Rat und Stadtbezirksräte
06.05.2025 - 3.2.2 Sachantrag Windenergie Geitelde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Weber und Herrn Snieg vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation.
Herr Snieg erläutert die Beschlussvorlage vom 17. April 2025, die der Stadtbezirksrat zur Kenntnis erhält. Im Rahmen seiner Erläuterungen stellt Herr Snieg klar, dass selbst wenn die Stadt Braunschweig die rechtliche Kompetenz hätte, neue Windenergieflächen auszuweisen, dies das Repowering der bestehenden Anlagen nicht aufhalten würde. Vielmehr würde dadurch eine zusätzliche Windenergiefläche im Stadtbezirk geschaffen.
Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok, ob der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) von der Stadt Braunschweig über den Antrag von der Landwind-Gruppe über die vier neuen Windenergieanlagen (WEA) und das damit sehr nahe Errichten der WEA an der Wohnbebauung in Geitelde und Stiddien in Kenntnis gesetzt ist, informiert Frau Weber, dass der RGB Kenntnis darüber besitzt. Außerdem weist Frau Weber darauf erneut hin, dass es sich bei der Erteilung einer Genehmigung um einen gebundenen Verwaltungsakt gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG handele. Das bedeutet, dass die Genehmigung verwaltungsseitig zu erteilen sei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Zur Frage von Frau Bratschke nach der verbindlichen Mindestentfernung (1.000 Meter oder 2H-Regelung) informiert Herr Snieg, dass der RGB derzeit Gebiete für WEA ausweist, die das Kriterium einer Mindestentfernung von 1.000 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten. Herr Snieg erläutert, dass es sich dabei um ein Kriterium des Standortauswahlverfahrens handelt und nicht um ein zu beachtendes Ziel der Raumordnung. Gemäß der geltenden bundesgesetzlichen Regelung (vgl. § 249 Abs. 10 BauGB) gilt die 2H-Regelung für Niedersachen.
Herr Grabenhorst weist auf den Antrag 25-25675 hin und dass auch eine evtl. zu erteilende Genehmigung den aktuellen Regelungen, z.B. des Naturschutzes über streng geschützte Arten wie den Rotmilan, entsprechen müssen. Frau Weber verweist auf das lfd. Genehmigungsverfahren.
Zur Frage von Frau Schlaak, was die Stadt zum Schutz ihrer Bevölkerung gegen die geplante Errichtung der aus Ihrer Sicht zu nahen WEA an die Bebauung unternimmt, weist Herr Snieg darauf hin, dass die Verwaltung an die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden sei. Daher habe sie in bauplanungsrechtlicher Hinsicht keine Entscheidungsspielräume (Verweis auf die 2H-Regelung).
Auf Frage von Frau Pohler nach der Anwendung der Gemeindeöffnungskausel gem. § 245e BauGB informiert Herr Snieg, dass diese Anträge laut Aussage des RGB nicht mit Priorität behandelt werden.
Die Sitzung wird von 19:37 Uhr bis 19:45 Uhr für Einwohnerfragen unterbrochen.
Ein Bürger fragt an, ob es im Genehmigungsverfahren eine inhaltliche Prüfung insbesondere zu dem Thema Immissionen zu den von der Landwind-Gruppe eingereichten Gutachten von der Stadt Braunschweig gibt.
(Ergänzung von FB 68 im Nachgang: Auch die immissionsschutzfachlichen Gutachten werden im Rahmen des Genehmigungsverfahren geprüft.)
