Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.08.2025 - 5.1 Verbesserte Kennzeichnung eines Durchfahrtverbo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glogowski bringt den Antrag ein und weist insbesondere auf das hohe Gefährdungspotential hin.

 

Herr Schultz führt aus, dass die Straße aus seiner Sicht breit genug ist und schlägt vor, die Bordsteine zu entfernen, um eine Zone zu schaffen, in der Fußngerinnen und Busse verkehren dürfen. Er ist der Ansicht, dass dies wie an anderen Orten funktionieren würde. Er kritisiert, dass der vorliegende Antrag nicht weit genug gehe.

 

Herr Dr. Plinke erklärt, dass die Situation seit 20 bis 30 Jahren besteht. Die StVO verbiete es, mit dem Fahrrad in beide Richtungen fahren. In Braunschweig gibt es viele Einbahnstraßen, die für Radverkehr freigegeben sind, signalisiert durch ein weißes Zusatzschild. Ein weiteres Verbotsschild könnte den Eindruck erwecken, dass an anderen Stellen ohne weiteres Verbotsschild die Einfahrt erlaubt sei. Daher lehnt er den Antrag ab, auch wenn die Situation geändert werden sollte.

 

Frau Glogowski-Merten erklärt, dass der Bordstein vor dem Deutschen Haus nicht entfernt werden kann, da er Teil eines Platzensembles ist. Die Straße würde dadurch nicht wesentlich breiter, um Zusammenstöße zu vermeiden. Die Problematik ist seit 20 bis 30 Jahren bekannt, und die Aussage, man könne nichts ändern, sei unbefriedigend. Das beantragte Zusatzschild sei wichtig, da die Straßenverkehrsordnung im urbanen Raum oft nicht präsent ist. Radfahrende und E-Scooter-Fahrende müssen Einbahnstraßenregelungen erkennen und beachten. Am Ruhfäutchenplatz fehlen auf einer Seite Einbahnstraßenschilder, was eine Möglichkeit wäre, die Regelung klar zu kennzeichnen.

 

 

Herr Glogowski erklärt, dass er mit der Fahrradstaffel gesprochen hat und betont, dass das Schild am Bohlweg nicht korrekt angebracht ist. Das Fahrradfahren vor dem Rathaus bis zur Kreuzung sei erlaubt, obwohl dort ein Verbotsschild steht. Er schlägt vor, ein Warnbanner über die Einfahrt am Marstall zu hängen. Er fordert die Anwesenden auf, die gefährliche Situation vor Ort zu begutachten, da eine Lösung dringend erforderlich ist. Das Ablehnen seines Antrags bedeutet, dass keine Alternative angeboten wird, obwohl eine notwendig ist. Er betont, dass seine vorgeschlagenen Schilder den Verkehrsteilnehmern klar machen würden, dass die Einbahnstraße endet, und fordert einen besseren Vorschlag.

 

 

Herr Flake erklärt, dass Verkehrsschilder als Verwaltungsakte gelten, da sie behördliche Anweisungen sind. Bezirksratsbeschlüsse geben lediglich Anregungen an die Straßenverkehrsbehörde, um Maßnahmen zu prüfen, wie beim Verbotsschild am Bohlweg. Es ist erlaubt, für einige Meter in beide Richtungen zu fahren, bis zur Höhe des Rathauses, wo die Straße schmaler wird und Pfeiler eine Gefahr darstellen. Das Verbotsschild untersagt das Weiterfahren, da man links in den langen Hof Richtung Rathaus einbiegen kann. Herr Flake betont, dass das Verbotsschild eine verbindliche Anweisung ist und schlägt vor, ein Hinweisschild zur Fahrradführung anzubringen.

 

Frau Jalyschko erklärt, dass die gefährliche Situation mehrfach im Stadtbezirksrat und Fachausschuss thematisiert wurde. Sie betont, dass ernsthafte Zwischenfälle nur eine Frage der Zeit seien. Die Verwaltung sieht die Problematik ähnlich, und die zentrale Frage ist, wie man damit umgeht. Eine einfache Lösung wäre bereits umgesetzt worden. Sie findet den Vorschlag zur zusätzlichen Beschilderung nachvollziehbar, sieht jedoch rechtliche Bedenken, da doppelte Beschilderung nicht zulässig ist. Eine bauliche Lösung ist notwendig, aber kostenintensiv und politisch umstritten. Kurzfristig bittet sie die Verwaltung um Maßnahmen, um die Durchfahrtsuntersagung für Radfahrer deutlicher zu machen, etwa durch Fahrbahnmarkierungen. Sie möchte zukünftige Unfälle vermeiden und schlägt vor, die Route am Dom attraktiver und sicherer zu gestalten.


Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke sst über den Antrag abstimmen.

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Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Zur Verkehrssicherung sollen an der Einmündung der Einbahnstraße Marstall zwei Schilder „r Radfahrer verboten” angebracht werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6 dafür  1 dagegen 5 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise