderungsantrag nicht. Herr Geiger schlägt weiterhin vor, dass die städtischen Gremien nicht in einem festgelegten Rhythmus über den aktuellen Sachstand zu informieren seien, sondern flexibel entschieden werden solle, wenn es Neuigkeiten zu berichten gebe.
Frau Schütze gibt an, dass sie von der SPD-Fraktion in den Aufsichtsrat entsandt worden sei, um dort die Interessen der Stadt zu vertreten und den Informationsfluss sicherzustellen. Dies könne die CDU-Fraktion ebenfalls tun. Frau Schütze stimme der Argumentation von Herrn Geiger zu.
Herr Bratschke betont, dass die Informationen aus den nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzungen durch die Aufsichtsratsmitglieder nicht an die Ratsfraktionen herangetragen werden dürfen.
Herr Flake wendet ein, dass es sich um eine persönliche Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder handle und die Interessen der jeweiligen Fraktion nicht im Vordergrund stehen würden. Weiterhin erklärt Herr Flake, dass laut Gesetz der Aufsichtsrat das Überwachungs- und Kontrollorgan darstelle.
Herr Sommerfeld bittet darum zu erfahren, was mit dem Performance-Programm aus dem Jahr 2019 geschehen sei. Hinsichtlich des Änderungsantrags führt er an, dass es nicht schlüssig sei, wenn die Verwaltung die Erstellung des WMC-Gutachtens in Auftrag geben könne, aber dieses im Anschluss nicht kontrollieren dürfe. Das Argument hinsichtlich der Überforderung der Beteiligungsverwaltung greife seiner Ansicht nach nicht, da beide Beschlussvorlagen vorgeben, dass jemand beauftragt werden solle. Der einzige Unterschied bestehe dahingehend, wer in diesem Fall der Auftraggeber sei.
Herr Geiger hebt hervor, dass das Rechtsreferat bestätigt habe, dass die Funktion des Aufsichtsrates nicht auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen werden könne und es demzufolge diesbezüglich keine freie Entscheidungsmöglichkeit gebe.
Herr Flake möchte erfahren, wie andere Kommunen die Situation bezüglich des Auftraggebers handhaben.
Herr Dr. Jensen antwortet, dass es nicht untypisch sei, wenn der Gesellschafter oder der Aufsichtsrat ein primäres Gutachten zu einer Standorteinschätzung in Auftrag gebe. Die darauffolgenden Schritte würden in nahezu allen Fällen, in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, durch das Klinikum selbst angeleitet werden.
Frau Schütze betont, dass das oberste Ziel die bestmögliche Versorgung in der Region sein solle, was aktuell ein entsprechendes Defizit bedeuten würde. Die Diskussion hinsichtlich der Rollenverteilung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung bestünde hin und wieder auch in den Versammlungen des Aufsichtsrates mit dem Ergebnis, dass der Aufsichtsrat die Aufsicht führe und nicht das operative Geschäft umsetze. Frau Schütze empfehle der CDU-Fraktion, ein Ratsmitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Frau Dr. Flake teilt die Auffassung von Herrn Geiger hinsichtlich der Einschätzung zu Beschlusspunkt 2, Satz 1 des Änderungsantrags der CDU-Fraktion. In Bezug auf den zweiten Satz des Beschlusspunktes führt Frau Dr. Flake an, dass sie ebenfalls regelmäßig informiert werden möchte.
Herr Geiger erklärt, dass ohnehin halbjährliche Berichte durch den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss erfolgen würden. Er könne sich vorstellen, vierteljährliche Berichte in die Leistungsbeschreibung zu integrieren, wobei eine gewisse Flexibilität hinsichtlich des Gremiums gegeben sein solle.
Herr Flake bittet darum, dass zumindest über eine Protokollnotiz abgestimmt werden solle, falls es nicht zu einer Beschlussfassung käme. Diese würde die Aufnahme in die Leistungsbeschreibung sowie die regelmäßige Berichterstattung in den städtischen Gremien umfassen.
Herr Bratschke verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt den Anschein erwecken wolle, dass dem Aufsichtsrat seine Funktion entzogen werde. Stattdessen gehe es lediglich darum, von wem der Auftrag ausgehen solle.
Frau Ihbe nimmt Bezug zu Beschlusspunkt 2, Satz 2 des Änderungsantrags und schlägt vor, dass Berichte nur anlassbezogen im Ausschuss erfolgen und kein fester Rhythmus vorgegeben werde.
Herr Flake gibt die folgende Notiz zu Beschlusspunkt 2 des Ursprungsantrags zu Protokoll: „In die Leistungsbeschreibung wird die regelmäßige unterjährige Berichterstattung in den politischen Gremien der Stadt vorgesehen. Die politischen Gremien sind regelmäßig über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.“
Über die Protokollnotiz soll zu einem späteren Zeitpunkt der Sitzung abgestimmt werden.
Weiterhin greift Herr Flake die Frage von Herrn Sommerfeld bzgl. des Performance-Programms auf und bittet um einen aktuellen Sachstand.
Herr Dr. Goepfert erklärt, dass das Performance-Programm in den letzten Jahren mit dem Ziel umgesetzt worden sei, dauerhaft eine Größenordnung von jährlich ca. 40 Millionen Euro zu heben. Das Ergebnis des vergangenen Jahres habe bei 38,6 Millionen Euro gelegen. Es sei von einer jährlichen Verbesserung der Ergebnisse durch das bisherige Performance-Programm auszugehen.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. ‚Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Medizinstrategie 2028 und Ergebnisse des WMC-Gutachtens in Abstimmung mit der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat umzusetzen. Diese und weitere nutzbare Impulse aus dem WMC-Gutachten sollen, sofern sie nicht bereits im Wirtschaftsplan 2025 enthalten sind, bei den zukünftigen Wirtschaftsplanungen ab dem Geschäftsjahr 2026 ff. berücksichtigt werden.'
2. ‚Die Geschäftsführung wird veranlasst, im Auftrag und zur Unterstützung des Aufsichtsrates die mehrjährige Umsetzungsbewertung des WMC-Gutachtens in enger Abstimmung mit der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat zu beauftragen und durchzuführen. Die Ausschreibungsunterlagen (u. a. die Leistungsbeschreibung), die Auswahl der Bieter zur Bieterpräsentation sowie die abschließende Auswahl des umsetzungsbewertenden Unternehmens bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Möglichkeit der Teilnahme an den Bieterpräsentationen eingeräumt.'"
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Protokollnotiz zu Ziffer 2:
In die Leistungsbeschreibung wird die regelmäßige unterjährige Berichterstattung in den politischen Gremien der Stadt vorgesehen. Die politischen Gremien sind regelmäßig über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Aufnahme der Protokollnotiz:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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494,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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856,3 kB
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